Alles anzeigenHat nichts mit Windschatten zu tun.
Auf der einen Seite soll man genügend Sicherheitsabstand halten, auf der anderen Seite darf man beim überholen nicht zulange brauchen.
Und wenn du selbst überholt wirst, bremst du auch nicht jedesmal zwecks Abstand..da würd man nur noch auf der Bremse stehn.
Und nachgeben, wenn man einen unsrer östlichen Kollegen überholt, gibt es auch nicht mehr.
Dafür ist immer immer ganz nett, wenn du 89 und der ..bei mir sinds meißtens Tschechen... vor dir 85....
Bist auf gleicher Höhe, dann lacht der Dreckspfosten rüber, und ist plötlich genausoschnell wie du...
Und dann ratet mal wenn die zivile Polizeistreife hinterm Überholenden auf den nächsten Rastplatz winkt...
Ich geb euch n Tip...derr der wo gegrinst hat kann/konnte weiterlachen...
Sind aber nur maximal 80 erlaubt .
Scherz beseite - ich kenne das Problem, aber dagegen kann man nichts machen, außer alle die schneller als 80 fahren einbremst.
Es gibt einen Paragraphen in der StVO, dass man während man überholt wird die Geschwindigkeit nicht erhöhen darf, meines Wissens wurde das erst ganz selten angezeigt.
(§ 15 StVO (5) Der Lenker eines Fahrzeuges, das überholt wird, darf die Geschwindigkeit nicht erhöhen, sobald ihm der Überholvorgang angezeigt worden ist (Abs. 3) oder er den Überholvorgang nach den Verkehrsverhältnissen sonst wahrgenommen haben mußte. Dies gilt nicht für die Führer von Schienenfahrzeugen.)
Ein anderes Problem ist auch der Sicherheitsabstand von 50 Metern bei den Fahrzeugen mit größeren Längsabmessungen wie es so schön heißt.
Wie kann dann ein LKW einen anderen überholen?
Er müsste, sodass er den Sicherheitsabstand einhält auf Freilandstraßen bereits 50 Meter vor dem anderem LKW "ausscheren".
(§ 18 StVO (4) Der Lenker eines Fahrzeuges mit größeren Längsabmessungen (Lastfahrzeuge, Kraftwagenzüge, Omnibusse u. dgl.) hat auf Freilandstraßen nach einem solchen Fahrzeug einen Abstand von mindestens 50 m einzuhalten.)
:autsch: