Frage an Marbin zu Selbstfahrenden Arbeitsmaschienen

  • Wie sieht das eigentllich gesetzlich aus, Ein Mobilkran wie ihn kranfred hat ist ja eine sogenannte "selbstfahrende Arbeitsmaschiene"
    und dadurch ja von einigen Dingen wie zb Tachograph, Verkehrszeichen für LKW Fahrverbote usw ausgenommen, wie schaut das dann mit zb den beiden verkehrszeichen aus die besagen:
    "Kein Fahrzeug darf ein Mehrspuriges Kraftfahrzeug überholen" bzw "Überholverbot für LKW"?
    Ist eine Selbstfahrende Arbeitsmaschiene ein Mehrspuriges Kraftfahrzeug oder ist es auch davon ausgenommen??

    lg gerhard

    Keine Macht den Doofen!

  • das normale Überholverbot gilt natürlich für jedes mehrspurige KFZ (Einspurige z.B. Motorräder dürfen überholt werden - diese selber dürfen aber auch nur einspurige überholen)

    das ÜBerholverbot für LKW gilt für eine selbstfahrende AM nicht - ich würde trotzdem nicht überholen, um nicht eine Anhaltung zu riskieren. Ein falschinterpretierender und dadurch dann verärgerter Inspektor wird wahrscheinlich etwas finden.

    lg

    PS: Ich kenne sicherlich mehr dumme Polizisten als ihr :002

  • Zitat von "marbin"

    das normale Überholverbot gilt natürlich für jedes mehrspurige KFZ (Einspurige z.B. Motorräder dürfen überholt werden - diese selber dürfen aber auch nur einspurige überholen)

    das ÜBerholverbot für LKW gilt für eine selbstfahrende AM nicht - ich würde trotzdem nicht überholen, um nicht eine Anhaltung zu riskieren. Ein falschinterpretierender und dadurch dann verärgerter Inspektor wird wahrscheinlich etwas finden.

    lg

    PS: Ich kenne sicherlich mehr dumme Polizisten als ihr :002

    erstmals danke für die Antwort, aber darf ich nun mit dem PKW oder Motorrad eine Selbstfahrende AM überholen oder nicht?

    Keine Macht den Doofen!

  • das eine Überholverbot heißt: Überholen von mehrspurigen KFZ verboten

    das andere: Überholen für LKW verboten.

    beim ersten darfst du egal mit was du fährst eine selbstf. AM nicht überholen.

    beim zweiten darfst du mit einem LKW was auch immer nicht überholen.

    lg

  • Zitat von "marbin"

    das eine Überholverbot heißt: Überholen von mehrspurigen KFZ verboten


    beim ersten darfst du egal mit was du fährst eine selbstf. AM nicht überholen.


    lg

    DANKE, genau das wollte ich wissen :)

    lg gerhard

    Keine Macht den Doofen!

  • das ist einfach:

    nein

    (1) An Samstagen von 15 Uhr bis 24 Uhr und an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen von 00 Uhr bis 22 Uhr ist das Befahren von Straßen mit Lastkraftwagen mit Anhänger verboten, wenn das höchste zulässige Gesamtgewicht des Lastkraftwagens oder des Anhängers mehr als 3,5 t beträgt.

    (2) In der im Abs. 1 angeführten Zeit ist ferner das Befahren von Straßen mit Lastkraftwagen, Sattelkraftfahrzeugen und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t verboten.

  • Das würde aber auch heissen, dass Bauern (Landwirte) mit grösseren und daher schwereren Treckern auch nicht fahren dürfen.

    Was ich aus meiner Lehrzeit weiss, hatte damals ein 100 PS Traktor etwa 7000 Kg leer und etwa 10 Tonnen max. Gesamtgewicht.

    31.01.2016 Der letzte Tag

  • ok habe nicht den kompletten Paragraphen mitsamt seinen Ausnahmen angeführt, da sich die Frage nur auf selbstfahrende AM bezog:

    (3) Von den im Abs. 1 und 2 angeführten Verboten sind Fahrten ausgenommen, die ausschließlich der Beförderung von Schlacht- oder Stechvieh, Milch oder anderen leicht verderblichen Lebensmitteln, von Postsendungen sowie periodischen Druckwerken oder der Getränkeversorgung in Ausflugsgebieten, unaufschiebbaren Reparaturen an Kühlanlagen, dem Abschleppdienst, der Pannenhilfe, dem Einsatz in Katastrophenfällen, dem Einsatz von Fahrzeugen des Straßenerhalters zur Aufrechterhaltung des Straßenverkehrs, dem Einsatz von Fahrzeugen des öffentlichen Sicherheitsdienstes, der Müllabfuhr oder dem Einsatz von Fahrzeugen eines Linienverkehrsunternehmens zur Aufrechterhaltung des regelmäßigen Linienverkehrs dienen, Fahrten mit Fahrzeugen nach Schaustellerart (§ 2 Abs. 1 Z 42 KFG 1967) sowie unaufschiebbare Fahrten mit Lastkraftwagen des Bundesheeres und mit selbstfahrenden landwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen und Fahrten im Ortsgebiet an den letzten beiden Samstagen vor dem 24. Dezember.

    Ich glaube jetzt haben wir alles!

  • Mir wurde mal von einem OÖ Polizisten gesagt, ich darf am WE uneingeschränkt fahren.

    Schön langsam kumt mir vor, die Exekutive weiss selbst ned was gilt und was ned.

    31.01.2016 Der letzte Tag

  • [quote="kranfred09"]Fed das weis i ned aber unsere Kiwara hats ja mit Dem Gesetzbuch den eigene Worte findet er ned.
    Wir sind bei anderen Kranfirmen auch am Feiertag gefahren

  • Zitat von "Highline"

    [quote="kranfred09"]Fed das weis i ned aber unsere Kiwara hats ja mit Dem Gesetzbuch den eigene Worte findet er ned.
    Wir sind bei anderen Kranfirmen auch am Feiertag gefahren


    lieber Highline: zum Ersten: die Bezeichnung Kiwara ist eine Herabwürdigung und Beleidigung meines Berufstandes und das meine ich ernst. Das ist nicht nett.
    zum Zweiten zeigt es, dass du keine Ahnung von unserem Beruf hast, da die Bezeichnung Kiwara eigentlich einen Kriminalbeamten bezeichnet. (Kottan)

    zum Anderen wenn jemand von mir eine Auskunft möchte, dann gebe ich sie im so genau wie möglich, und so genau wie möglich heißt für mich so wie es im Gesetz steht.
    Mir ist klar, dass ein "normaler" Kraftfahrer mit der Suche und dem Handling von Gesetzen nicht allzu sehr vertraut ist - ich schon.

    Ich könnte Kranfred auf seine Fragen auch mit eigenen Worten antworten:

    zur ersten Frage: nein

    zur zweiten Frage: die dürfen schon. (wäre ihm dabei geholfen gewesen?? - denk mal selber nach)

    und Highline: mit Genehmigung der zuständigen Behörde darf man fast alles! Es gibt zum Beispiel eine Sondergenehmigung für das MAN Werk in Wien 23., welche diese von der Geschwindigkeitsbegrenzung befreit - Auflagen müssen dabei aber schon eingehalten werden.


    Für die Frage von Kranfred09: Leider gibt es in unseren Reihen die Behauptungen aufstellen, die leider nicht den geltenden Gesetzen entsprechen, ich würde mal sagen, wenn du am Sonntag gefahren bist und nicht angehalten wurdest Glück gehabt, dürfen tust du es nicht (siehe oben angeführten Gesetzestext der StVO - dazu gibt es keine weiteren Ausnahmen).


    lg

    Martin

  • Hr. Beamter solte ich sie beleidigt oder zu nahe getreten sein dan tut es mir leid . Und das mit dem "normalen" Fahrer ist auch ned schön von ihnen mfg Highline

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!