Kontrolle der Übertretungen bei Fahrerkarte

  • Bisher war ich der Auffassung, dass Übertretungen nur 28 Tage nach der "Durchführung" strafbar wären. Im "Fernfahrer 11/2010" wurde ich eines Besseren belehrt:

    In der EG-Verordnung 3821/85 I in Artikel 15 ist die Regelung enthalten, dass ein Fahrer die Schaublätter/Ausdrucke des digitalen Tachos für einen Zeitraum
    von 28 Tagen +1 jederzeit vorhalten muss. In Zeiten der Schaublätter führte dies faktisch dazu, dass auch lediglich dieser Zeitraum geahndet werden konnte. Der digitale Tacho hingegen kann über einen sehr viel längeren Zeitraum - abhängig von den auf der Fahrerkarte enthaltenen Datensätzen - ausgelesen werden. Hierdurch ist wohl die verbreitete Auffassung begründet, dass lediglich 28 Tage ausgelesen werden dürfen. Dem ist jedoch aus rechtlicher Sicht nicht so. Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten können über einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren geahndet werden. Erst nach Ablauf von zwei Jahren tritt die Verfolgungsverjährung ein. Lediglich aus Gründen der Gleichbehandlung von Fahrern beschränken sich die Behörden (teilweise) darauf, auch den digitalen Tacho nur über einen Zeitraum von 28 +1 Tag auszulesen. Eine rechtliche Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht.

    Stress macht man sich zu 70% selbst!

  • Dann sag nochmal einer wir sind nicht die Melkkühe der Nationen...es gibt glaub ich keinen anderen Beruf bei dem man so viel fürs Arbeiten bestraft wird!!!

    :juhu: An meiner Stelle könnten auch 500 Pferde vor Ihnen herlaufen :juhu:

  • und da fragt sich die fahrschulen allen ernstes warum nur sehr wenige den lkw führerschein machen.
    also wenn ich nicht schon so lange machen würde, könnten die mich alle kreutzweise. :vogel: :vogel:

    Warum nach den Sternen greifen, wenn man einen fahren kann.

    Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.

    Die Tochter des Neides ist die Verleumdung.

  • Wenn ich das alles lese brauch ich am Montag um 4 uhr früh wieder einen guten Grund um in den Lkw zu krazln ,oder doch besser AMS und keine Strafzettel zu bekommen? :mauer:

    Ich bin so cool, dass die Schafe MICH zählen, wenn sie einschlafen wollen! :sleeping:

  • gerade nachgelesen

    die neue eu verodnung zur fahrerkarte (VO 581/2010) in welchen höchstzeiträume für daas herunterladen relevante daten vom fahrzeug und fahrerkarte festgelegt werden ist ab dem 30.sep. 2010 anzuwenden.
    mit der verordnung werden die bedingungen für kraftverkehrsunternehmen unionsweit weiter harmoniesiert. es werden darin die höchstzeiträume fest gelegt, innerhlab denen die fahrzeugeinheit und der fahrerkarte herunter geladen werden müsen. im sinne dieser verordnung bezeichnet der begriff "relevante daten" sämtliche vom digitalen fahrtenschreiber aufgezeichneten daten mit ausnahme detaillierter geschwindigkeitsdaten. die höchstzeiträume, innerhalb denen die relevanten daten herunter geladen werden müssen, betragen:

    90tage für daten der fahrzeugeinheit.
    28tage für daten der fahrerkarte.
    die relevanten daten müssen so herunter geladen werden, dass keine daten verloren gehen. die nun europaweit verpflichtend ferst gelegten höchstzeiträume waren in österreich im wesentlichen schon bisher in §17aAZG geregelt.

    Warum nach den Sternen greifen, wenn man einen fahren kann.

    Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.

    Die Tochter des Neides ist die Verleumdung.

  • Zitat

    Wenn du noch Scheiben der letzten 2 Jahre hättest, dann liefe bei euch in der Firma sowieso was nicht richtig - alle Tachoscheiben die nicht zum Vorweisen und Belegen der 28+1 Tage benötigt werden, sind beim Arbeitgeber abzugeben und der muss sie dann eine bestimmte, vorgeschriebene Zeit aufbewahren!

  • 1. Hab i meine Scheiben von heuer alle noch, da ich ja nur aushilfsweise in der TR Abteilung fahre und beim Kran keine benötige (Formblatt).

    Hasb alles schön sauber in einem Ordner, wobei es um einiges mehr Formblätter sind als Scheiben.

    2. werden bei uns Innerbetrieblich die Fahrerkarten jede Woche ausgelesen und die Fahrzeuge 1x im Monat.

    31.01.2016 Der letzte Tag

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