Ein Transportunternehmer hat bei der Bezirkshauptmannschaft St.Pölten gegen eine Bestrafung wegen Übertretung eines Überholverbotes berufen.
Der Unabhängige Verwaltungssenat des Landes niederösterreich hat entschieden,dass ein Überholverbot nach (§52 Z 4 c) StVo ftür Sattelkraftfahrzeuge nicht gilt, außer die Überholverbotstafel ist mit der Zusatztafel "auch für Sattelkraftfahrzeuge" versehen.
Laut dieser Entscheidung zeigt nähmlich das Verkehrszeichen "Überholen für Lastkraftwagen verboten" an, sodass dieses Überholverbot nicht für Spezialkraftwagen,Sattelkraftfahrzeuge und Sattelzugfahrzeuge gilt.
info: http:http://wko.at/ooe/Transporte…RS.13.06.02.htm :austria: :stopper:
Ps.:Alter Auszug Ich hoffe das Gesetz ist noch richtig! :pfiff: :koffe: