Ab 1.1.2011 höhere Strafen für Raser und Alkolenker!!!

  • Ab 1.1. höhere Strafen für Raser und AlkolenkerAlkolenker und Raser stehen ab 1. Jänner 2011 durch neue Gesetze verstärkt im Visier der Exekutive. Wer die vorgeschriebene Geschwindigkeit massiv überschreitet, muss mit deutlich längerem Führerscheinentzug (bis zu sechs Monaten!) rechnen. Ein Jahr Fahrverbot kann es gar für Promillelenker geben.InfoboxVerkehrssünder werden bald EU-weit verfolgtkrone.tv: 2011 kommt Zulassungsschein als ScheckkarteVor allem die Schnellfahrer risikieren, wenn sie erwischt werden, einen längeren Führerscheinentzug.

    •Wer im Ortsgebiet die höchstzulässige Geschwindigkeit um 40 km/h überschreitet, ist seinen Schein für zwei Wochen los. Außerhalb des Ortsgebietes reichen 50 km/h zu viel für zwei "scheinlose" Wochen. Wiederholungstäter innerhalb von zwei Jahren können dann sechs Wochen auf ihren Schein warten. Für Extremraser, die außerorts um 100 km/h zu schnell sind, gilt dann ein halbes Jahr Fahrverbot!
    •"Alkolenker sind eine weitere Hochrisikogruppe", so Ministerin Bures. Auch bei diesen Verkehrsrowdys werden die Mindeststrafen daher angehoben. Im Wiederholungsfall – also nach einem 1,6- Promille- Delikt – ist der Schein mindestens für ein Jahr weg.
    •Ab 3. Jänner werden zudem die neuen Zulassungsscheine im Scheckkartenformat ausgegeben.
    •Und: Ab 1. Februar gilt wieder das Tagfahrlicht. Es muss sich aber nur bei neu gekauften Autos beim Start automatisch einschalten. Ältere Autos sind davon nicht betroffen und müssen nicht umgerüstet werden.
    von Erich Schönauer, Kronen Zeitung

    MAN (ois in deitscher haund)

  • Ab 1. Februar gilt wieder das Tagfahrlicht. Es muss sich aber nur bei neu gekauften Autos beim Start automatisch einschalten. Ältere Autos sind davon nicht betroffen und müssen nicht umgerüstet werden.


    ...jetzt geht der Schei.. scho wieder los - dann kommen dir wieder die Koffer mit Fernlicht am Tag entgegen :vogel: - da siehst dann wenigstens gar nix mehr - das passt dann :ok: :sironie:

  • OK - doch keine Koffer mit Fernlicht wie es scheint.... 8o


    Tagfahrlicht wird ab 2011 Pflicht


    Eine langjährige Forderung des DVR wird umgesetzt


    Am hellen Tag mit Licht fahren – immer? Für Motorradfahrer ist das
    eine Selbstverständlichkeit: Für sie gilt doch bereits seit 20 Jahren
    die so genannte „Dauerlichteinschaltung“. Die Einführung der Pflicht für
    die so genannten „Tagfahrleuchten“ für Pkw und Nutzfahrzeuge wird
    dagegen seit vielen Jahren in Deutschland diskutiert.


    Verbindliche Einführung ab 2011

    Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern, hat die Europäische
    Kommission nun beschlossen, die Ausrüstung aller neuen
    Kraftfahrzeugtypen mit Tagfahrleuchten ab 2011 zur Pflicht zu machen.
    Eine Ausrüstungspflicht für Fahrzeuge, für die vor 2011 die europäische
    Typzulassung (Homologation) durchgeführt wurde, auch wenn sie nach dem
    Stichtag hergestellt werden, ist in der Richtlinie nicht vorgesehen.
    Damit wird eine langjährige Forderung des Deutschen
    Verkehrssicherheitsrats (DVR) umgesetzt. Ab dem 7. Februar 2011 müssen
    alle neuen Pkw- und Transportertypen und 18 Monate später, also ab
    August 2012, alle neuen Nutzfahrzeugtypen mit Tagfahrleuchten
    ausgestattet sein. Der für Unternehmens- und Industriepolitik zuständige
    EU-Kommissar Günter Verheugen sagt dazu: „Tagfahrlicht macht Pkw, Lkw
    und Busse besser erkennbar und verbessert damit die Sicherheit im
    Straßenverkehr. Es trägt dazu bei, die Zahl der Verkehrstoten in Europa
    zu senken, und lässt den Kraftstoffverbrauch weniger ansteigen als das
    Abblendlicht.“


    Weniger Unfälle?

    Nach einer Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) könnten
    durch das Fahren mit Licht am Tag etwa drei Prozent aller Unfälle
    vermieden werden. Bei einigen Sicherheitsexperten ist das Tagfahrlicht
    jedoch noch immer umstritten, da aufgrund der mangelnden Erfahrungswerte
    noch keine gesicherten Erkenntnisse über den Nutzen vorliegen. Weitere
    Vorbehalte gegen das Tagfahrlicht beziehen sich bisher hauptsächlich auf
    den erhöhten Kraftstoffverbrauch der zusätzlichen Beleuchtung. Auch
    wird kritisiert, dass mit dem Tagfahrlicht für alle Fahrzeuge die
    Signalwirkung der Beleuchtung von Motorrädern egalisiert würde.


    Kein Abblendlicht

    Was viele Autofahrer verwechseln: Mit Tagfahrlicht für Pkw, Lkw und
    Busse ist nicht das herkömmliche Abblendlicht gemeint. Vielmehr sind
    Tagfahrleuchten eine zusätzliche Beleuchtung, die meist in der
    Frontschürze oder in den Scheinwerfern des Fahrzeugs integriert ist.
    Diese speziellen Frontleuchten schalten sich automatisch ein, wenn der
    Motor angelassen wird. Sie bieten gegenüber dem herkömmlichen
    Abblendlicht einige wichtige Vorteile: Das Licht von Motorradfahrern und
    anderen schwächeren Verkehrsteilnehmern wird nicht überstrahlt. Sie
    blenden nicht und erhöhen den Kraftstoffverbrauch nur unwesentlich. Das
    Fahrzeug wird für andere Verkehrsteilnehmer besser erkannt, insbesondere
    in Alleen, Häuserschluchten und auf Landstraßen mit wechselnden
    Lichtverhältnissen.


    Funktionsweise des Tagfahrlichts

    Anders als beim Abblendlicht schalten sich mit der Tagfahrleuchte weder
    Rücklicht noch Kennzeichen- oder Armaturenbeleuchtung ein. Wenn der
    Fahrer von Hand das „normale“ Abblendlicht einschaltet, schaltet sich
    das Tagfahrlicht automatisch aus. Auch unter ökologischen
    Gesichtspunkten sind Tagfahrleuchten sinnvoll. Da sie nur die
    Erkennbarkeit verbessern und nicht die Fahrbahn ausleuchten sollen,
    müssen sie nicht so hell sein wie die Hauptscheinwerfer. Sie kommen
    deshalb mit 25 bis 30 Prozent der Energie aus, die diese verbrauchen.
    Bei der Verwendung von Leuchtdioden (LED) sind es sogar nur zehn
    Prozent. Eine Nachrüstung älterer Fahrzeuge mit Tagfahrleuchten ist
    möglich.


    Noch unterschiedliche Regelungen in Europa

    Unabhängig von der verbindlichen Regelung für Tagfahrleuchten ab 2011
    gilt bereits jetzt eine Ganztages-Lichtpflicht in vielen europäischen
    Ländern. Während einige Länder wie Deutschland, Frankreich und die
    Schweiz lediglich eine Empfehlung zum „Licht anschalten bei Tag“
    aussprechen, kann ein Verstoß gegen die Lichtpflicht in anderen Ländern
    empfindliche Bußgeldzahlungen nach sich ziehen. Wenn das Fahrzeug noch
    kein Tagfahrlicht besitzt, muss in diesen Ländern mit dem normalen
    Abblendlicht gefahren werden.

  • 2011 wird alles teuere, das ist eh nichts neues mehr, das immer alles teurer wird, wein zb um 120%, ist lustig, na ja bleib eh beim :koffe:

    Warum nach den Sternen greifen, wenn man einen fahren kann.

    Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.

    Die Tochter des Neides ist die Verleumdung.

  • ich fahr auch immer mit licht,
    in der slowakei musst in den wintermonaten, in ungarn immer, tschechei auch in den wintermonaten aber andere zeiten wie slowakei, besser da fährst immer mit licht, kann man es nicht vergessen

    Warum nach den Sternen greifen, wenn man einen fahren kann.

    Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.

    Die Tochter des Neides ist die Verleumdung.

  • Ab 1.1. höhere Strafen für Raser und AlkolenkerAlkolenker und Raser stehen ab 1. Jänner 2011 durch neue Gesetze verstärkt im Visier der Exekutive. Wer die vorgeschriebene Geschwindigkeit massiv überschreitet, muss mit deutlich längerem Führerscheinentzug (bis zu sechs Monaten!) rechnen. Ein Jahr Fahrverbot kann es gar für Promillelenker geben.InfoboxVerkehrssünder werden bald EU-weit verfolgtkrone.tv: 2011 kommt Zulassungsschein als ScheckkarteVor allem die Schnellfahrer risikieren, wenn sie erwischt werden, einen längeren Führerscheinentzug.

    •Wer im Ortsgebiet die höchstzulässige Geschwindigkeit um 40 km/h überschreitet, ist seinen Schein für zwei Wochen los. Außerhalb des Ortsgebietes reichen 50 km/h zu viel für zwei "scheinlose" Wochen. Wiederholungstäter innerhalb von zwei Jahren können dann sechs Wochen auf ihren Schein warten. Für Extremraser, die außerorts um 100 km/h zu schnell sind, gilt dann ein halbes Jahr Fahrverbot!
    •"Alkolenker sind eine weitere Hochrisikogruppe", so Ministerin Bures. Auch bei diesen Verkehrsrowdys werden die Mindeststrafen daher angehoben. Im Wiederholungsfall – also nach einem 1,6- Promille- Delikt – ist der Schein mindestens für ein Jahr weg.
    •Ab 3. Jänner werden zudem die neuen Zulassungsscheine im Scheckkartenformat ausgegeben.
    •Und: Ab 1. Februar gilt wieder das Tagfahrlicht. Es muss sich aber nur bei neu gekauften Autos beim Start automatisch einschalten. Ältere Autos sind davon nicht betroffen und müssen nicht umgerüstet werden.
    von Erich Schönauer, Kronen Zeitung


    Da seid ihr ja noch human, bei uns gehst du bei 40 zuviel bereits 1 Monat zu Fuß machst das noch 2-3mal dann bist bei 3 monaten entmotorisiert

    Alkfahrer habens bei uns nicht lustig, besonders wenn sich bereits ab 0,3 ein Fahrfehler oder gar ein Unfall ereignet(man muss den unfall nicht mal selbst verschulden)dann is die Fahrerlaubnis weg, man ist vorbestraft und dann die FE wieder zu bekommen ist ein Spiesrutenlauf von erlesener Qualität. :germany:

    Nur die Lüge braucht die Stütze der Staatsgewalt, die Wahrheit steht von alleine aufrecht -Thomas Jefferson-

    Entscheidungen und nicht der Zufall bestimmen das Schicksal

  • deswegen sind auch trotzdem weiter Blindfische unterwegs die trotz Tagfahrlcht nix sehen, dass das Tagfahrlicht Unfälle vermeiden soll halte ich für reine Augenwischerei, ich plädiere für eine verbesserte Fahrausbildung und verbesserte Sicherheitsausstattung als Pflicht bereits in der Serienausstattung OHNE Aufpreise (z,b, aktive Kommunikation der Fz mit der Verkehrsregelung, Infrarot/restlicht Nachtsichteinrichtungen, usw) doch diese Sicherheitfeatures werden ausschliesslich in Nobelkarossen verbaut. Das sollte geändert werden denn Sicherheit ist ein Recht für alle und nicht nur für die die das entsprechende Bargeld dafür aufbringen können.

    Nur die Lüge braucht die Stütze der Staatsgewalt, die Wahrheit steht von alleine aufrecht -Thomas Jefferson-

    Entscheidungen und nicht der Zufall bestimmen das Schicksal

  • beim tagfahrlicht geht ja nicht darum das du mehr siehst, sondern das du eher gesehen wirst

    Warum nach den Sternen greifen, wenn man einen fahren kann.

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