LG Eisenstadt (309), Aktenzeichen 49 S 24/12v
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
Bekannt gemacht am 8. Oktober 2012
Firmenbuchnummer:FN 34930v Schuldner: Kadlec Handel- u. Transporte Ges.m.b.H.
Untere Hauptstraße 170
7100 Neusiedl am See
FN 34930v
weitere Anschrift Hirschfeldspitz 84, 7100 Neusiedl am See
Masseverwalter: Dr. Michael KAINTZ Rechtsanwalt
Gartenweg 108
7100 Neusiedl/See
Tel.: 02167/8296-0, Fax: 02167/8296-20
E-Mail: ra_kaintz@aon.at
Eröffnung: Eröffnung des Sanierungsverfahrens: 08.10.2012
Anmeldungsfrist: 19.11.2012
Tagsatzung: Datum: 03.12.2012
um: 11.50 Uhr
Ort: Verhandlungssaal F
voraussichtl. Ende: 12.10 Uhr
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
Tagsatzung: Datum: 07.01.2013
um: 10.00 Uhr
Ort: Verhandlungssaal F
vE: 10.30 Uhr
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Konkursgläubiger erhalten insgesamt 20 % ihrer Forderungen innerhalb von zwei Jahren.
Rechnungslegungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Nachträgliche besondere Prüfungstagsatzung
Text: Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzeröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.
Text: Aufgrund der großen Anzahl an Gläubigern erfolgen sämtliche dem Beschluss auf Insolvenzeröffnung folgende Zustellungen (Ladungen, Beschlüsse, etc.) an die Gläubiger durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei. Eine besondere Zustellung an jeden einzelnen Gläubiger unterbleibt. Der wesentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke wird in Form der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei bekanntgemacht und ist im Internet unter www. edikte.justiz.gv.at abrufbar (§ 257 Abs 3 IO).
Beschluss vom 8. Oktober 2012