Kontrolle

  • Dort gleich nach dem Kreisverkehr wird oft kontrolliert, wenn es schön ist. Ich bin dort auch schon auf der Sperrfläche gstanden, weil grad wenig los war...


    :sgenau: - ich hab mir vorher auch noch überlegt, ob ich nicht doch lieber Leoben Ost abfahre,

    eben deswegen... :sshithappens:

  • Hab heute auch mal wieder eine Kontrolle gehabt, auf der S6 Allerheiligen (am Überprüfungsparkplatz), sogar mit Alk. Test!

    Eine Abmahnung bekommen weil ich einmal nicht nachgetragen habe, wie ich Karte auslesen war bei uns, 9 Minuten! Sonst aber alles Top!

    Nichts bewegt mehr als ein Ziel!

  • Bin heute wieder mal wegen Überlänge angezeigt worden (21m) - Polizist hat unseren Bescheid studiert und darüber - mit Innenministerium telefoniert (45min) - ergo: zig Fotos gemacht und gemeint, dass er meine Ladung trotzdem nicht für Gesetzeskonform halte und ANZEIGE!!!! Die dritte wegen Länge - schön langsam geht mir die lasche Auslegung der Gesetze bezüglich Autotransportern auf den Geist - wenn ich mit der gleichen Ladung von Bregenz bis Eisenstadt fahren würde und ich hätte angenommen 5 Kontrollen - würde sicher jeder etwas anderes auszusetzen finden - was soll das eigentlich!!??


    .....- lang, lang ist's her - hab eine "Verwarnung" der BH Amstetten bekommen! War ihnen zu nichtig für eine Strafe ?(

    Einmal editiert, zuletzt von Maxl (5. Januar 2012 um 16:51)

  • Ton is recht schlecht - aber man checkt worums geht....

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  • Fahrer vor Gericht: Defekte Bremsscheibe


    [Blockierte Grafik: http://img2.eurotransport.de/Defekte-Bremsscheiben-articleOpeningImage-97035a44-63590.jpg]



    Eine gerissene Bremsscheibe ist ein gefährlicher Fahrzeugmangel.
    Hätte der Lkw-Fahrer den Defekt kennen müssen und handelte mit Vorsatz?


    "Verdammt!" Wütend beende ich das Telefonat mit der Richterin. Ich
    wollte mit ihr über den Fall von Dirk* sprechen. Oft lassen sich
    nervenaufreibende Gerichtstermine sparen. Kommunikation ist eben einfach
    alles. Aber nicht mit dieser Richterin: Wie eine Betonwand steht sie
    vor dem Bußgeldbescheid, den Viechtach erlassen hat. Das Verfahren sei
    aussichtslos, meint die Juristin. Dabei ist dieser Fall wirklich
    eindeutig und der Bußgeldbescheid unrecht. 500 Euro soll Dirk bezahlen,
    weil er ein Fahrzeug in Betrieb genommen hat, das nicht verkehrssicher
    war. Eine Bremsscheibe war defekt, angeblich ein glatter Bruch. Das
    hätte er merken müssen. Die Bußgeldstelle geht von Vorsatz aus.

    Vorsatz bedeutet wissen und wollen.

    Dabei ist Dirk ein glücklicher Familienvater und hatte nicht vor,
    seinem Leben ein vorzeitiges Ende zu bereiten. Natürlich hatte er von
    dem Defekt nichts gewusst. Das bestätigt auch ein Sachverständiger von
    einer Prüforganisation, der nach der Polizeikontrolle seinerzeit das
    Bauteil genau inspizierte. Die Scheibe wies einen langen feinen Riss
    auf, keinen Bruch. Zudem belegen Fotos, die Dirk anfertigte, dass die
    Scheibe am Stück war und nicht in Teilen. Also für mich steht fest:
    Bruch scheidet aus. Ich rufe einen Sachverständigen von der Dekra an und
    maile ihm das Foto zu. Die Auskunft ist eindeutig: Dirk hätte den
    feinen Riss beim Fahren unmöglich spüren können. Damit scheiden Wissen
    und Vorsatz aus. Davon werde ich die Richterin beim Termin überzeugen.
    Das Gericht folgt unserem Antrag und lädt den Sachverständigen zur
    Verhandlung ein. Nachdem Vorsatz ausscheidet, bleibt für die
    Verteidigung die spannende Frage, ob Fahrlässigkeit vorliegt.

    Fahrlässig handelt, wer die gebotene Sorgfalt außer Acht lässt.

    Um diese Frage zu beantworten, begibt sich meine Mitarbeiterin,
    Rechtsanwältin Kreisel, zu einer Lkw-Werkstatt. Sie will feststellen, ob
    man den Riss bei der Kontrolle vor der Abfahrt hätte sehen müssen. Frau
    Kreisel lässt sich vor Ort alles detailliert erklären. Am Ende steht
    fest, der Riss war durch die Felgen auch mit einer Taschenlampe nicht
    erkennbar. Erst wenn der Lkw auf einer Grube steht, lassen sich die
    Scheiben von innen inspizieren. Da hätte man den Riss sehen können. Aber
    eine Werkstatt hatte Dirk gerade nicht zur Verfügung und außerdem kann
    ein Lkw-Fahrer nicht jeden Morgen vor der Abfahrt über eine Grube
    fahren. Das würde zu weit gehen. Frau Kreisel macht Fotos von dem, was
    man durch die Felgen sehen kann und mit diesen Fotos gehe ich in den
    Gerichtssaal. Außerdem habe ich ein Leumundszeugnis des Arbeitgebers
    vorliegen, das bestätigt, wie überaus sorgfältig Dirk arbeitet und dass
    er ein brillanter KFZSchlosser ist. Die letzte große Inspektion war eine
    Woche vor der Polizeikontrolle – ohne jede Beanstandung. Eine
    Bestätigung der Werkstatt hierüber liegt vor. All dies präsentiere ich
    der Richterin gleich zu Beginn der Verhandlung in einem Rundumschlag.
    Die möchte den Sachverständigen hören. Kann sie doch, denke ich. Die
    erste Frage der Richterin ist dann ein Hammer. Äußerst suggestiv meint
    sie: "Herr Sachverständiger, den Bruch in der Scheibe musste der Fahrer
    doch bemerken."

    Suggestivfragen beinhalten bereits die Antwort und sind nicht zulässig.

    Der Sachverständige nimmt den Ball auf und wirft ihn umgehend zurück:
    "Ist das eine Frage, Frau Richterin, oder eine Feststellung?" Eine
    Frage, meint die Juristin. Okay, der Sachverständige legt los: Erstens
    gäbe es keinen Bruch, sondern einen Riss, und zweitens hätte Dirk den
    weder sehen noch beim Fahren spüren können. Und selbst wenn er bei guten
    Lichtverhältnissen durch die Felge hindurch die Bremsscheibe hätte
    erkennen können, könnte der Bremsklotz den Riss auf der Scheibe verdeckt
    haben. Die Richterin merkt, dass ihr die Felle davonschwimmen. Sie
    probiert es erneut mit einer Feststellung: "Dann war das Fahrzeug mit
    dem Riss aber nicht ordnungsgemäß." "Nein, das war es nicht", antwortet
    der Sachverständige. Jetzt greife ich ein: "Darauf kommt es doch gar
    nicht an. Der Riss ist unstrittig. Aber die Zurechenbarkeit fehlt." Wenn
    Dirk von dem Riss nichts wusste und nicht sorgfaltswidrig gehandelt
    hat, dann könne man ihn auch nicht bestrafen. Und außerdem gäbe es da
    auch noch die Unschuldsvermutung.

    "In Deutschland gilt: "In dubio pro reo – im Zweifel für den Angeklagten"

    Aber
    die Richterin gibt immer noch nicht auf und meint, noch ein Ass im
    Ärmel zu haben. Der Polizeibeamte soll es jetzt richten. Sie ruft ihn
    auf. Und ich lache mir heimlich ins Fäustchen, denn der Schuss geht von
    Anfang an nach hinten los. Der Beamte stellt die absurde Behauptung auf,
    ab einer bestimmten Länge sei ein Riss ein Bruch. Das sei eben so und
    dann wäre das vorsätzlich. Wie gut, dass der Sachverständige uns vorher
    aufgeklärt hat. Die Richterin beendet die Beweisaufnahme, schüttelt den
    Kopf in Richtung des Beamten und zieht sich nach dem Plädoyer zurück.
    Ein paar Minuten später verkündet sie ein mildes, rechtlich aber kaum
    nachvollziehbares Urteil: 35 Euro. Dirk ist glücklich. Ich auch.
    Trotzdem ist das Urteil falsch.

    Wenn Vorsatz und Fahrlässigkeit fehlen, muss Freispruch erfolgen.

    Ich frage Dirk, ob er in die nächste Instanz will. Der schlägt die
    Hände über dem Kopf zusammen: "Um Gottes Willen, nein. Das Ziel haben
    wir zu 100 Prozent erreicht. Keine Punkte, traumhaft." Nun gut, er hat
    ja recht. Und der Einsatz hat sich gelohnt – auch der Abstieg in die
    Grube.

    STREITGESPRÄCH: JURIST VERSUS TECHNIKER

    Peter Möller: Geht in Ordnung, das Urteil, oder ?
    Werner Schiller: Ganz
    und gar nicht. Macht das Schule,fahre ich auf keiner deutschen Autobahn
    mehr. Dann sind alle mit kaputten Achsen oder Bremsen unterwegs.Wir
    sind ein Hochtechnologieland und das sollte sich auch in der
    Verkehrssicherheit widerspiegeln.
    Peter Möller: Meinetwegen.
    Nur hat das mit dem Fall hier gar nichts zu tun. Sie verwechseln Birnen
    mit Äpfeln. Der Fahrer bekam ein sehr geringes Bußgeld, weil er den
    Schaden an der Bremse trotz aller Sorgfalt nicht hätte erkennen können.
    Werner Schiller:
    Womit sich dann zukünftig jeder herausreden kann. DieVerkehrssicherheit
    muss im Vordergrund stehen und nicht der einzelne Fahrer.
    Peter Möller:
    Jetzt ist aber langsam gut. Für die Verkehrssicherheit gibt es Gesetze
    und die müssen eingehalten werden. Für Bußgeldverfahren gibt es Gesetze
    und die müssen auch eingehalten werden. Dazu gehört, dass dem Fahrer ein
    Verstoß nachgewiesen werden
    muss, eben auch im Rahmen der Gesetze. Wenn das nicht gelingt, hat Freispruch zu erfolgen.
    Werner Schiller: Können Sie denn meine Sorgen nachvollziehen oder spreche ich eine andere Sprache?
    Peter Möller:
    Ja klar, kann ich. Aber hier treffen gerade zwei Welten aufeinander:
    Verteidiger und Techniker. Aber wissen Sie, in dem Land, in dem der
    Grundsatz „in dubio
    pro reo“ (im Zweifel für den Angeklagten)
    zugunsten der Verkehrssicherheit aufgehoben wird, in dem möchte ich auch
    nicht leben. Das verstieße richtig drastisch gegen unsere freiheitliche
    Grundordnung – gegen die Verfassung eben – und auf die können wir
    ziemlich stolz sein.
    Quelle:https://trucker-forum.at/www.eurotransport.de

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