C95

  • Hallo!!

    Da ich meinen C-Schein nach dem 10.09.2009 gemacht habe und die C95-Prüfung bei der Landesregierung noch nicht gemacht habe hätte ich folgende Frage:

    Ist es auch ohne C95-Prüfung möglich, z.B. im benachbarten Bayern als LKW-Lenker tätig zu werden, oder muss ich die C95-Prüfung vorher ablegen??

    Danke schon mal.

    Christian

  • da der C95 von der EU verlangt wird, gehe ich davon aus , dass DU ihn auch in Bayern brauchst .... als Österreicher bei nem Deutschen .... i würds ned machen ....


    In Italien sollt mann auch jetz schon den "C95" Eintrag im FS haben ...... wird von den BH´s für a klans geld gemacht ..... OHNE KURS ODER PRÜFUNG.... da die CARABINERI schon etliche kollegen deswegen abgestellt hatten ......

    Swedish 
    Truck
    Mafia

  • ich glaube, dass der "bildungsscheck" auch für weiterbildung bei fahrern (c95, adr, usw) beantragt werden kann, wenn sich also jemand die schulung selber zahlen muß, macht das schon sinn...

    es werden 50% der kurskosten erstattet, der maximalbetrag für die förderung beträgt ca € 800,--

  • ich glaube, dass der "bildungsscheck" auch für weiterbildung bei fahrern (c95, adr, usw) beantragt werden kann, wenn sich also jemand die schulung selber zahlen muß, macht das schon sinn...

    es werden 50% der kurskosten erstattet, der maximalbetrag für die förderung beträgt ca € 800,--

    hmm was is ein bildungsscheck??? mach ja auch grad erst c,e,c95 und c+e wird mir vom größten Arbeitgeber Österreichs teilweise bezahlt, aber beim c95 streicken sie momentan noch, und sind der meinung dass sie mir den erst zahlen wenn ich eine jobzusage hab.... die stellen sich das auch lustig vor!!! :cursing:

    Daher die Frage was is das und wo kann man den beantragen :D

    lg Chris

    Der immense Usus exterritorialer Vokabeln in der germanistischen Linguistik ist mit dezidiertem Fanatismus auf das maximale Minimum zu reduzieren!

  • da hat jedes bundesland seine eigenen regeln, das ist von den salzburgern, gefördert wird vom land, das hat mit dem ams nichts zu tun, allerdings betrifft das nur kurse, die du selber bezahlen mußt:

    "Mit dem Bildungsscheck fördert das Land Salzburg Qualifizierungsmaßnahmen, die beruflich nutzbar sind.


    Anspruchsvoraussetzungen

    Wohnsitz: Der Förderungswerber muss im Land Salzburg seinen Hauptwohnsitz oder seine Arbeitsstätte haben.

    Berufsbezogenheit: Die Kurse müssen ausschließlich der berufsorientierten Weiterbildung dienen (Um- oder Höherqualifizierung).

    Erwachsenenbildungsträger mit einem zertifizierten Qualitätsmanagement-System (siehe Förderrichtlinien §1 Abs 5)

    Fristen: Das Förderansuchen muss innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss der Ausbildung bzw. innerhalb von 6 Monaten nach der positiven Absolvierung der Abschlussprüfung gestellt werden.


    Förderungshöhe

    Die Höhe der Förderung beträgt 50% der Kurskosten, wobei folgende Höchstbeträge zu beachten sind:

    Allgemeiner Höchstebetrag für Kurse

    € 830,00

    Werkmeister-, Meister- oder Befähigungsprüfung

    € 1.000,00

    Berufsreifeprüfung für Lehrlinge

    € 1.000,00

    Kurse von Personen über 50 Jahre

    € 1.250,00

    Kurse von Personen über 20 Jahre (ohne Berufsausbildung)

    € 1.250,00


    Bagatellgrenze: Kurskosten von weniger als € 200,00 werden nicht gefördert."

  • das das mit dem ams nix zum tun hat, war mir klar, aber als alternative wenn sie sich weiterhin weigern zu zahlen wärs a Idee. Allerdings hab i jetzt auf "gach" mal auf der HP vom Land NÖ gesucht und nur was für Unternehmen gefunden....

    naja werd mal weitersuchen!

    trotzdem danke :D

    Der immense Usus exterritorialer Vokabeln in der germanistischen Linguistik ist mit dezidiertem Fanatismus auf das maximale Minimum zu reduzieren!

  • niederösterreich, ein bisserl komplizierter und die förderhöhe nicht so hoch:


    "AK plus Bildungsbonus

    Wer wird gefördert/Voraussetzung:

    Mitglieder der AK NÖ.
    Was wird gefördert:

    Der Bonus kann für Kurse, die mit dem AK Plus-Logo gekennzeichnet sind, geltend gemacht werden.
    Förderungshöhe:

    Förderungshöhe: 50% der Kurskosten bis max. € 100,- erhalten Mitglieder (€ 150,- für Mitglieder, die Kinderbetreuungsgeld beziehen). 75% der Kurskosten bis max. € 200,- erhalten Arbeit suchende Mitglieder, die beim AMS gemeldet sind.
    Informationen und Antrag:

    Der Antrag ist elektronisch über die Internetseite http://noe.arbeiterkammer.at/bildungsbonus zu stellen.
    Für Rückfragen: 05 7171-1234

    Nach Kursende füllen Sie den Online-Antrag für den AKNÖ-Bildungsbonus aus. Wenn Sie alle Fördervoraussetzungen erfüllen (u.a. AKNÖ-Mitglied, Kurspreis entrichtet und ausgestellter Kursbestätigung), erhalten Sie den Bildungsbonusbetrag direkt auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen. "

    gefunden auf der seite vom bfi nö

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