Lkw hatte um 20 Tonnen zu viel geladen

  • Ein Lkw, der um 20 Tonnen zu viel aufgeladen hatte, ist am Mittwoch aus dem Verkehr gezogen worden. Der Transporter mit Rundhölzern war einer Polizeistreife auf der Westautobahn (A1) bei Allhaming (Bezirk Linz-Land) aufgefallen.

    Bei einer Kontrolle stellte sich heraus, dass der Lkw statt der erlaubten 44.000 Kilo ein Gesamtgewicht von 63.750 Kilo auf die Waage brachte.

    Lenker und Zulassungsbesitzer angezeigt

    Der 45-jährige Lenker aus Niederösterreich, der laut seinem Fahrtenschreiber auch zu schnell und mit zu wenig Ruhezeiten unterwegs war, durfte die Fahrt nicht fortsetzen. Er und der Zulassungsbesitzer werden angezeigt.

    quelle: http://ooe.orf.at/news/stories/2556026/

    Warum nach den Sternen greifen, wenn man einen fahren kann.

    Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.

    Die Tochter des Neides ist die Verleumdung.

  • de hättn a freud wenn se jetzt bei da maissaison alle überladenen erwischn tatn ...

    kriagn alle nach tonnen gezahlt jetzt frag amol wer da mit 40t gesamt ummafoart ... i ken kann in ktn halt heruntn

    That´s Live

  • die fahrer machen sich das zum grossteil selbst, obwohl es von niemanden verlangt wird

    hab es diese woche wieder gehört, bei 48 to gesamt sagt der lenker, hau noch eine schaufel rauf

    beim laden am feld kann man es trotz der manometer nicht immer genau erwischen, aber in der firma, auf der waage sind 40500 mehr als genug

    franz

    Happy wife - happy life

  • Überladen, so etwas gibt es bei uns so gut wie nicht :!:

    An unseren Ladestellen wird immer gewogen, erst dann gibt es Papiere :!:

    Schwieriger, wird es bei Tankcontainern vom Bahnterminal, hier kann es schon vorkommen, dass der Belader mit leichtem Chassis und kleiner Zugmaschine ladet :!:

    Aber beim TC sind ohnehin 44 t vom Bahn - Terminal bis zur Entladestelle erlaubt :!:

  • Überladen is Relativ...wenn i mit mit 65 tonnen unterwegs bin,dann san die technischen
    voraussetzungen gegeben...mit 8 achsen kein problem...auf einen standart-lkw-zug würd i mir des,ehrlich
    gesagt -nicht trauen! ;(
    Ich denke, das- wenn man so massiv überladen,erwischt wird-auch auf den fahrer einiges zukommt??? :stars: :haue:
    wär jetzt eine interessante frage an unseren forums-polizisten..... :?::?:
    baerli

  • so wie hisco sagt, gehts auch mir.
    wenn du über 40 to hast, bekommst keinen lieferschein, die meisten tollerien 500kg aber mehr nicht, bei manchen firmen lassen sie dich mit 40.020kg nicht mehr raus, das finde ich übertrieben, ist aber so.

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  • Naja, Wir haben einen Dauerbescheid, mit 2 achs Maschine bis 48 To, mit 3 achs Maschine bis 55 To und mit 4 Achs Maschine bis 60 To, ausser ma kombiniert den 4 achs Plateau mit der 2 achs Maschine dann darfst auch 59 To haben, aber eben nur für Unteilbare Güter, wie Kranballast, Fertigteile und einige andere Sachen.

    31.01.2016 Der letzte Tag

  • Naja, Wir haben einen Dauerbescheid, mit 2 achs Maschine bis 48 To, mit 3 achs Maschine bis 55 To und mit 4 Achs Maschine bis 60 To, ausser ma kombiniert den 4 achs Plateau mit der 2 achs Maschine dann darfst auch 59 To haben, aber eben nur für Unteilbare Güter, wie Kranballast, Fertigteile und einige andere Sachen.


    Fred das stimmt nicht ganz wen du eine Ladung hast mit über 40 tonnen gesammt darf es nur ein Teil sein

    ausnahme kranballast Fertigteile sind nicht dabei ausser du hast ein Gutachten das von der Landesregierung anerkannt ist


  • Fred das stimmt nicht ganz wen du eine Ladung hast mit über 40 tonnen gesammt darf es nur ein Teil sein

    ausnahme kranballast Fertigteile sind nicht dabei ausser du hast ein Gutachten das von der Landesregierung anerkannt ist

    Komisch, bei uns im Dauerbescheid stehen Fedrtigteil (Häuser)sehr wohl drinn, wie sollten wir sonst de Buchner Fuhren machen?
    Jede Wand einzeln fahren?

    31.01.2016 Der letzte Tag

  • mmhh...vielleicht is im anhang vo da genehmigung a gutachten dabei?
    is ja auch egal-da gibts sicher irgendeine ergänzung in der genehmigung,mit der dann auch fertigteile gefahren werden können!
    mi würd interessieren,wie hoch is die strafe,wenn a holz-zahrer mit 20 to überladung erwischt wird?
    wieviel kostet das den fahrer und wieviel den anderen beteiligten(chef etc...)???
    baerli

  • mmhh...vielleicht is im anhang vo da genehmigung a gutachten dabei?
    is ja auch egal-da gibts sicher irgendeine ergänzung in der genehmigung,mit der dann auch fertigteile gefahren werden können!
    mi würd interessieren,wie hoch is die strafe,wenn a holz-zahrer mit 20 to überladung erwischt wird?
    wieviel kostet das den fahrer und wieviel den anderen beteiligten(chef etc...)???
    baerli

    ja das würde mich auch interresieren, leider werden wir das nicht erfahren.

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    Die Tochter des Neides ist die Verleumdung.

  • Nein 3 Wochen haben mir gereicht, fast jeden Tag mit der Fahrzeit drüber, überladen, fast immer die gleich Strecke und stress mit dem Jr.Chef (Dispo und selbst fahrer) nein Danke.
    Fahre jetzt seit 2 Monaten beim Gatterbauer im Amstetten national und International. :austria: :schweiz: :germany:

    Mfg Matl

  • Komisch, bei uns im Dauerbescheid stehen Fedrtigteil (Häuser)sehr wohl drinn, wie sollten wir sonst de Buchner Fuhren machen?
    Jede Wand einzeln fahren?

    ja das is schon richtig aber alles über 40 tonnen gilt da nicht

    du darfst 50 tonnen auch haben aber nur ein stück oder eine untrennbare lösung haben wie geschweißt

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