Entlang von nicht unterbrochenen, am fahrbahnrand angebrachten gelben längslinien ist halten verboten. diese linien können auch am gehsteig mit bis zu 30 cm absatnd zum fahrbanrand verlaufen!
neues parkverot:
entlang von unterbrochenen, am fahrbahnrand angebrachten gelben längslinien - die bestimmung bzgl. des anbringens am gehsteig gild auch hier.
(halte und parkverbotstafeln verschwinden, begonnen in gerasdorf und linz)