• Offizieller Beitrag

    Italien: LKW-Fahrverbote 2023

    Das italienische Ministerium für Infrastruktur und nachhaltige Mobilität hat bereits einen Kalender mit LKW-Fahrverboten für 2023 veröffentlicht.

    In Italien gilt an Sonn- und Feiertagen ein Fahrverbot für Lastwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen. Darüber hinaus gelten in diesem Land zusätzliche Sommerfahrverbote.

    Die diesjährigen Lkw-Fahrverbote in Italien gestalten sich folgendermaßen:

    Januar

    15. Januar (Sonntag) von 9.00 Uhr bis 22.00 Uhr

    22. Januar (Sonntag) von 9.00 Uhr bis 22.00 Uhr

    29. Januar (Sonntag) von 9.00 Uhr bis 22.00 Uhr

    Februar

    5. Februar (Sonntag) von 9.00 Uhr bis 22.00 Uhr

    12. Februar (Sonntag) von 9.00 Uhr bis 22.00Uhr

    19. Februar (Sonntag) von 9.00 Uhr bis 22.00 Uhr

    26. Februar (Sonntag) von 9.00 Uhr bis 22.00 Uhr

    März

    5. März (Sonntag) von 9.00 Uhr bis 22.00 Uhr

    12. März (Sonntag) von 9.00 Uhr bis 22.00 Uhr

    19. März (Sonntag) von 9.00 Uhr bis 22.00 Uhr

    26. März (Sonntag) von 9.00 Uhr bis 22.00 Uhr

    April

    2. April (Sonntag) von 9.00 Uhr bis 22.00 Uhr

    7. April (Karfreitag) von 14.00 Uhr bis 22.00 Uhr

    8. April (Ostersamstag) von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr

    9. April (Ostersonntag) von 9.00 Uhr bis 22.00 Uhr

    10. April (Ostermontag) von 9.00 Uhr bis 22.00 Uhr

    11. April (Dienstag) von 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr

    16. April (Sonntag) von 9.00 Uhr bis 22.00 Uhr

    23. April (Sonntag) von 9.00 Uhr bis 22.00 Uhr

    25. April (Dienstag, italienischer Nationalfeiertag) von 9.00 Uhr bis 22.00 Uhr

    30. April (Sonntag) von 9.00 Uhr bis 22.00 Uhr

    Mai

    1. Mai (Sonntag) von 9.00 Uhr bis 22.00 Uhr

    7. Mai (Sonntag) von 9.00 Uhr bis 22.00 Uhr

    14. Mai (Sonntag) von 9.00 Uhr bis 22.00 Uhr

    21. Mai (Sonntag) von 9.00 Uhr bis 22.00 Uhr

    28. Mai (Sonntag) von 9.00 Uhr bis 22.00 Uhr

    Juni

    2. Juni (Freitag, italienischer Nationalfeiertag) von 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr

    4. Juni (Sonntag) von 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr

    11. Juni (Sonntag) von 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr

    18. Juni (Sonntag) von 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr

    25. Juni (Sonntag) von 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr

    Juli

    1. Juli (Samstag) von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr

    2. Juli (Sonntag) von 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr

    8. Juli (Samstag) von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr

    9. Juli (Sonntag) von 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr

    15. Juli (Samstag) von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr

    16. Juli (Sonntag) von 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr

    21. Juli (Freitag) von 4.00 Uhr morgens bis 22.00 Uhr

    22. Juli (Samstag) von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr

    23. Juli (Sonntag) von 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr

    28. Juli (Freitag) von 16.00 Uhr bis 22.00 Uhr

    29. Juli (Samstag) von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr

    30. Juli (Sonntag) von 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr

    August

    4. August (Freitag) von 16.00 Uhr bis 22.00 Uhr

    5. August (Samstag) von 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr

    6. August (Sonntag) von 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr

    11. August (Freitag) von 16.00 Uhr bis 22.00 Uhr

    12. August (Samstag) von 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr

    13. August (Sonntag) von 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr

    15. August (Dienstag, Feiertag) von 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr

    19. August (Samstag) von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr.

    20. August (Sonntag) von 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr

    26. August (Samstag) von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr

    27. August (Sonntag) von 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr

    September

    3. September (Sonntag) von 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr

    10. September (Sonntag) von 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr

    17. September (Sonntag) von 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr

    24. September (Sonntag) von 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr

    Oktober

    1. Oktober (Sonntag) von 9.00 Uhr bis 22.00 Uhr

    8. Oktober (Sonntag) von 9.00 Uhr bis 22.00 Uhr

    15. Oktober (Sonntag) von 9.00 Uhr bis 22.00 Uhr

    22. Oktober (Sonntag) von 9.00 Uhr bis 22.00 Uhr

    29. Oktober (Sonntag) von 9.00 Uhr bis 22.00 Uhr

    November

    1. November (Mittwoch, Feiertag) von 9.00 Uhr bis 22.00 Uhr

    5. November (Sonntag) von 9.00 Uhr bis 22.00 Uhr

    12. November (Sonntag) von 9.00 Uhr bis 22.00 Uhr

    19. November (Sonntag) von 9.00 Uhr bis 22.00 Uhr

    26. November (Sonntag) von 9.00 Uhr bis 22.00 Uhr

    Dezember

    3. Dezember (Sonntag) von 9.00 Uhr bis 22.00 Uhr

    8. Dezember (Freitag, Feiertag) von 9.00 Uhr bis 22.00 Uhr

    10. Dezember (Sonntag) von 9.00 Uhr bis 22.00 Uhr

    17. Dezember (Sonntag) von 9.00 Uhr bis 22.00 Uhr

    25. Dezember (Montag, 1. Weihnachtstag) von 9.00 Uhr bis 22.00 Uhr

    26. Dezember (Dienstag, erster Weihnachtstag)

    von 9.00 Uhr bis 22.00 Uhr

    31. Dezember (Sonntag) von 9.00 Uhr bis 22.00 Uhr


    quelle: https://trans.info/de/italien-lkw-fahrverbote-2023-321513

    • Offizieller Beitrag

    Maut Italien: Erhöhung auf über 3000 Kilometern

    Nach drei Jahres Pause erhöht das Land seine Mautpreise um rund zwei Prozent.

    Drei Jahre lang waren die Mauterhöhungen in Italien wegen Corona und der steigenden Energiekosten ausgesetzt – jetzt hat Verkehrsminister Matteo Salvini die erste Erhöhung durchgewunken. Die Gesellschaft Autostrade per l´Italia, die über 3000 Kilometer des italienischen Autobahnnetzes betreibt, darf damit die Preise weiter erhöhen. Unmittelbar zum Jahreswechsel stieg der Tarif ab Mitternacht um zwei Prozent. Einer Erhöhung der Maut um weitere 1,34 Prozent ab dem 1. Juli 2023 hat Salvini ebenfalls zugestimmt.

    Nicht alle italienischen Autobahnen werden teurer

    Abgelehnt wurden hingegen die Forderungen anderer Konzessionsbetreiber. So müssen die A24 und die A24, die Strecke Torano-Pescara, die Brebemi (Brescia-Bergamo-Mailand), die Pedemontana Lombarda sowie die vom Consorzio delle autostrade siciliane betriebenen Streckenabschnitte auf Sizilien ihre bisherigen Tarife beibehalten.

    Ebenfalls keine Erhöhungen gibt es aktuell bei der Autostrada del Brennero, der Società Autostrada Ligure Toscana, der A12 (Ligure Toscano), der Autovie Venete, der Satap (Abschnitte Turin, Alessandria, Piacenza), der Autostrada dei Fiori sowie der Società Autostrada Turin-Ivrea-Aostatal. In diesen Fällen sind die Konzessionen abgelaufen. Über neue Mautpreise oder aber die Beibehaltung der bisherigen Preise wird somit erst entschieden, sobald die Konzessionen neu vergeben wurden.

    Noch ausstehend sind auch die Entscheidungen über die Mauterhöhungen der übrigen italienischen Betreiber. In allen Fällen ist die Vorlage der neuen Wirtschafts- und Finanzpläne noch erforderlich. Liegen diese vor, kann es auch dort noch für 2023 zu Mauterhöhungen kommen.

    quelle: https://www.verkehrsrundschau.de/nachrichten/tr…ometern-3313159

    • Offizieller Beitrag

    Italien: Neue Regeln für die Entsendung von LKW-Fahrern. Bei Verstößen drohen Geldbußen bis zu 10.000 Euro


    Die Richtlinie (EU) 2020/1057 sieht detaillierte Vorschriften für die Entsendung von Berufskraftfahrern im gewerblichen Güterkraftverkehr vor sowie stellt eine Grundlage für die wirksame Durchsetzung dieser Vorschriften dar. Italien hat die EU-Vorschriften vor kurzem bei sich implementiert und damit auch neue Strafen für Verstöße gegen diese Vorschriften eingeführt.

    Italien hat seine Rechtsvorschriften mit der der Einführung des Dekrets Nr. 27 vom 23. Februar 2023 an die EU-Entsenderichtlinie angepasst. Dieses ist mit der Veröffentlichung im italienischen Amtsblatt am 20. März dieses Jahres in Kraft getreten.

    Neue Mitwirkungspflichten

    Die neuen Vorschriften gelten laut dem Dekret für den grenzüberschreitenden Straßenverkehr und die Kabotage-Fahrten, die von entsandten LKW-Fahrern durchgeführt werden.

    Das Dekret 67/2023 schreibt unter anderem vor, dass ein Transportunternehmen, das Fahrer nach Italien entsendet, spätestens zu Beginn der Entsendung eine spezielle Entsendungserklärung einreichen muss. Dies muss über ein Telematiksystem erfolgen, das mit dem IMI-System verbunden ist. Die Anmeldung enthält eine Reihe von Informationen über das Transportunternehmen, den Fahrer, den Zeitraum der Entsendung, die Art der durchgeführten Beförderung und über das Fahrzeug selbst. Wenn sich diese Angaben ändern, hat das Unternehmen fünf Tage Zeit, diese zu aktualisieren.

    Es liegt in der Verantwortung des Fahrers, nicht nur eine Kopie der Erklärung, sondern auch andere Dokumente über die in Italien durchgeführte Beförderung im Fahrerhaus mitzuführen und bei einer Kontrolle vorzulegen. Im Fall von Kabotage muss bei der Kontrolle außerdem nachgewiesen werden, dass dem Transport eine internationale Beförderung nach Italien vorausgegangen ist, und es müssen entsprechende Unterlagen über die Kabotagebeförderung vorgelegt werden. Bei einer Kontrolle müssen auch die Aufzeichnungen des Fahrtenschreibers mit den Symbolen der Mitgliedstaaten vorgelegt werden, in denen der Fahrer grenzüberschreitende Transporte oder Kabotagefahrten durchgeführt hatte.

    Neue Strafen

    Bei Nichteinhaltung der neuen Vorschriften drohen hohe Strafen. Die Nichtvorlage der Anmeldung wird mit einer Geldstrafe zwischen 2.500 Euro und 10.000 Euro sanktioniert, während die Vorlage einer unvollständigen, falschen oder veralteten Meldung mit einer Geldstrafe zwischen 1.000 Euro und 4.000 Euro bestraft werden kann. Sollte die Kopie der Erklärung in Papierform oder in elektronischer Form sowie sollten die Dokumente für die in Italien durchgeführte Beförderung im Fahrerhaus nicht mitgeführt werden, droht eine Geldstrafe zwischen 2.500 und 10.000 Euro.

    Darüber hinaus ist das Transportunternehmen verpflichtet, die Unterlagen über die Entsendung und über die während der Entsendung gezahlten Löhne auf Bitte der Polizei oder der Arbeitsaufsichtsbehörde auch nach der Entsendung. Dafür hat der Unternehmer acht Wochen Zeit. Sollte dies nicht erfolgen, droht eine Geldstrafe zwischen 1.000 und 4.000 Euro.

    Auch für LKW-Fahrer sind Strafen vorgesehen. Bei Nichtvorlage der Dokumente über die Entsendung, droht eine Geldstrafe zwischen 150 und 600 Euro.

    Aber auch der Auftraggeber, der Spediteur oder der Verlader können sanktioniert werden. Bei Fehlen der Entsendungserklärung droht ihnen eine Strafe zwischen 2.500 Euro und 10.000 Euro.

    Das Dekret sieht außerdem vor, dass die für Verkehrsunternehmer vorgesehenen Sanktionen auch für Unternehmen mit Sitz in Drittländern gelten. Das Gleiche gilt für Fahrer, die von Nicht-EU-Unternehmen beschäftigt werden.


    quelle: https://trans.info/de/italien-entsendung-332980

    • Offizieller Beitrag

    DKV-Tankkarte: 60 neue Tankstellen in Italien inkludiert

    DKV-Kunden können ab sofort an 60 Shell-Tankstellen in Italien mit ihrer Tankkarte bezahlen.

    DKV Mobility erweitert ihr Akzeptanznetz in Italien um über 60 Tankstellen, die von PAD Multienergy unter der Marke Shell betrieben werden. PAD Multienergy kündigte an, dass sie ihr Netz in Italien in den kommenden

    Jahren auf bis zu 500 Tankstellen ausweiten wollen. Die neu angeschlossenen Tankstellen in Italien können über die DKV Mobility App und den Online-Routenplaner DKV Maps gefunden werden.

    quelle: https://www.verkehrsrundschau.de/nachrichten/tr…ludiert-3356308

    • Offizieller Beitrag

    Disposition: Erhebliche Einschränkungen im Gotthard-Tunnel und Mont-Blanc-Tunnel

    Gleich zwei wichtige Nord-Süd-Verbindungen nach Italien sind im Jahr 2023 teils über mehrere Wochen dicht.

    Aufgrund von Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten kommt es sowohl am Gotthard-Tunnel als auch am Mont-Blanc-Tunnel zu erheblichen Einschränkungen.

    Der Gotthard-Tunnel bleibt im Jahr 2023 in insgesamt 26 Nächten für den kompletten Fahrzeugverkehr gesperrt. Eine der wenigen Ausweichrouten ist die weitläufige San-Bernardino-Route (A13) zwischen Chur und Bellinzona. Der Gotthard-Tunnel selbst bleibt über etliche Stunden in der Nacht gesperrt.

    Die Sperrzeiten für den Gotthard-Tunnel

    • Montag, 27. März 2023, bis Freitag, 31. März 2023: jeweils zwischen 22 Uhr und 5 Uhr
    • Montag, 19. Juni 2023, bis Freitag, 30. Juni 2023: jeweils zwischen 20 Uhr und 5 Uhr
    • Montag, 26. Juni 2023, bis Freitag, 30. Juni 2023: jeweils zwischen 20 und 5 Uhr
    • Montag, 11. September 2023, bis Freitag, 15. September 2023: jeweils zwischen 20 Uhr und 5 Uhr
    • Montag, 18. September 2023, bis Freitag, 22. September 2023: jeweils zwischen 20 Uhr und 5 Uhr
    • Montag, 25. September 2023, bis Freitag, 29. September 2023: jeweils zwischen 20 Uhr und 5 Uhr
    • Montag, 2. Oktober 2023, bis Mittwoch, 4. Oktober 2023: jeweils zwischen 20 Uhr und 5 Uhr

    Sperrungen des Mont-Blanc-Straßentunnels

    Noch weitaus gravierender sind die Sperrungen des Mont-Blanc-Straßentunnels. Der bleibt in der Zeit zwischen dem 4. September 2023 und dem 18. Dezember 2023 sogar vollständig gesperrt. Grund für die Sperrung sind tiefgreifende Restaurierungsmaßnahmen des Bauwerks und umfangreiche Arbeiten an Fahrbahn und Gewölbe. Da für die Arbeiten auch die Demontage sämtlicher Sicherheitseinrichtungen des Tunnels erforderlich ist, die nicht täglich neu montiert werden können, ist die vollständige Sperrung der Baustelle für den Verkehr erforderlich – und das gleich über mehrere Wochen.


    quelle: https://www.verkehrsrundschau.de/nachrichten/tr…-tunnel-3354423

    • Offizieller Beitrag

    TX Logistik fährt mehr Züge zwischen Lübeck und Italien

    Die TX Logistik AG baut ihre Transporte im intermodalen Schienengüterverkehr zwischen Lübeck und Italien aus. Dazu hat das Eisenbahnlogistikunternehmen, das zur Mercitalia Logistics gehört, die den Geschäftsbereich Logistik der FS Italiane Gruppe verantwortet, eine neue Verbindung in den Fahrplan aufgenommen. Seit Anfang Januar fährt TX Logistik zweimal pro Woche vom CTL-Terminal in Lübeck zum Terminal Quadrante Europa in Verona und wieder zurück.

    Betrieben wird die neue Relation als offenes Zugsystem. Hauptkunde ist die Spedition Bode mit Sitz in Lübeck. Transportiert werden überwiegend Sattelauflieger, NiKRASA, Container sowie Tankcontainer. Bis zu 32 Ladeeinheiten passen auf einen Zug. Verladetage in Lübeck sind dienstags und samstags, in Verona samstags und donnerstags. Für die rund 1.240 Kilometer lange Strecke über München, Kufstein und Brenner benötigen die Züge etwa 24 Stunden.

    Frequenzerhöhung zwischen Lübeck und Segrate
    Ebenfalls zu Beginn des Jahres hat TX Logistik die Zahl der Umläufe zwischen Lübeck und Segrate in der Metropolregion Mailand gesteigert, und zwar von vier auf sechs. Grund für die höhere Frequenz ist die gestiegene Nachfrage und das damit verbundene zusätzliche Volumen, das auf der Route transportiert wird.
    Neben den bisherigen Abfahrten am Dienstag, Mittwoch, Freitag und Sonntag ex Lübeck sowie am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag ex Segrate hat TX Logistik Abfahrten am Montag und Donnerstag ex Lübeck sowie am Mittwoch und Samstag ex Segrate in den Fahrplan aufgenommen.
    Die Züge verkehren zwischen dem BRG-Terminal in Lübeck und dem Terminal Italia Milano Segrate östlich von Mailand. Befördert werden auf dieser Relation Trailer, NiKRASA, Container sowie Tankcontainer. Die Kapazität beläuft sich auf 32 Ladeeinheiten pro Zug.

    TX Logistik übernimmt Traktion selbst
    Sowohl auf der Verbindung zwischen Lübeck und Verona als auch auf der Route zwischen Lübeck und Segrate übernimmt TX Logistik die Traktion in Eigenregie mit eigenen Lokführern und modernen Multisystem-Lokomotiven.


    quelle: https://www.verkehr.co.at/singleview/art…eck-und-italien

    • Offizieller Beitrag

    Lidl Italien: Kühlwahre kommt mit dem S.KOe Cool

    In Italien hat Schmitz Cargobull die ersten vollelektrischen Sattelkoffer S.KOe Cool an LC3 übergeben. Sie sind für Lidl Italia im Einsatz.

    Das Transportunternehmen LC3 hat in Italien als eine der ersten Flotten in Italien die vollelektrischen Sattelkoffer S.KOe Cool von Schmitz Cargobull in Betrieb genommen. Wie der Münsteraner Fahrzeugbauer mitteilt, werden die Auflieger von Lkw gezogen, die mit Bio-LNG betrieben sind. Die Flotte ist für Lidl Italia im Einsatz, eine Supermarktkette mit landesweit mehr als 730 Filialen.

    „Wir sehen uns an vorderster Front in Sachen Nachhaltigkeit und wollen mit den vollelektrischen Kühlkoffern von Schmitz Cargobull die Elektrifizierung des Güterverkehrs in Italien weiter vorantreiben. Damit sind wir richtungsweisend für die gesamte Transportbranche. Der S.KOe Cool ist Teil dieser langfristigen Nachhaltigkeitsstrategie und wir freuen uns, dass wir als einer der ersten italienischen Transporteure dieses Fahrzeug in den Fuhrpark aufnehmen,“ so Giuliano Baldassarri, LC 3 Fleet Manager

    Der vollelektrische Sattelkoffer S.KOe Cool ist mit einer rein elektrischen Kältemaschine mit integrierter Leistungselektronik, einem Batteriesystem sowie einem Achsgenerator ausgestattet und arbeitet dadurch emissionsfrei. Das elektrifizierte Fahrzeug ist zudem äußerst geräuscharm und ermöglicht so in städtischen Gebieten die Anlieferung in den frühen Morgenstunden wie auch am späten Abend. Das elektrifizierte Fahrzeug ermöglicht so die Zustellung im innerstädtischen Bereich sowohl in den frühen Morgen- als auch in den späten Abendstunden.

    Das elektrisch betriebene Kühlgerät S.CU ep85 liefert die gleiche Kühlleistung wie eine dieselbetriebene Kältemaschine. Ausgelegt für das emissionsfreie Kühlen und Heizen der Ladung, bietet sie eine Kälteleistung von bis zu 15.800 Watt und eine Heizleistung von 10.500 Watt. Batterien am Stützwindwerk ersetzen den Dieseltank und bieten die Möglichkeit zusätzlich einen Palettenkasten mit Platz für 36 Paletten zu verbauen.

    Die Nutzlast beim vollelektrischen Kühlkoffer mit Batterie und e-Achse entspricht in etwa auch der eines Kühlaufliegers mit Dieselaggregat. Das zusätzliche Gewicht der Batterie beim vollelektrischen Kühlauflieger werde durch den Wegfall des Generators nahezu vollständig kompensiert, teilt Schmitz Cargobull mit.

    Die elektrifizierte Schmitz Cargobull Generatorachse rekuperiert bei einer bestimmten Geschwindigkeit sowie bei Bremsvorgängen Energie und verlängert so die Betriebszeit der Kältemaschine und verringert die Nachladezeiten der Batterie über das Stromnetz. Das System ist vollständig in die Schmitz Cargobull Telematik integriert, so dass der jeweilige Systemzustand – dazu zählen unter anderem der Ladezustand der Batterie, die verbleibende Reichweite oder die verbleibende Ladedauer – über das Telematik-Portal überwacht werden kann.


    quelle: https://transport-online.de/news/lidl-ital…ool-152639.html

    Warum nach den Sternen greifen, wenn man einen fahren kann.

    Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.

    Die Tochter des Neides ist die Verleumdung.

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