Auf Ersuchen von Charly habe ich mich bei zu diesem Thema schlau gemacht:
Es gibt keine gesetzliche Grundlage um einen LKW Lenker wegen fehlernder C95 Ausbildung die Weiterfahrt zu untersagen.
Es droht zwar eine Geldstrafe, aber wie schon geschrieben, man darf weiterfahren.
@Sorry Charly, dass es solange gedauert hat, aber Weihnachten und Neujahr gab es viel zu tun (Lebkuchen essen, Geschenke auspacken usw. )
Lg
Martin