Wochenruhezeit

  • Kontrovers: 45-Stunden-Pause nicht mehr im Lkw?


    [Blockierte Grafik: http://img2.eurotransport.de/Pause-Rastplatz-articleOpeningImage-ec6636c9-194995.jpg]


    Nach Artikel 8 Absatz 8 der EU-Verordnung 561/2006 darf der
    Fahrer die regelmäßige Lenkzeitunterbrechung am Wochenende nicht im Lkw
    absitzen
    . Der finanzielle Vorteil (gegenüber einer Hotelrechnung) ist
    bei Billigtransporteuren fest einkalkuliert.

    Ist das Gesetz aus Brüssel – wie so oft in der Politik– zwar gut
    gemeint, aber in der Realität nicht umsetzbar? Handelt es sich um einen
    kaum kontrollierter Rechtsbruch zum Vorteil osteuropäischer
    Dumpingfirmen? Noch eine Menge anderer Fragen drehen sich um diese
    Verordnung. Auf Anregung des FERNFAHRER hat die Autobahnpolizei Köln mit
    dem Gastgeber Polizeihauptkommissar Hermann-Josef Bougé zum runden
    Tisch geladen. Das BAG vertritt Bernd Krekeler, Außendienstleiter aus
    Münster.

    Die Sorge der deutschen Transportunternehmer, die unter dem
    Preiskampf leiden, bringt Helmut Schmitz, Geschäftsführer von Husch
    Transporte aus Pulheim und aktives Mitglied im Verband
    Verkehrswirtschaft und Logistik Nordrhein-Westfalen (VVWL), zum
    Ausdruck. Michael Martini vertritt nach einer Blitzumfrage unter den
    Mitgliedern seines Internetforums Truckerfreunde.de die Meinung der
    Lkw-Fahrer. Für den FERNFAHRER diskutieren Jan Bergrath und als
    Moderator Andreas Techel.

    Müssen jetzt alle ins Hotel?

    Krekeler stellt klar: "Es geht in der Tat tatsächlich nur um die
    regelmäßige wöchentliche Ruhezeit von 45 Stunden, die nicht im Lkw
    verbracht werden darf. Die verkürzte wöchentliche Ruhezeit von 24
    Stunden darf natürlich im Lkw verbracht werden." Techel: "Wir haben
    bereits besorgte Anfragen von Fernfahren bekommen, ob jetzt plötzlich
    alle ins Billighotel müssten. Mehrere Fahrer aus dem Forum der
    Truckerfreunde haben gesagt, dass sie lieber weiter im Lkw übernachten
    möchten." Martini: "Ich sehe ein Problem darin, dass
    höchstwahrscheinlich die Diebstahlrate hochgehen würde, wenn der Lkw
    unbeaufsichtigt auf einer Raststätte stehen würde. Es gibt zu wenige
    Sicherheitsparkplätze. Und natürlich gibt es noch das Problem der
    Kapazitäten, wenn etwa am Wochenende 40 Fahrer im Autohof auflaufen und
    irgendwo untergebracht werden müssen."

    Juristische Unschärfen

    Krekeler beschreibt die juristischen Schwierigkeiten: "Es gibt keinen
    direkten Tatbestand, der sagt, du bekommst eine Geldbuße, weil du nicht
    im Hotel übernachtet hast oder weil du im Lkw übernachtet hast. Nur, es
    zählt nicht mehr als Ruhezeit und man kann es indirekt darüber ahnden,
    dass man sagt, die vorgeschriebene Ruhezeit wurde nicht eingelegt. Wenn
    der Lkw rollt, dann zählt es auch nicht als Ruhezeit, wenn der Beifahrer
    schläft. Auch da gibt es keinen speziellen Tatbestand. Das ist zugleich
    die Schwäche, weil das Gesetz eben nicht sagt, man muss im Hotel
    übernachten, sondern es heißt nur, sie darf nicht im Lkw verbracht
    werden."

    http://www.eurotransport.de/news/kontrover…kw-6489193.html

  • würde ich auch sagen,

    obwohl, es gibt schon touren die länger dauern.
    beim orient fahren war man auch länger weg,

    Warum nach den Sternen greifen, wenn man einen fahren kann.

    Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.

    Die Tochter des Neides ist die Verleumdung.

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