Untersagung der Weiterfahrt bei fehlender C95 Ausbildung

  • Auf Ersuchen von Charly habe ich mich bei zu diesem Thema schlau gemacht:

    Es gibt keine gesetzliche Grundlage um einen LKW Lenker wegen fehlernder C95 Ausbildung die Weiterfahrt zu untersagen.

    Es droht zwar eine Geldstrafe, aber wie schon geschrieben, man darf weiterfahren.


    @Sorry Charly, dass es solange gedauert hat, aber Weihnachten und Neujahr gab es viel zu tun (Lebkuchen essen, Geschenke auspacken usw. :D )

    Lg
    Martin

    Einmal editiert, zuletzt von TBone (7. März 2014 um 18:42)

  • Es droht zwar eine Geldstrafe, aber wie schon geschrieben, man darf weiterfahren.

    Hallo Marbin, da Du ja unser "Paragrafenfuzi" bist und sich gut auskennt, heisst das ich mach jetzt den C95 nicht fahr weiter wenn ich a Glück hab kontrolliert mich keiner und ich fahr und wenn´s mich dawischen zahl ich 50€ und fahr weiter oder wie.

    Danke, Gruß BOGI

  • Bin grad beim Kurs, wenns dich erwischen zahlst über 700 Euro und der Chef über 7000Euro. Also es ist besser du machst ihn, ausbleiben tuts uns sowieso nicht :think:

  • Bin grad beim Kurs, wenns dich erwischen zahlst über 700 Euro und der Chef über 7000Euro. Also es ist besser du machst ihn, ausbleiben tuts uns sowieso nicht

    Danke für die INFO, ja wollt nur mal so fragen aber 700€ und 7000€uronen is a ka honigleckn da gibts eh ka diskosion außerdem man soll sich ja eh ständig weiterbilden sonst Rostet die Hülse!!!

    :thumbup:

  • Nein, wenn du im Gewerblichen Güterverkehr tätig bist nicht. Es gibt natürlich auch Ausnahmen, sprich Feuerwehr, Fahrzeuge im öffentlichen Dienst, Bundesheer usw. :tanz:
    usw.

  • Wennst den C schein erst 2010 gemacht hat musst a Grundquali + de Module machen.
    Wennst den C schein schon länger hast, fällt die Grundquali weg.

    Da gibts an genauen Stichtag, den hab i aber grad ned im Kopf.

    31.01.2016 Der letzte Tag

  • Alle BerufskraftfahrerInnen brauchen einen Fahrerqualifizierungsnachweis, der als C95 oder D95 mit folgenden Fristen in den Führerschein eingetragen wird:
    Lenkberechtigungen für die Klassen C / C1, die vor dem 10.09.2009 erteilt wurden, erfüllen automatisch die Grundqualifikation (FahrerInnenqualifizierungsnachweis) und müssen 35 Std. Weiterbildung (Module) bis spätestens 10.09.2014 nachweisen.

    Lenkberechtigungen für die Klasse D, die vor dem 10.09.2008 erteilt wurden, erfüllen automatisch die Grundqualifikation ( FahrerInnenqualifizierungsnachweis) und müssen 35 Std. Weiterbildung (Module) bis spätestens 10.09.2013 nachweisen.

    Ausnahmen hiervon sind:

    Lenken von KFZ mit einer Höchstgeschwindigkeit unter 45 km/h
    Lenken von KFZ für Streitkräfte, Katastrophenschutz, Feuerwehr
    Lenken von KFZ für Werksfahrten, Fahrten betreffs Reparatur oder Wartung
    Lenken von LKWs, die für Notfälle oder Rettungsaufgaben eingesetzt werden
    Beförderung von Material od. Ausrüstung, sofern das Lenken des LKWs nicht die Hauptbeschäftigung ist
    Lehrlinge in der Lehrberufsausbildung zum / zur BerufskraftfahrerIn

    LG, Dani ;)

    :juhu: Mein Nachbar, der rosa Elefant und ich scheißen auf die Realität!  :juhu:

  • Lt. ÖAMTC-Rechtsabteilung (Mag. Manuela Lirsch-Koppensteiner):
    "Die Missachtung der Vorschriften über die Grundqualifikation (dh. gewerbliches Lenken von Omnibussen oder ab 10. September 2009 auch von LKW ) ohne Erwerb der Grundqualifikation, obwohl dies aufgrund des Erteilungsdatums der Lenkberechtigung vorgeschrieben wäre, bzw. bei Nichtabsolvierung der vorgeschriebenen Weiterbildung - d.h. Code 95 ist abgelaufen) stellt keine Übertretung des FSG (Führerscheingesetz) dar und ist demnach weder gemäß § 1 Abs. 3 FSG noch gemäß § 37 Abs. 1 FSG zu bestrafen. Eine Strafbarkeit ergibt sich nur aus den gewerberechtlichen Vorschriften. Auch die Setzung von Zwangsmaßnahmen ist in beiden Fällen (einerseits wenn überhaupt keine Grundqualifikation bzw. Weiterbildung vorhanden ist und andererseits wenn nur Code 95 nicht eingetragen wurde) aufgrund des FSG nicht zulässig."
    Quelle: FSG-Durchführungserlass zu § 11 Abs. 4a FSG (https://trucker-forum.at/www.bmvit.gv.at)

    Stress macht man sich zu 70% selbst!

  • War 2 Tage nicht online und schon sind die wunderbarsten Erklärungen gepostet --- Danke

    Fast alles stimmt: die Mindeststrafe beträgt 363 Euro und geht bis zu 7267 Euro.

    Ich ersuche alle dringenst die Fahrerqualifizierung zu machen - für euch schaut es vielleicht nicht teuer aus, ABER:

    In Zukunft bekommt der Unternehmer für jede negative Kontrolle Minuspunkte bei der Gewerbebehörde. Bei Positivkontrollen (ohne Mängel) bekommt er wieder Pluspunkte.

    Somit wird sichergestellt, dass die lausigen Unternehmer höhere Strafen und eine höhere Kontrolldichte (zB.: durch den Arbeitsinspektor oder Exekutive) erhält und Unternehmer, denen eine Fauxpas einmal passiert ist, oder Unternehmer, die belehrbar sind und sich verbessern aollen, wieder rehabilitiert werden können.
    Die Strafen für das Unternehmen geht von simplen Geldstrafen bis zum Entzug der Gewerbeberechtigung.

    Ich glaube, dass das einmal ein guter Ansatz ist um den wahren Schuldigen zu treffen.
    (Ich weiß aber nicht, ob das EU-weit umgesetzt wird, nehme es aber einmal an - da das EU-Forumular einen Punkt "Positivkontrolle" erhält)

    Wie seht ihr das?

  • Beförderung von Material od. Ausrüstung, sofern das Lenken des LKWs nicht die Hauptbeschäftigung ist


    Sorry jetzt mal wegen dieser Frage du hast ja alle Ausnahmen schön aufgelistet heisst das jetzt wenn mein Onkel eine Transportfirma hat ich eine fixe Arbeit und ich ohne natürlich einen Cent zu verlangen spring schnell für einen Tag ein (Hab alle Scheine grundquali, usw) dann darf ich auch ohne C95 fahren oder wie?

    Danke, wünsch Dir noch einen schönen Tag

    Gruß BOGI

  • Beförderung von Material od. Ausrüstung, sofern das Lenken des LKWs nicht die Hauptbeschäftigung ist

    Sorry jetzt mal wegen dieser Frage du hast ja alle Ausnahmen schön aufgelistet heisst das jetzt wenn mein Onkel eine Transportfirma hat ich eine fixe Arbeit und ich ohne natürlich einen Cent zu verlangen spring schnell für einen Tag ein (Hab alle Scheine grundquali, usw) dann darf ich auch ohne C95 fahren oder wie?

    Danke, wünsch Dir noch einen schönen Tag

    Gruß BOGI

    Nein, das ist damit nicht gemeint.

    Gemeint ist damit, wenn ein Tischler seine Waren zur Baustelle bringt, an und für sich ja Güterbeförderung, aber sein Beruf ist nicht Lenker, sondern eben Tischler.
    Der braucht eben keine Grundqualifikation (und auch keine Lenk- und Ruhezeiten einhalten).
    Soweit ich auswendig weiß gilt das auch nur im Umkreis von 100 km vom Standort des Unternehmens.

    lg

  • Oder ein Baggerfahrer der seinen Bagger mit dem Tieflader auf die Baustelle bringt, dort den ganzen Tag baggert und dann wieder mitn Tieflader heimbringt.
    Gerüstbauer der sein Gerüst mit dem Lkw auf die Baustelle bringt...dort aufbaut...

    LG, Dani

    :juhu: Mein Nachbar, der rosa Elefant und ich scheißen auf die Realität!  :juhu:


  • (Ich weiß aber nicht, ob das EU-weit umgesetzt wird, nehme es aber einmal an - da das EU-Forumular einen Punkt "Positivkontrolle" erhält)

    Wie seht ihr das?


    Wenn da einige EU Staaten wieder nicht mitmachen :!: Weil in dieser verschissenen EU immer wieder irgendwelche eine Sonderregelungen haben müssen, dann gute Nacht.

    Wir werden bestraft, aber die fahren durch unser Land bzw. unsere Ladungen :mauer: und lachen sich über uns scheckig :!:

    Seit dieser unseligen EU - Erweiterung ist für uns sowieso alles zum Nachteil geworden, und das wird wohl noch so weiter gehen :!:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!