ZitatKnapp vorbei am Inferno auf der Autobahn
Von Peter Schmieder
Weil er einen Gefahrguttransporter brutal ausbremste, entzieht das Amtsgericht einem Riesaer die Fahrerlaubnis.
Nach dem Urteil vom Freitag muss ein 50-Jähriger für sechs Monate seinen Führerschein abgeben und 1900 Euro Strafe zahlen. Amtsrichter Janko Ehrlich sah den Vorwurf der Nötigung und Gefährdung des Straßenverkehrs als bestätigt an.Der Angeklagte soll auf der Bundesautobahn 14 nahe der Abfahrt Leisnig im Oktober des vergangenen Jahres einen Gefahrguttransporter so drangsaliert haben, dass der 40-Tonner beinahe umkippte. Der MAN-Truck war mit 20 000 Litern eines leicht brennbaren Desinfektionsmittels beladen.
„Ich dachte, das ganze Zeug kippt mir um, ich war mit den Nerven am Ende“, schildert der Berufskraftfahrer im Zeugenstand. Offenbar hatte der Angeklagte am 19. Oktober 2010 den Sattelzug nach einem Überholmanöver massiv und „vorsätzlich“ ausgebremst. Um eine Katastrophe zu verhindern, musste der LKW-Fahrer eine Vollbremsung einleiten und auf den Standstreifen ausweichen. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft wollte der Angeklagte den Brummi-Fahrer „maßregeln“, weil er den im Baustelleabschnitt zwischen Mutzschen und Leisnig nicht überholen konnte. Dort schon soll er den Trucker mit Lichthupe und gesetztem Blinker bedrängt haben. Dass vor den beiden ein Schwerlasttransporter mit Überbreite fuhr, hatte der Riesaer wohl übersehen. Kurz nach der Baustelle setzte der Angeklagte zum Überholvorgang an, dann in einem abrupten Manöver zurück auf die rechte Fahrspur. Laut Fahrtenschreiber musste der Sattelschlepper bis auf 38 Stundenkilometer herunterbremsen. Beim heiklen Ausweichmanöver touchiert der eine Begrenzungs-Bake und den Wagen des Angeklagten. 2000 Euro Sachschaden stehen zu Buche. Angesicht des möglichen „Infernos“ zu vernachlässigen, denn der Gefahrguttransport habe bedrohlich geschwankt. „Ich bin seit 1981 Fernfahrer, aber so etwas Krasses ist mir noch nie passiert“, so der Trucker. Die drastische Schilderung bestätigte auch der Fahrer des Schwerlastzuges, der den Vorfall im Rückspiegel beobachtet habe: „Ich dachte nur: ‚Hau das Ding bloß nicht weg.‘“ Der Angeklagte behauptete, der Gefahrguttransporter sei zu schnell gewesen.
Ich hoffe derartige Urteile machen Schule