3,5to Beschränkung ausgenommen Ziel und Quellverkehr

  • Ahoi Forum.

    Ich hab da ne etwas komische Frage.

    In meiner Wohngegend gibt es nur 3,5to Beschränkungen auf allen Strassen mit der Ausnahme Ziel und Quellverkehr. Jetzt ist meine Frage ob ich da als Anwohner mit nem 3-Achser stehen bleiben darf über Nacht und am WE? Die 25m zu Häusern kann ich Problemlos einhalten.

    Danke schonmal im Vorraus.

    Was nicht umbringt mach Hart

  • Was ist Quellverkehr
    Der Begriff „Ziel- und Quellverkehr ist weder in de
    r Straßenverkehrsordnung 1960
    selbst noch in höchstgerichtlicher Judikatur eindeu
    tig abgegrenzt. Sicher ist, dass

    Nur das Ziel oder die Quelle einer Fahrt im ausgeno
    mmenen Gebiet liegen
    muss und nicht beide,

    Der Ziel und Quellverkehr jedenfalls unabhängig ist
    vom
    Zulassungskennzeichen des Fahrzeuges also auch vom
    Zulassungsstaat.
    Unter Ziel- und Quellverkehr wird jedenfalls zu ver
    stehen sein:

    Jede Fahrt, die zur Beförderung von Gütern von oder
    nach einem Ort in den
    ausgenommenen Bezirken bzw. Gemeinden führt, z.B. a
    uch, wenn dort nur
    eine Teilladung oder eine Teilbeladung erfolgt.

    Unabhängig von Ziel und Quelle von transportierten
    Waren, aber auch jede
    Fahrt mit Ziel oder Quelle im ausgenommenen Gebiet,
    wenn der Zweck der
    Fahrt mit dem Fahrzeug oder mit dem Lenker zusammen
    hängt, also zum
    Beispiel:
    - Wenn der Lenker nach Hauser fährt, um dort etwa d
    ie Tages oder
    Wochened- Ruhezeit abzustellen oder
    - wenn der Lenker zum Standort des Unternehmens fäh
    rt, um sein Fahrzeug
    dort einem anderen Lenker zu übergeben oder es zur
    Einhaltung der Tages
    oder Wochenend- Ruhezeit abzustellen oder
    - wenn der Lenker mit dem Fahrzeug wegen eins techn
    ischen Gebrechens
    oder wegen der Wartung in eine Werkstätte fährt.

  • Danke Road. Seh ich das jetzt richtig das ich das anscheinend darf? List sich ja so.

    Bei der Gemeinde will ich eher nicht direkt nachfragen, weil vonwegen Schlafende hunde und so.

    Was nicht umbringt mach Hart

  • Wäre nur gespannt, wie man das der Rennleitung beibringt.

    Servus Megatrans :aloa: ich hätte da so eine Idee :think: die Blume dem Amtskappelträger in die Hand drücken,.... und, ... habe die extra für euch gepflückt, :rolleyes: oder ist das schon Beamtenbestechung :?:


    Gruß Hisco

  • über nimmt der Trainer künfig die strafen, wenn das so ist?
    schon mal was von Tirol gehört, meine punkto tanken und so?

    Warum nach den Sternen greifen, wenn man einen fahren kann.

    Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.

    Die Tochter des Neides ist die Verleumdung.

  • In Kärnten brauchst wenn du leer fährst eine bestätigung das du zum laden fährst, hast die nicht bekommst eine anzeige, mit den Lieferschein das du dort geladen hast machst einen einspuch und die sache ist dann erledigt.

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  • Laut einer Entscheidung des UVS OÖ ist das Einfahren erlaubt wenn man im "Sperrgebiet" etwas zu tun hat. Dabei ist es egal, ob man tanken will oder abladet. Auch private Angelegenheiten sind erlaubt!

    Auch das pflücken einer schönen Blume würde als Grund ausreichen.

    Nur das durchfahren ist verboten.

    denke nicht das blumenpflücken dazu zählt, schreibt dann einen Lieferschein für blumenpflücken? oder wie machts das dann beim einspruch?

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  • Bestes Beispiel ist die Franckstrasse in Linz, Durchfahrtsverbot übet 3,5 To.
    ein Kollege wohnt dort, wenn der daheim stehen bleibt und a Glas wasser trinkt, ist dass ein ausreichender Grund, lt. Polizei.

    31.01.2016 Der letzte Tag

  • wenn er dort wohnt ist es klar, aber nicht wenn er nicht dort wohnt und nur blumenpflücken will.

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  • Wenn aber zb nur 7,5to Beschränkung besteht ohne zusatz tafel, dann darfst garnicht reinfahren, auch nicht zum zustellen. So was gibt's auch.
    musst fürs einmalige zustellen eine sonder genemigung von der bh holen.

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  • Da man ja in Ö immer alles schön in Beamtenchinesisch vorgekaut bekommt, kann man es sich ja zurecht legen!
    Ich komme also zum Schluss Zielverkehr denn du hast ja das Ziel deine gesetzlichen Ruhepausen einzuhalten! Solange niemand behindert wird ,sehe ich kein Problem ! Außerdem schmückt ein chicer Brummi doch die Straße! :)

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  • Da gibts keine dauer genehmigung, wäre ja sinnlos, dort war ein fahrverbot ausgenommen ziel und quellverkehr, da sich nur wenige daran gehalten haben, ist ein generelles fahrverbot gekommen, kann man jetzt besser kontrollieren.
    für jede fahrt brauchst eine genemigung von der bh.

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