Wie sieht das eigentllich gesetzlich aus, Ein Mobilkran wie ihn kranfred hat ist ja eine sogenannte "selbstfahrende Arbeitsmaschiene"
und dadurch ja von einigen Dingen wie zb Tachograph, Verkehrszeichen für LKW Fahrverbote usw ausgenommen, wie schaut das dann mit zb den beiden verkehrszeichen aus die besagen:
"Kein Fahrzeug darf ein Mehrspuriges Kraftfahrzeug überholen" bzw "Überholverbot für LKW"?
Ist eine Selbstfahrende Arbeitsmaschiene ein Mehrspuriges Kraftfahrzeug oder ist es auch davon ausgenommen??
lg gerhard