Was mich intressieren würde ob man die Fahrerkarte auch braucht wenn man nur analog fährt
hab das irgendwo gehört
es könnte ja sein das man digital gefahren ist in den letzten wochen und dann nur noch analog
wie sieht das aus
Was mich intressieren würde ob man die Fahrerkarte auch braucht wenn man nur analog fährt
hab das irgendwo gehört
es könnte ja sein das man digital gefahren ist in den letzten wochen und dann nur noch analog
wie sieht das aus
ja die frage hab ich vergessen zu stellen
es ist keine fahrerkarte notwendig wenn du die gesamte nachzuweisende zeit (laufende woche + die vorherigen 15 werktage) analog nachweisen kannst
ansonsten musst du zumindest die ausdrucke mithaben und dann wäre es sinnvoll auch die fahrerkarte mitzuführen sofern du überhaupt eine hast und nichts zu verbergen ist
:008 :008 :008
ich meinte mit der frage eigentlich
ob die die nur analog fahren auch ne karte brauchen
das beispiel hab ich nur so gemeint es könnte ja so ausgelegt werden
als nachweis
auch wenn die karte leer ist
weist was ich meine
Zitat von "strubi"als nachweis
auch wenn die karte leer ist
weist was ich meine
du musst nur die gesamte zeit glaubhaft nachweisen
selbst wenn du nur handschriftliche aufzeichnungen hast (anfang km und end km und strecke und zeit und datum usw...) ist das ausreichend
denn was tust du wenn der tachograph (digital oder analog) ausfällt dann musst du auch schreiben
also wenn dur nur analog fahrst brauchte keine karte
passt das wollte ich wissen
So jetzt weis ich es ganz genau was man mit führen muß
Nur mit Digitacho:
Führerschein (eh logo)
Fahrerkarte (im Gerät stecken)
Bescheinigung des Arbeitgebers, falls in der laufenden Woche und der vorausgegangenen 15 Tage kein Fahrzeug gelenkt wurde
(ab 1.1.2008 Verlängerung der Mitführpflicht auf 28 Tage)
Nur mit Analogen Tacho:
Führerschein
Fahrerkarte falls er im Besitzeiner solchen ist
Tachoscheibe(n) bez. Bescheinigung(en) das Arbeitsgebers, der laufenden Woche und der vorausgehenden 15 Tage
(ab 1.1.2008 Verlängerung der Mitführpflicht auf 28 Tage)
Lenker fährt sowohl mit Digitacho als auch Analogtacho Mischbetrieb:
Kontrolle am analogen Gerät:
Führerschein
Fahrerkarte
Bescheinigung des Arbeitgebers, falls in der laufenden woche und der vorausgehenden 15 Tage, kein Fahrzeug gelenkt wurde
Tachoscheibe von Heute
Tachoscheibe und/oder Tagesausdrucke von der Fahrerkarte von Fahrten mit Digitacho der laufenden woche und vorausgehenden 15 Tage
(ab 1.1.2008 Verlängerung der Mitführpflicht auf 28 Tage)
Kontrolle mit digitalem Gerät:
Führerschein
Fahrerkarte
Bescheinigung des Arbeitgebers, falls in der laufenden woche und der vorausgehenden 15 Tage, kein Fahrzeug gelenkt wurde
Tachoscheibe von Fahrten mit analogem Tacho der laufenden Woche und vorasugehenden 15 Tage
(ab 1.1.2008 Verlängerung der Mitführpflicht auf 28 Tage)
Quelle: Fuhrparkprofi Lernunterlagen
so kann man es auch sagen
ist halt die lange version
wollte nicht soviel klopfen
hab mir die arbeit getan es aus den unterlagen rauszuschreiben
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