Was darf man als Polizeibeamter und was nicht?

  • Ahoi erstmal.

    ich hab da mal ne Frage, vielleicht weiss es ja jemand.

    Folgender Sachverhalt:
    Ich besitze einen Bescheid der mir genehmigt im Zuge von Arbeiten bzw. Baustellentätigkeiten bestimmte Fussgängerzonen bzw. Verkehrberuhigte Bereiche zu befahren.
    Dieser bescheid umfasst ca 60 Seiten in A4 welche beidseitig beschrieben sind.

    Muss ich jetzt auf verlangen eines Präpotenten Polizisten ihm raussuchen das ich genau diesen Bereich befahren darf, oder reicht es wenn ich ihm den Bescheid in die Hand drücke und er selber suchen soll?

    Desweiteren darf er mich nötigen einen Schlüssel herauszugeben welchen ich zum Öffnen der Absperrketten von der MA 28 bekommen habe?

    Und darf ich ihn auf eindeutiges Fehlverhalten seinerseits hinweisen, bzw. verlangen das er sich mir gegenüber ausweist?


    Um das ganze aber vorher klarzustellen, ich habe kein problem damit bei solchen Plätzen bzw Gassen kontrolliert zu werden, wenn das ganze normal abläuft und nicht von jemandem durchgeführt wird der sich einen drauf abwi.... weil er ne Uniform hat. hab die letzten Paar wochen genug Polizisten erlebt die normal gefragt haben und wo das ganze halt einfach auf nem normalen und freundlichen Level abgelaufen ist. Deswegen möchte ich nur wissen welche Möglichkeiten ich habe oder ob ich mir alles gefallen lassen muss.

    Was nicht umbringt mach Hart

  • Alles gefallen lassen ??? :nein: :nein: :nein: auf keinen Fall !!!

    besser argumentieren und wie Du schreibst, die Genehmigung aushändigen

    lesen sollte eigentlich jeder können. :D:D:D


    Den Schlüssel von der MA 28 würd ich auf KEINEN fall aushändigen !!! :nein: :nein: :nein:

    Wenn ja, nur auf Anweisung der MA 28 !!!

    Auf sein Fehlverhalten aufmerksam machen, nur in ruhiger und normaler Lautstärke.

    Sich den Ausweis zeigen lassen, darf nicht verweigert werden.

    :austria:alles verlief nach plan.... nur der plan war scheiße

  • Bei den Bescheiden für zB Überbreite haben sich die kontrollierenden Beamten die genauen Stellen immer selber gesucht.
    Zwecks Schlüssel rausgeben-->Never ever!Da könnt ja jeder daherkommen!Dein Chef hat den Schlüssel der MA bekommen und aus!
    Meines Wissens hat jeder Beamte eine Ausweißpflicht.Wenn er dich kontrolliert muß er sen Klump herzeigen.Sonst könnt ja jeder dahergelaufene mit eigener Uniform kontrollieren :nein: (Gab ja in den letzten Jahren genug Meldungen in der Zeitung :laugh: )
    Gefallen lassen mußt dir nichts wenn du dir nichts zuschulden kommen gelassen hast. Das Sprichwort "Wie man in den Wald ruft. so kommts zurück" gilt nicht nur für Polizisten, sondern kann auch in die Gegenrichtung funktionieren... Sollte aber wirklich einer meinen er ist das höchste der Ordnung in der Stadt (ein Wyatt-Earp-Kandidat :ätsch: ) dann gibts immer noch die Möglichkeit einer Dienstaufsichtsbeschwerde!
    Also wenn bei meinen Bescheiden alles in Ordnung ist, alle Auflagen erfüllt werden, es bei mir und meinem Fahrzeug nichts gibt, würd ich es sicher nicht einsehn,
    das jemand mit mir zu reden anfängt, wie wenn ich ein kleiner dahergelaufener Strauchdieb wäre. :monster:


  • das jemand mit mir zu reden anfängt, wie wenn ich ein kleiner dahergelaufener Strauchdieb wäre. :monster:

    Genauso kam ich mir vor. Und wenn mir einer erzählen will das der Bescheid da nicht gilt weil es ja "Jüdisches territorium" wäre, dann frag ich mich schon.
    Oder auch so aussagen wie: "Der bescheid gilt nur von 6.30 Uhr bis 10.30 Uhr, wo eh jeder mit Ladetätigkeiten zufahren kann. Warum brauch ich dann nen Bescheid? :blabla:

    Fahrzeugtechnisch ist alles Top, Bescheid ist auch Wasserdicht, und Lenk und Ruhezeiten halte ich auch voll und ganz ein. Also kann man mir ja nix weiter.

    Das ganze wurde dann zum Glück etwas abgemildert als 2 Leute meiner Pflastererpartie kamen weil die gesehen haben das der da rumnervt. War schon echt angefressen wegen soviel Inkompetenz.

    Was nicht umbringt mach Hart

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