also ich bin normalerweise keiner der andere lkw-lenker an den pranger stellt, ein mißgeschick ist schnell mal passiert,aber bei so was "Fahrzeugbergung nach grober Fahrlässigkeit" denk a ma schon meinen teil.
was sagt ihr dazu??
Steinhaus am Semmering (Stmk): Am Vormittag des 25. Jänner 2012 wurde die FF Steinhaus a.S. telefonisch von der Polizeiinspektion Spital informiert, dass ein Lkw auf der L117 der Pfaffensattellandesstraße hängen geblieben ist.
Die Einsatzkräfte rückten mit RLFA, KLFA und sieben Mann zur Fahrzeugbergung aus. Im tief verschneiten Fröschnitztal fand der Einsatzleiter folgende Situation vor:
Trotz allgemeinem Fahrverbot (auch im Sommer) für Lkw mit Anhänger steckte ein ungarischer Lkw-Fahrer mit seinem Fahrzeug fest. Er hatte zwei Fahrverbote missachtet, da der Pfaffensattel derzeit noch immer wegen der hohen Schneelage für den gesamten Verkehr gesperrt ist. Er hatte nicht nur ein Scherengitter mit Fahrverbot umfahren, auch hatte der Lkw-Fahrer keine Schneeketten für sein Schwerfahrzeug mitgeführt. In mühsamer langwieriger Arbeit wurde der Anhänger mit der RLFA-Seilwinde immer wieder gerade gerichtet und der Fahrer musste zurückschieben.
Nachdem von Mitarbeitern der Straßenmeisterei ein Forstweg vom Schnee frei geschoben werden konnte, wurde der Lkw-Zug zum Wenden in diesen Forstweg geseilt. Nach mehr als drei Stunden war dieser Einsatz beendet. Der Lkw-Fahrer folgte den Anweisungen seines Navigationsgerätes und missachtete dabei mehrere Fahrverbote. Aus diesem Grund wurde er bei der Bezirksbehörde wegen grober Fahrlässigkeit angezeigt.
BFV Mürzzuschlag
mfg sigi