Kleinere Rechtliche Frage

  • Hallo erstmal.

    Ich habe am 23.8.2012 mein Motorrad an eine Privatperson verkauft. (BJ 93 und 67000 KM)

    Nachdem der Käufer aus der Garage gefahren ist, und ca 3 KM gefahren ist, ist der Laderegler eingegangen. (Ok dumm gelaufen, ist aber ne Krankheit an der Serie, also hab ich nen neuen bestellt und an ihn geschickt).

    Heute (4.9.2012) ruft der mich an das das Fahrzeug nicht mehr geht und im Motor irgendetwas klappert und sie kein Gas mehr annimmt. Und er will das ich sie zurücknehme, oder er lässt sie reparieren auf meine Kosten.

    Erzählte etwas vonwegen Arglistig verschwiegener Mangel.
    Probefahrt wurde gemacht, zwar nur in der Tiefgarage, aber auf meinen Vorschlag das er mal rausfahren soll hat er gemeint das passt so schon.

    Ich bin mit dem Fahrzeug ca 700KM gefahren, was auch der Grund war sie wieder zu verkaufen, da ich einfach keine Zeit habe. Grosser Motorservice wurde vom Vorbesitzer gemacht vor ca 1300 KM gemacht und da bekomm ich auch noch die Rechnung.

    Das letzte mal gefahren bin ich am 16.6.2012 und da hab ich 6 Zeugen das in dem Motor nichts geklackert oder gescheppert hat. Und auch 3 Stunden vor dem Verkauf war das Motorrad beim Pickerl, wo es auch probegefahren wurde und nichts bemängelt wurde.

    Jetzt frag ich mich ob er mir wirklich was kann, da ich das Fahrzeug nach bestem Wissen und Gewissen verkauft habe (Käufer wurde sogar auf die zusammengelöteten kabel hingewiesen unter der Sitzbank).

    Kaufvertrag wurde natürlich gemacht und in dem wurde auch die Gewährleistung ausgeschlossen, und die Vorschadensfreiheit wurde auch nicht bescheinigt.

    Wäre schön wenn mir jemand was dazu sagen könnte ob der mir was kann.

    Desweiteren hat seine Frau bereits beim Kauf gejammert das sie wohl nicht auf den Soziussitz passt.

    Danke schonmal.

    Was nicht umbringt mach Hart

  • Tja, ich würde sagen da hat der gute Mann Pech gehabt!!

    Wenn du wirklich kurz vor dem Verkauf auch noch das Pickerl machen lassen hast
    und den "Profis" von der Werkstatt auch nichts aufgefallen ist, kann meiner Meinung nach
    auf gar keinen Fall von verschweigen die Rede sein...aber vielleicht hast du ja eine
    Rechtschutz Versicherung, die wissen sicher weiter. Ansonsten mal beim ÖAMTC oder ARBÖ
    nachfragen!!

    P.S.: Wer kann eigentlich beweisen dass der Typ nicht selbst rumgeschraubt hat !?!

    Viel Glück bei der Sache


    Mfg Fredi

    :juhu: An meiner Stelle könnten auch 500 Pferde vor Ihnen herlaufen :juhu:

  • Servus Whity :aloa:

    Wenn du einen Kaufvertrag vom ÖAMTC hernimmst, da steht weiter unten der Passus, dass der Verkäufer nicht für etwaige Mängel, die nach dem Kauf auftreten oder ersichtlich sind, haftet. :nein:

    Ich weiß das zufällig vom Autoverkauf, den wir neulich durchgeführt haben :!:

    Man kann die Kaufverträge - es gibt ein Formular für Privatpersonen und eins für Händler - problemlos downloaden :!:

  • Hallo Hisco.

    Es war ein ÖAMTC kaufvertrag, und da hast ja den Punkt wo die Gewährleistung ausgeschlossen wird, den man ankreuzen kann, und dann hast drunter noch stehen vonwegen Mein alleiniges Eigentum und paar andere sachen, da gibts einen Punkt wo steht "Ich garantiere die Vorshadenfreiheit des Fahrzeuges.

    Und diesen Punkt habe ich natürlich nicht angekreuzt.

    @Fredi:

    Ja genau das ist auch mein Gedanke. entweder hat der das Ding irgendwie abgestochen, was ja durchaus passieren kann wenn es Kalt ist, oder der hat was gebastelt dran.

    Was nicht umbringt mach Hart

  • Normal heissts Privatverkauf gibts keine Gewährleistung, und wenn er de Grosse Runde abgelehnt hat, is Kauf wie besichtigt, insofern verzichtet er auf jeglichen Rechtsanspruch.

    Lass des von an Rechtsschutz abklären aber i seh für den Typen schwarz.

    31.01.2016 Der letzte Tag

  • ich glaube auch daß du gute chancen hast: gekauft wie besichtigt und probegefahren.

    mit die kilometer darf er sich auch kein neufahrzeug erwarten, wenn er das schon nicht behirnt hat er auf so einen gerät eh nix verloren, damit tut er sich eh nur weh...

  • Wenn nicht anders vereinbart gibt es bei Privatverkauf sehrwohl eine Gewährleistung !!!!

    ABER bei Privatverkauf kann der Gewährleistungsanspruch verweigert werden.
    Muss aber ausdrücklich ausgeschlossen sein.

    Der Kaufvertrag vom ÖAMTC ist hier einer der besten.

    :austria:alles verlief nach plan.... nur der plan war scheiße

  • Hab ich auf der ARBÖ Seite gefunden

    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist gesetzlich
    vorgeschrieben und heißt, dass der Verkäufer für Mängel haftet, die
    spätestens zum Zeitpunkt der Übernahme vorhanden sind. Beim
    Gebrauchtwagen betrifft dies letztlich nur Materialmängel, beim Neuwagen
    Mängel von Material – und Teile, die sehr unter den „natürlichen
    Verschleiß“ fallen. Die Gewährleitungsfrist beträgt zwei Jahre ab Datum
    der Übergabe.

    Ein Händler kann beim Gebrauchtwagen
    (Fahrzeugalter ab einem Jahr) die Frist auf ein Jahr reduzieren, dies
    muss jedoch einvernehmlich geschehen und ausdrücklich am Kaufvertrag
    vermerkt werden. Ganz ausgeschlossen werden kann die Gewährleistung bei
    einem Händlerkauf nicht. In den ersten sechs Monaten muss der Verkäufer
    beweisen, dass der aufgetretene Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe nicht
    vorhanden war.

    Bei einem Privatkauf ist ein gänzlicher
    Ausschluss der Gewährleistung möglich. Das muss jedoch ausdrücklich am
    Kaufvertrag vermerkt sein. (zum Beispiel: „ Käufer und Verkäufer
    vereinbaren den Ausschluss jeglicher Gewährleistungsansprüche“).

    und dies auf der Seite des ÖAMTC


    Vom Händler oder privat

    Auch hier gilt es aufzupassen. Gebrauchtwagenkauf "von privat"
    ist in der Regel billiger, weil risikoreicher. Einerseits sind die
    Fahrzeuge meist älter und daher sind die Herstellergarantien
    üblicherweise abgelaufen. Andererseits gelten die
    Konsumentenschutzbestimmungen zwischen privaten Vertragspartnern nicht.
    Das heißt, der private Verkäufer ist berechtigt, die Gewährleistung auszuschließen.

    :austria:alles verlief nach plan.... nur der plan war scheiße

    Einmal editiert, zuletzt von road01 (11. September 2012 um 07:24)

  • Dankeschön erstmal für die ganzen Antworten. Hab auch gerade ein gespräch mit dem Anwalt meiner Rechtsschutz gehabt. Laut ihm ist der Gewährleistungsausschluss gültig, und auch mit verschwiegenem Mangel kann er mir nichts, da er ja eine Probefahrt gemacht hat. Sagte auch noch das ich es ganz in ruhe auf mich zukommenlassen soll. Fällt mir aber so schwer weil es mich einfach nervt.

    Was nicht umbringt mach Hart

  • Siehst ich hätte Dir die Reibn abgekauft aber nur mit 2 JAHREN GARANTIE !!!! :laugh: Nein Spassal tu Dich ned ärgern für was hast a Rechtsschutz Versicherung wo Du brav 100erte von €uros im Jahr einzahlst solln die da checken und Du mach dich ned fertig gibt schlimmeres!

    Gruß BOGI

  • mich hats jetzt auch endgültig einigsch***n:

    hab vor fast 2 jahren einen käfer verkauft unter der voraussetzung daß ich den (neuen) motor zurückbekomme, weil er ihn eh nicht braucht (der käfer steht als werbung bei einer versicherung)

    unter der angegebenen telefonnummer habe ich ihn nicht mehr erreicht und zufällig habe ich einige monate später die neue nummer von ihm bekommen, da hat er behauptet daß er den motor weggeschmissen hat weil ich mich so lange nicht gemeldet hab daraufhin hab ich ihn gesagt er soll mir einen anderen motor organisieren, angeblich hatte er auch einen bekommen, ein freund hat sich bereit erklärt daß er ihn mir transportiert aber der erreichte ihm am telefon nicht

    diese woche hatte ich urlaub und wollte den motor heute selber holen, als ich unterwegs mit dem käufer telefoniert habe hat er gesagt er will eine kiste bier für seine mühen, ich hab geglaubt ich hör ned richtig (ok, ich wär bestimmt mit ihm was trinken gegangen weil ich sowieso einen freund in tamsweg treffen wollte...) ich hab ihn gefragt ob er unseren vertrag wirklich brechen will, habe in hüttau umgedreht und bin wieder heimgefahren als er einfach aufgelegt hat...

    rechtsschutz hatte ich zum verkaufszeitpunkt nicht, aber mindestens 2 zeugen, die die abmachung mit der motorrückgabe bestätigen... werde mich am montag mal bei der ak erkundigen was ich für möglichkeiten habe...

  • Dir hätt ich die ja garnicht verkauft, weil du kannst ja mit nix umgehen was schneller als 130 fährt, deswegen hast nen opel

    Du bist ein GIMPL !!! Wann kommst wieder vorbei bei mir ich hätt da was zu klären :autsch: !!! Haha nee spass meld dich mal wennst Zeit hast (A bissl regt mich das ZITAT scho auf weil mitn OPC hätt ich sogar dein abgestochernen Honda dreiradler verblasen!!! :laugh:

    Gruß BOGI

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