LG Steyr (499), Aktenzeichen 14 S 43/14t
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
28.04.1979
Bekannt gemacht am 14. August 2014
Schuldner: HUREMVorname:Safet
Transportunternehmer
Resselstraße 56
4523 Neuzeug
Gebdat: 28.04.1979Masseverwalter: Ing.Mag. Wilhelm DEUTSCHMANN Rechtsanwalt
Stelzhamerstraße 12
4020 Linz
Tel.: 0732/60 20 80, Fax: DW 20
E-Mail: insolvenz@d-ra.at
Eröffnung: Eröffnung des Sanierungsverfahrens: 14.08.2014
Anmeldungsfrist: 23.09.2014
Eigenverwaltung: Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Text: Diese Insolvenz ist eine Hauptinsolvenz gem. Art. 3 Abs. 1 EuInsVO.
Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung, spätestens 14 Tage nach Einlangen der Forderungsanmeldung, einen Zustellbevollmächtigten namhaft zu machen, wobei einer Person, die keine Abgabestelle im Inland hat, eine Zustellungsvollmacht nicht wirksam erteilt werden kann. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe der Post als zugestellt.
Tagsatzung: Datum: 07.10.2014
um: 13.15 Uhr
Ort: Saal 2/II.Stock
Berichtstagsatzung
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Tagsatzung: Datum: 04.11.2014
um: 13.30 Uhr
Ort: Saal 2/II.Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten auf ihre Forderungen eine 20%ige Quote, zahlbar binnen 2 Jahren ab Annahme des Sanierungsplanes, nicht jedoch vor dessen rechtskräftiger Bestätigung.
Beschluss vom 14. August 2014