Abzocken wo es nur geht!

  • Ein Deutscher :germany: Kollege erzählte mir, dass er Strafe zahlen musste, weil er den Digitacho in der 45 minütigen Lenkpause statt auf Pause auf Bereitschaft gestellt hatte :!:

    Meines Erachtens gilt aber Bereitschaft genauso als Lenkpause :!: Nur Arbeitszeit ist davon ausgenommmen :!:

    Hier kann man sehen, es ging den Beamten nur um Abzocke :thumbdown: er bezahlt wegen der angedrohten Anzeige und der damit verbundenen Punkte in Flensburg, sofort die geforderten € 30,- :!:

    Einmal bezahlt, auch wenn zu Unrecht, kannst du dies nicht mehr zurückfordern. :nein:

  • arbeitsbereitschaft ist keine pause im den gesetzlichen sinn,
    die arbeitsbereitschaft wird auch bei der wochenarbeitszeit als arbeitszeit gerechnet, wo bei eine pause von der wochen arbeitszeit abgezogen wird, nicht von der einsatzzeit, nicht zuverwechseln!
    krotti kann das sicher besser erklären als ich.
    in österreich drücken sie ein auge zu wenn du auf arbeitsbereitschaft gestellt hast, im osten zahlst du auch dafür.

    Warum nach den Sternen greifen, wenn man einen fahren kann.

    Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.

    Die Tochter des Neides ist die Verleumdung.

  • Arbeitsbereitschaft gilt als Lenkzeitunterbrechung. Versucht mal am Tacho auf "Bereitschaft" zu stellen. Nach 15 Minuten zählt es als gültige Lenkzeitunterbrechung! (Nicht als Pause im Sinne des Arbeitszeitgesetzes, die muss nach spätestens 6h mindestens 30 Minuten sein.
    Deshalb schaltet der Tacho im 2-Fahrerbetrieb im 2.ten Schacht auf Bereitschaft um. Warum das Ganze? Hab ich mich auch lange gefragt. Ist eine Feinheit die wenige wissen. Es gibt den Durchrechenzeitraum für die Arbeitszeit (Lenken + Arbeiten) von 48h im Schnitt über 17 Wochen - In Ö. nach Kollektivvertrag Transport auf 26 Wochen erhöht. Wenn man auch "Bereitschaft" verwendet dan erhöht sich die Durchschnittszeit auf 55h.
    Wir derzeit, meines Wissens nicht oder kaum kontrolliert.

    Wenn man das beherscht gibt es fast den Doktor...

    Motto: Fahren Wir den anderen davon!

  • Wenn man auch "Bereitschaft" verwendet dan erhöht sich die Durchschnittszeit auf 55h.


    Ja, das wusste ich aus meinen Unterlagen - praktiziere es aber nicht :!:


    Wöchentliche Höchstarbeitszeit: In einzelnen Wochen kann die Arbeitszeit auf bis zu 60 Stunden ausgedehnt
    werden.
    Innerhalb eines Durchrechnungszeitraumes von 17 Wochen beträgt die
    Höchstarbeitszeit im Durchschnitt 48 Stunden. Die wöchentliche
    Höchstarbeitszeit kann im Durchschnitt auf 55 Stunden
    verlängert werden, sofern die über 48 Stunden hinausgehende Arbeitszeit Arbeitsbereitschaft ist.

    :sdanke: für deinen Fachmannbeitrag :thumbup: krotti

  • Zur Abzocke allg.:

    Einer meiner Kollegen hat am Handelskai gezahlt wegen 56km/h :!:

    Da müsstet ihr mal um 0600 Uhr früh fahren - da fahren manche PKW gute 100 und

    so mancher Biker sicher noch mehr - vorallem die, die spät dran sind -die wollen dann auf der langen Geraden

    Zeit gewinnen - da wären jeden Tag einige Deckel weg - aber da steht NIE wer - ich fahr dort jetzt

    schon fast 14 Jahre - aber ein paar Std später zahlst wegen 6 km/h :vogel: :vogel: :cursing: :cursing:

    und nat wieder a LKW - wos sunst :(

  • Arbeitsbereitschaft gilt als Lenkzeitunterbrechung. Versucht mal am Tacho auf "Bereitschaft" zu stellen. Nach 15 Minuten zählt es als gültige Lenkzeitunterbrechung!

    Ich fahre mit meiner Frau ja viel im Zweifahrerbetrieb :!: und es ist nicht möglich den Beifahrer am Digitacho auf Pause zu stellen, springt sofort auf Bereitschaft :!:

    Lenkzeitunterbrechungen können bei einer Zweifahrerbesatzung im fahrenden Fahrzeug am Beifahrersitz bzw. in der Kabine genommen werden.

    Das heißt, der LKW kann 18 Std. bzw. 2x wöchentlich 20 Std. ohne Unterbrechung gefahren werden :!: (Das bundesamt für Güterverkehr unter http://www.bag.bund.de)

    Pause 9 Std. Tagesruhezeit im Zeitraum von 30 Std.

    Einmal editiert, zuletzt von hisco (8. Oktober 2011 um 10:29)

  • Man kann es einfach als ABZOCKE bezeichnen!

    Ganz egal, auch wenns Gesetzlich geregelt ist, was man - wann - wo umstellen muss. Im endeffekt sieht der Polizist & BAG´la das Fahrzeug stand still. Also solln sie nicht immer so ein Fass aufmachen.

    Aber es gibt zum Glück auch nette Sheriffs, die sowas belächeln und meinen, so Kleinigkeiten sind Ihnen egal.

    Aber wenn kümmerts, habe heute meine erste dicke Rechnung von der BH Hallein erhalten. 21 meter Abstand auf der Autobahn 150€. *Autsch* :beer:

    Klagt nicht -sondern kämpft

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