Frage zur Fahrerkarte

  • Eine spezielle Frage zur Fahrerkarte:

    Wie wird das gehandhabt, wenn ich nur gelegentlich und immer wieder bei einer anderen Firma fahre? ?(

    Da die FK ja spätestens alle 28 Tage ausgelesen werden muss, ich aber z.b. nur 1 Woche bei einer Firma angemeldet bin, dann vielleicht 1 Monat (oder auch kürzer od. länger) nirgends angemeldet bin, dann wieder bei einer anderen Firma für kurze Zeit , usw....

    Wie weise ich dann die Zeit dazwischen nach??? Muss ich das machen? Ja? Nein? Gibt es dazu Vorschriften, falls ja, wo kann ich mich da erkundigen?

    Stimmt es, dass man beim ÖAMTC die Karte in diesem Fall auslesen lassen kann? Hat eventuell jemand Informationen für mich?
    Bitte - DANKE! :)
    lg Maria

  • vo dem beim Öamtc hätt i no nie was gehört.

    Unsere "Aushelfer" müssen sie trotzdem bei uns auslesen, FA braucht ja de Daten ....

    hab deine Frage an unseren c95 Kursleiter weitergeleitet, würd ich auch gern wissen

    Swedish 
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    Mafia

    Einmal editiert, zuletzt von PhanT.o.M (25. Januar 2013 um 21:16)

  • Ruf bei SALUS in Pasching an,die machen auch Tacho-Schulung und C95.
    Die können Dir da Auskunft geben. Herr Ing. Kaufmann ist da sehr gut.
    Tel.07229--64164-20

    Mein größter Reichtum-- sind die Menschen,die mich lieben.
    Mein größter Schatz-- meine Freunde.

    Einmal editiert, zuletzt von Lisi (26. Januar 2013 um 17:35)

  • wenn du die karte am letzten tag ausliest, passt es.
    du kannst auf der karte nichts auslesen wenn du nichts draufhast, es ist nur das drauf was am letzten arbeitstag drauf war-

    du müsstetst einen nachtrag machen das da was drauf ist, dazu brauchst aber einen digitacho.

    ich hab das mal versucht wie ich im urlaub war, um zu sehen was auf der karte ist wenn ich die auslese und die zb jetzt 3 wochen nicht im gerät war.
    ich hab ein kartenlese gerät zuhause, da ist eben nichts drauf, kann ja nichts drauf sein. eben erst wenn du einen nachtrag machst.

    Warum nach den Sternen greifen, wenn man einen fahren kann.

    Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.

    Die Tochter des Neides ist die Verleumdung.

  • für die zeit dazwischen wirst aber einen urlaubsschein bzw eine bestätigung daß du neu angefangen hast brauchen... sonst unterstellens dir am ende daß du mit einen analogen in der zwischenzeit gefahren bist und die scheiben entsorgt hast

  • Wenn Du Dir immer eine Bestättigung geben läßt,von den jeweiligen Firmen,das Du nur zur Aushilfe fährst, bist Du (glaube ich) auf der sicheren Seite.

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  • Danke euch für die Antworten! :sdanke:

    @ Lisi: Werde am Montag bei Salus anrufen und es euch dann auch wissen lassen was der sagte. Die Idee mit der Aushilfe-Bestätigung find ich gut. Werde nachfragen ob sie mir sowas ausstellen. Wird sicher von Firma zu Firma verschieden gehandhabt werden.

    @ PhanT.o.M: Habe an den ÖAMTC ein Mail geschrieben, mal sehen ob ne Antwort kommt. Bin schon gespannt, was dir der C95 Kursleiter sagen wird!!!

    @ Highwaycharly: Am letzten Arbeitstag auslesen habe ich gemacht. Die Frage ist nur, wenn ich bei der neuen Firma fahre, WAS GENAU trage ich dann nach???
    Kann ja keinen Urlaub etc. eintragen, da ich ja bei der alten Firma nicht mehr angemeldet bin/war, sozusagen "arbeitslos". Gibt es dafür im Digitacho eine Funktion??? "beschäftigungslos " oder dgl. ?

    @ bibi: das mit dem Urlaubsschein machen sie nicht, da ich ja nicht mehr angemeldet bin. = kein Urlaub. Das mit der Bestätigung mit dem neu anfangen, werde ich nachfragen ob sie mir sowas ausstellen. Werde auch fragen ob vielleicht die GKK-Anmeldung/Abmeldung ausreichend ist.

    lg Maria

  • wenn ich wo angefangen habe haben sie mir immer eine bestätigung mitgegeben daß ich wegen neuanfang keine tachoscheiben zum herzeigen hab, damit bin ich sogar schon einmal in sillian kontrolliert worden und die haben da nicht weiter nachgefragt


  • wenn du nichts gearbeitest hast hast ja die bestätigung von der letzten firma, und eine bestätigung von der neuen firma das es der erste arbeitstag ist, also brauchst auch keinen nachtrag machen,
    und dann kannst ja bei der neuen firma alle 28 tage wieder die karte auslesen, oder wenn du die 28 tage zb nicht ganz arbeitest eben nach den letzten tag die karte ablesen.
    bei der neuen firma dann wieder das ganze von vorne. hoffe ich konnte es so halbwegs verständlich erklären.

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  • Hallo!

    Meines Wissens muss der Massenspeicher des LKW und die Fahrerkarte alle 3 Wochen ausgelesen werden.
    Ich würde empfehlen, dass die Fahrerkarte nach Beendigung des bekannten Dienstverhältnisses ausgelesen wird.
    Sowie würde ich mir gleich eine Bestätigung geben lassen, dass das Dienstverhältnis gelöst wurde.

    Sollte man arbeitslos gewesen sein, dann die Bestätigung über diese Arbeitslosigkeit mitführen.

    Und zwischen den Fahrten selbstverständlich die normalen Bestätigungen mitführen.
    Manche Arbeitsämter füllen auf Verlangen auch die EU-konforme Bestätigung aus - dann ist man international auch auf der sicheren Seite.

    lg

  • Habe nun - nach einigen wenig erfolgreichen Mails und einem Telefonat die Lösung des Problems gefunden. Viele von Euch hatten bereits die richtigen Tipps gegeben!!! :)
    Dazu möchte ich betonen, dass von den kontaktierten Behörden /Firmen EINZIG die Firma SALUS, Pasching, kompetente Auskunft geben konnte!!!
    Weder ÖAMTC, Wirtschaftskammer, noch ASFINAG wussten wirklich Bescheid!!!!!!!!!!!! Da frage ich mich doch ernsthaft, warum die dort sitzen!!! :(

    Nun zu den Details:

    - bei vollkommenen "Neuanfang" (=erstmalige Verwendung der Fahrerkarte, bzw. Scheibe überhaupt, bei "Berufseinstieg" sozusagen):
    Die Firma bei der ich anfange, MUSS eine "Bescheinigung von Tätigkeiten" ausstellen, auf der der Beginn des Beschäftigungsverhältnisses angegeben ist. (Punkt 11 - der/die im Unternehmen tätig ist seit Tag/Monat/Jahr....) DIeses Formular wurde 2010 neu überarbeitet, da wurde genau dieser Punkt 11 eingefügt!!!
    Das Formular ist EU-weit gültig und kann auf der hp der Wirtschaftskammer in allen Sprachen heruntergeladen werden. zu beachten ist, dass das Formular NICHT handschriftlich ausgefüllt werden darf und dass Dienstgeber UND Fahrer unterschreiben müssen. Es ist im ORIGINAL mitzuführen.
    Bei Beendigung des Dienstverhältnisses MUSS ich die Fahrerkarte bei der "alten" Firma noch auslesen lassen.

    - in der "arbeitsfreien/losen" Zeit dazwischen muss ich die Karte NICHT auslesen lassen!!!

    - wenn ich bei einer neuen Firma zu arbeiten beginne: dann wieder die o.a. Bescheinigung ausstellen lassen usf........

    lg Maria

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