Fahrerkarte

  • Was mich intressieren würde ob man die Fahrerkarte auch braucht wenn man nur analog fährt

    hab das irgendwo gehört

    es könnte ja sein das man digital gefahren ist in den letzten wochen und dann nur noch analog
    wie sieht das aus

  • es ist keine fahrerkarte notwendig wenn du die gesamte nachzuweisende zeit (laufende woche + die vorherigen 15 werktage) analog nachweisen kannst

    ansonsten musst du zumindest die ausdrucke mithaben und dann wäre es sinnvoll auch die fahrerkarte mitzuführen sofern du überhaupt eine hast und nichts zu verbergen ist

    :008 :008 :008

  • ich meinte mit der frage eigentlich
    ob die die nur analog fahren auch ne karte brauchen
    das beispiel hab ich nur so gemeint es könnte ja so ausgelegt werden

  • Zitat von "strubi"

    als nachweis

    auch wenn die karte leer ist
    weist was ich meine


    du musst nur die gesamte zeit glaubhaft nachweisen
    selbst wenn du nur handschriftliche aufzeichnungen hast (anfang km und end km und strecke und zeit und datum usw...) ist das ausreichend
    denn was tust du wenn der tachograph (digital oder analog) ausfällt dann musst du auch schreiben

    also wenn dur nur analog fahrst brauchte keine karte

  • So jetzt weis ich es ganz genau was man mit führen muß

    Nur mit Digitacho:
    Führerschein (eh logo)
    Fahrerkarte (im Gerät stecken)
    Bescheinigung des Arbeitgebers, falls in der laufenden Woche und der vorausgegangenen 15 Tage kein Fahrzeug gelenkt wurde
    (ab 1.1.2008 Verlängerung der Mitführpflicht auf 28 Tage)

    Nur mit Analogen Tacho:
    Führerschein
    Fahrerkarte falls er im Besitzeiner solchen ist
    Tachoscheibe(n) bez. Bescheinigung(en) das Arbeitsgebers, der laufenden Woche und der vorausgehenden 15 Tage
    (ab 1.1.2008 Verlängerung der Mitführpflicht auf 28 Tage)

    Lenker fährt sowohl mit Digitacho als auch Analogtacho Mischbetrieb:
    Kontrolle am analogen Gerät:
    Führerschein
    Fahrerkarte
    Bescheinigung des Arbeitgebers, falls in der laufenden woche und der vorausgehenden 15 Tage, kein Fahrzeug gelenkt wurde
    Tachoscheibe von Heute
    Tachoscheibe und/oder Tagesausdrucke von der Fahrerkarte von Fahrten mit Digitacho der laufenden woche und vorausgehenden 15 Tage
    (ab 1.1.2008 Verlängerung der Mitführpflicht auf 28 Tage)

    Kontrolle mit digitalem Gerät:
    Führerschein
    Fahrerkarte
    Bescheinigung des Arbeitgebers, falls in der laufenden woche und der vorausgehenden 15 Tage, kein Fahrzeug gelenkt wurde
    Tachoscheibe von Fahrten mit analogem Tacho der laufenden Woche und vorasugehenden 15 Tage
    (ab 1.1.2008 Verlängerung der Mitführpflicht auf 28 Tage)

    Quelle: Fuhrparkprofi Lernunterlagen

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