Lenken auf Privatgrund

  • Fahren ohne Karte gibts ned - nicht für 10 cm :!: Für den Ausnahmefall is OUT OF SCOPE da!! (wird aber auch sicher nicht jeden Tag toleriert - wenn da jemand immer in der Firma rumfährt stückchenweise!?)

    Und dann muss man sich die OUT OF SCOPE Zeit bestätigen lassen (Zb.: von Markenwerkstatt, wenn die keine Fahrerkarte verwendet hatten)

    Genauso wie Maxl schreibt sehe ich das auch :!: Da hattet ihr bis jetzt Glück, bei Kontrollen im Ausland zahlst du, wer das Fahrzeug bewegt braucht eine Karte (Werkstattkarte, Unternehmerkarte, etc.) und die Verwendung der Funktion OUT OF SCOPE, ist ebenfalls kein Freibbrief für grenzenloses bewegen des LKW und mit Vorsicht zu geniessen :!:

    Einmal editiert, zuletzt von hisco (3. Juni 2012 um 19:18)


  • also ohne § , ist für mich das ganze gegesen, es muss einen § geben, nicht die praxis, ohne gesetz , wie soll das gehen, was ist privat was gewerblich, nun das glaube ich nur wenn man mir das schriftlich zeigen kann, vom hören sagen, habe ich schon genug.
    warum ist es dann ein problem wenn man zu einen truckertreffen fährt? wäre ja auch privat oder ist das gewerblich?

    Warum nach den Sternen greifen, wenn man einen fahren kann.

    Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.

    Die Tochter des Neides ist die Verleumdung.

  • Da gabs schon mal ne Antwort betreffend Auslegung der EU-VO 561/2006

    Jede Privatfahrt mit einer Zugmaschine oder einem LKW über 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht fällt nach Ansicht der Behörden in den Geltungsbereich der EU-Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und ist damit der Lenkzeit des Fahrers zuzurechnen. TRUCKER hatte nachgefragt, nachdem mehrere Fahrer abweichende Auskünfte darüber erhalten hatten, ob der Wochenendausflug zu einer Trucker-Festival oder die Teilnahme einer Demonstration auf die Lenkzeit angerechnet wird.
    Das Sozialministerium Thüringen beantwortete nun die Frage in Abstimmung mit den obersten Landesbehörden, dem Bundesverkehrsministerium und dem Bundesamt für Güterkraftverkehr BAG. Nach deren Ausffassung ist es nicht entscheidend, ob ein Fahrzeug zur Beförderung verwendet wird oder nicht, sondern ob es grundsätzlich dazu geeignet ist. Ausnahmen gelten nur für nicht gewerblich eingesetzte LKW bis 7,5 Tonnen sowie für Nutzfahrzeuge, die als historisch eingestuft werden.
    Demzufolge wäre jeder Wochenendausflug eines Fahrers mit seiner Zugmaschine der Lenkzeit zuzurechnen. Für viele Trucker-Treffen könnte das das Ende bedeuten. Diese Auslegung der EU-Verordnung würde auch bedeuten, dass ein Fahrer, der seine Wochenruhezeit unterwegs verbringen muss, nicht absatteln kann, um mit seiner Zugmaschine einen "Ausflug" zu machen.
    In der Schweiz werden Privatfahrten nach wie vor nicht auf die Lenkzeit angerechnet. Und auch zahlreiche deutsche Polizeibeamte vertraten ursprünglich eine andere Auffassung. Sie hätten es sich durchaus zugetraut, zwischen einer Privatfahrt und einer Leerfahrt im Rahmen eines Transportauftrags zu unterscheiden.

    Quelle: Trucker.de

    Alles eine Frage der Auslegung und des Verständnisses der Beamten...Also eher :vogel:

  • es steht auch im gesetz drinnen auf allen öffentlichen strassen, oder auf strassen auf denen zb die stgvo gilt, muss eine karte gesteckt werden, egal ob privat oder nicht!!

    Warum nach den Sternen greifen, wenn man einen fahren kann.

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    Die Tochter des Neides ist die Verleumdung.

  • Alles eine Frage der Auslegung und des Verständnisses der Beamten...Also eher

    Eine Frage: Also nehmen wir an ich fahre auf ein Trucker Treffen, fahr am Samstag hin, da darf ich außergewerblich ja länger als bis 15 Uhr fahren oder nur mit der ZM !!!???
    Beziehungsweise muss ich bis Sonntag 22Uhr mit der ZM aufn Trucktreffen bleiben weil ich da erst fahren darf?
    Wenn ich mir Privat eine ZM kaufe, ich hab alles Führerschein,C95 usw. und statt an Audi oder Honda bzw Hyundai oder sonst einer Gurke kauf ich mir an LKW weil da Kontostand halt passt, dann darf ich ja auch fahren wann ich will oder ???

    Danke falls sich wer Zeit für eine Aufklärung nimmt!!! :beten: :hail: !

    Gruß BOGI :aloa:

  • da ich da die zm PRIVAT bewege kann er mir da gar nichts ...u damit geh ich bis vors arbeitsgericht , wie ein kollege von mir wo er dann freigesprochen wurde .
    ich bewege die zm in diesem zeitraum PRIVAT und nicht GEWERBLICH .


    Also wenn die Zugmaschine mehr als 7,5 t hat, muss die EG-VO im vollem Umfang auch bei Privat-Fahrten eingehalten werden.

    In der VO 561/2006 steht dazu im Artikel 2:

    ... a) Güterbeförderung mit Fahrzeugen, deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger
    oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigt,...

    im Artikel 3 werden die Ausnahmen genannt:
    ...
    h) Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr
    als 7,5 t, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung verwendet werden; ...

    Nach Artikel 2 ist es dabei nicht erforderlich, dass tatsächlich Güter befördert werden, sondern es reicht aus, dass das Fahrzeug dazu bestimmt ist.
    Ein Sattelzugfahrzeug ist dazu bestimmt einen Sattelanhänger zu ziehen, folglich trifft die Bestimmung zur Güterbeförderung zu

    Dass die sonst gewerblich genutzte Sattelzugmaschine ohne Sattelanhänger auf einmal aus der EG-VO fallen würde, erscheint mir schon sehr an den Haaren herbeigezogen.
    Aber: Seit 2006 gilt die VO 561 in Österreich und es fallen somit auch die Privatgenutzten LKW´s unter die Aufzeichnungspflicht (und Ruhezeitenpflicht) der EG-VO.
    Vorher waren die ausgenommen (wie auch die selbstfahrenden Arbeitsmaschinen - die jetzt auch nicht mehr generell ausgenommen sind).

    Die Einstellung "Out of Scope" wird von uns natürlich hinterfragt, aber grundsätzlich ist es schon die richtige Einstellung, wenn mal auf dem Firmengelände vom Parkplatz in die Werkstatt verlegt wird.
    Es sollte eigentlich nie vorkommen, dass im Massenspeicher ein unbekannter Lenker aufscheint - damit gibt es bei uns mehr Probleme und der Arbeitsinspektor wird hierbei auch früher verständigt.

    Die Aufzeichnungspflicht endet grundsätzlich nicht auf Privatgrund, die VO 561/2006 sagt aus, dass der Geltungsbereich ausschließlich innerhalb der Gemeinschaft festgelegt wurde. Das bezieht auch Privatstraße mit ein. (vergleich StVO: § 1: a) auf Straßen mit öffentlichem Verkehr, usw.)
    Es steht zwar am Parkplatz vom HOFER, Billa usw. dass die StVO gültig ist, aber das ist nur ein Regelwerk, an welchem sich dann die Richter des Zivilgerichtes bei Verkehrsunfällen orientieren können.
    Strafen bezügl. z. B. Vorrangverletzung darf die Polizei auf diesen Parkplätzen nicht.

    Es ist zwar pervers, wenn ein "C-Schein"-Loser auf der Baustelle die EG-VO einhalten muss, aber grundsätzlich müsste er dies tun (wenn er anschließend beim Straßentransport kontrolliert wird, ist die Nichteinhaltung der EG-VO eh das kleinere Problem).

    Zur Lenkzeit zählen natürlich auch die Zeiten dazu, welche ich zur Tankstelle fahre oder in die Werkstatt.
    Autowaschen wäre ganz korrekt als "andere Arbeiten" zu deklarieren.
    Wenn ein Lieferant immer nur Lenkzeit und Ruhezeit (Lenkzeitunterbrechung) aufzeichnet, wird zu hinterfragen sein, welcher nette Mensch ihm die Ladung von der Ladefläche schiebt.

    Ich hoffe es in der Kürze halbwegs verständlich erklärt zu haben.
    Wenn ich zuviel Amtsdeutsch verwendet habe (für mich ist das ja Normalsprache ;) ), dann einfach anschreiben.

    lg und gute (,unfall- und straffreie) Fahrt

    Martin

    PS: Beim Arbeitsgericht wirst du wahrscheinlich freigesprochen, aber vor der Verwaltungsbehörde sicher nicht.

  • Eine Frage: Also nehmen wir an ich fahre auf ein Trucker Treffen, fahr am Samstag hin, da darf ich außergewerblich ja länger als bis 15 Uhr fahren oder nur mit der ZM !!!???
    Beziehungsweise muss ich bis Sonntag 22Uhr mit der ZM aufn Trucktreffen bleiben weil ich da erst fahren darf?
    Wenn ich mir Privat eine ZM kaufe, ich hab alles Führerschein,C95 usw. und statt an Audi oder Honda bzw Hyundai oder sonst einer Gurke kauf ich mir an LKW weil da Kontostand halt passt, dann darf ich ja auch fahren wann ich will oder ???

    Danke falls sich wer Zeit für eine Aufklärung nimmt!!! :beten: :hail: !

    Gruß BOGI :aloa:

    Egal ob privat oder gewerblich genutzt für LKW mit Anhänger, wenn eines der Fahrzeuge mehr als 3,5 t hat, oder für LKW mit mehr als 7,5 t gilt das WE-Fahrverbot.
    Das ist der Hyundai schon die bessere Wahl :) .

    lg

  • ist mir grad letzten monat was passiert...
    ich hatte eine ladung papierrollen nach antwerpen.
    [Blockierte Grafik: http://a5.sphotos.ak.fbcdn.net/hphotos-ak-snc…007546299_n.jpg
    als ich dort im hafen ankam(11:00 uhr), zeigte mein tacho eine tageslenkzeit von 9:53. musste aber noch vom terminalgebäude zum entladeplatz fahren und mich dort hinter den ca 20 lkw einreihen, die vor mir waren. also alle 10 minuten 20 meter vor rücken. anschließend zurück auf den parkplatz. plane wieder zu machen und die papiere abholen. auf dem parkplatz blieb ich danach 11 std stehen.

    ich stelle meine tacho auch auf OUT (mit gesteckter karte). 3 tage später hatte ich in deutschland eine BAG kontrolle und musste deswegen 30€ bezahlen. die tageslenkzeit betrug 10:27. ich erklärte dem BAG fuzzi, dass ich auf OUT hatte. meinte er nur, dass ihn das nicht interessieren würde. ich wäre ja gefahren. ich erklärte ihm weiter, dass sich das auf privatgelände der rederei abgespielt hätte und das ich meines wissens AUF PRIVATGELÄNDE 24 std im kreis fahren dürfte, ohne dass es irgendwen zu jucken hätte.
    er meinte dann, dass das schlichtweg falsch wäre. es wäre eine gewerblicvhe fahrt basta.
    ich fragte dann, wozu die OUT funktion denn sonst da wäre? sagte er, die wäre z.b. wenn ich samstags AUF DEM EIGENEN FIRMENGELÄNDE nich auto waschen würde bzw AUF DEM EIGENEN FIRMENGELÄNDE reifen wechseln würde usw.

    jetzt hab ich aber folgendes auf der DKV seite gefunden:

    Wie verhindere ich, dass durch Versetzen während der Verladung oder am Wochenende meine Ruhezeit unterbrochen wird?

    Wenn Sie nicht mit der Verladung beschäftigt sind, entfernen Sie am Besten Ihre Karte aus dem Tachographen und setzen diesen auf den Status "OUT OF SCOPE". Damit wird angezeigt, dass das Fahrzeug zurzeit nicht in einem Transportvorgang einbezogen ist. Demnach braucht die Fahrerkarte nicht gesteckt sein.
    --

    quelle:
    http://www.enovation-btc.eu/help/tachohilf…ml?tx_irfaq_pi1[cat]=7

    was nun? hat die rechtsabteilung von DKV recht oder der BAG beamte???

  • nun wer hat recht, die dkv oder der gesetzgeber?
    im osten wenn sie sehen fahren ohne karte bist erst mal mit den löhnen drann, ok zeig ihnen das von der dkv, was meinst was der dir dann sagt?
    im osten lesen zu 90% den tacho aus.

    Warum nach den Sternen greifen, wenn man einen fahren kann.

    Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.

    Die Tochter des Neides ist die Verleumdung.

  • Zitat

    Es ist zwar pervers, wenn ein "C-Schein"-Loser auf der Baustelle die EG-VO einhalten muss, aber grundsätzlich müsste er dies tun (wenn er anschließend beim Straßentransport kontrolliert wird, ist die Nichteinhaltung der EG-VO eh das kleinere Problem).

    das die kapplständer immer a weng goschat wern bei baustellenfahrzeugen hab i scho gmerkt ...

    Die Arbeit läuft nicht davon, während Du dem Kind den Regenbogen zeigst. Aber der Regenbogen wartet nicht ...

    svensk krop dansk arm østrigske hjerne

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