• Hallo

    Was ich weiß Zählt die Fähre als Standzeit/Pause.

    Wenn du verderbliches Gut geladen hast darfst du auf jeden fall zur Fähre fahren.
    Genauso wenn du am weg zu einer Ladestelle bist wo du verderbliches Gut Laden mußt, darfst du fahren.

    Gruß
    Thorsten

  • Seas.
    Fährenüberfahrt zählt als Pause.
    Und fürs befahren und runterfahren kannst du die Pause bis zu einer halben Stunde unterbrechen.
    Verderbliche Ware ist klar, dass diese nicht unter die Fahrverbote fällt.Nur Flo...auch Planenzüge fahren
    solche Dinge, nicht nur Kühler. (zB. Tomaten aus Italien)
    Und mit den bestimmten KM zur Fähre..das kann vielleicht in anderen Ländern so sein..
    Definitiv einzuhalten sind die Fahrverbote zumindest in Deutschland und Frankreich.Belgien gibts ja kein WE-Fahrverbot.

  • Zitat von "Pashman"

    Seas.
    Fährenüberfahrt zählt als Pause.
    Und fürs befahren und runterfahren kannst du die Pause bis zu einer halben Stunde unterbrechen.Verderbliche Ware ist klar, dass diese nicht unter die Fahrverbote fällt.Nur Flo...auch Planenzüge fahren
    solche Dinge, nicht nur Kühler. (zB. Tomaten aus Italien)
    Und mit den bestimmten KM zur Fähre..das kann vielleicht in anderen Ländern so sein..
    Definitiv einzuhalten sind die Fahrverbote zumindest in Deutschland und Frankreich.Belgien gibts ja kein WE-Fahrverbot.

    Aber du mußt dann zu deiner Pause noch 3 Std.anhängen,pro Abschnitt was du unterbrochen hast!

    Lg Helly1

    ALLE BRAUCHEN UNS ABER KEINER WILL UNS!

  • Zitat von "flo"

    servus

    wenn ich auf der fähre bin z.B igoumenitsa-thessaloniki
    zählt das dann als standzeit?? :006 :006
    und darf man wenn die fähre am sonntag abfährt am sonntag zur fähre fahren,
    weil ich hab was gehört ab einer bestimmten kilometerzahl darf ich am sonntag
    zur fähre fahren..??

    lg flo

    flo
    Seit wann gibts denn da eine Fähre zwischen Igoumenitsa-Saloniki?????
    In Greece darfst am Sonntag sicher von und zur Fähre fahren.Gibt nur in der Urlaubszeit ein paar Fahrverbote.

    Lg Helly1

    ALLE BRAUCHEN UNS ABER KEINER WILL UNS!

  • Hallo Helly! Wie ist das mit dem anhängen? Hör ich ehrlich gesagt zum ersten mal! Hast das wo schriftlich?

    Lg. Driver

    Lieber mit meinem Scania fahren, als mit deiner Alten gehen...

  • Zitat von "Driver78"

    Hallo Helly! Wie ist das mit dem anhängen? Hör ich ehrlich gesagt zum ersten mal! Hast das wo schriftlich?

    Lg. Driver

    Servus Driver78!

    Hab jetzt alles durchstöbert,finde aber nichts genaues,kann sich natürlich schon wieder was geändert haben,du weißt die ändern immer was!
    Wenn ich noch was erfahre werde ich es Posten!

    Lg Helly1

    ALLE BRAUCHEN UNS ABER KEINER WILL UNS!

  • Zitat von "helly1"

    Aber du mußt dann zu deiner Pause noch 3 Std.anhängen,pro Abschnitt was du unterbrochen hast!

    Das mit dem 3h anhängen ist so ein eigenes Ding.Viele erzählens, aber keiner hat es schwarz auf weiß:
    Einmal rauf und runter von der Fähre, und du mußt mind. 15h Pause haben.
    BAG in Rostock hat mir an meiner Scheibe erklärt, dass nur der Eintrag "Fähre" auf der Tachoscheibe zu vermerken ist.
    Und fürs runterfahren, kannst die Ruhezeit sogar bis zu einer ganzen Stunde unterbrechen, da zur Vollendung der Pause in den Häfen meißtens nicht wirklich Platz dazu ist.
    hab mich seitdem immer daran gehalten, und bisher keine Probleme mit BAG, Belgier und Engländer.
    Nur der Österreicher fragt jedesmal wieder, weil anscheinend die meißten denken/glauben der Lkw fährt alleine aufs Schiff.

  • So jetzt hab ich den Gesetzestext gefunden:

    Man muss eine regelmäßige tägliche Ruhezeit einlegen, d.h. 11 Stunden. Diese Ruhezeit kann zweimalig unterbrochen werden. Die Summe der Unterbrechungen darf 1 Stunde nicht überschreiten.
    VO EG 561-2006 Artikel 9
    (1) Legt ein Fahrer, der ein Fahrzeug begleitet, das auf einem
    Fährschiff oder mit der Eisenbahn befördert wird, eine
    regelmäßige tägliche Ruhezeit ein, so kann diese Ruhezeit
    abweichend von Artikel 8 höchstens zwei Mal durch andere
    Tätigkeiten unterbrochen werden, deren Dauer insgesamt eine
    Stunde nicht überschreiten darf. Während dieser regelmäßigen
    täglichen Ruhezeit muss dem Fahrer eine Schlafkabine oder
    ein Liegeplatz zur Verfügung stehen.
    Art 4 Buchstabe g
    — „regelmäßige tägliche Ruhezeit“ eine Ruhepause von
    mindestens 11 Stunden.

    Lg Helly1

    ALLE BRAUCHEN UNS ABER KEINER WILL UNS!

  • Das ist auch das was mir bekannt war!

    Trotzdem danke fürs nachschauen! Wollte gestern Abend noch nachschauen hab aber mein schlaues Buch anscheinend
    zuhause vergessen!

    lg. Driver

    Lieber mit meinem Scania fahren, als mit deiner Alten gehen...

  • Schön beschrieben.Aber von 3h zusätzlicher Pause pro Unterbrechung steht da nichts. :018

  • Zitat von "helly1"

    Aber du mußt dann zu deiner Pause noch 3 Std.anhängen,pro Abschnitt was du unterbrochen hast!

    Aber zuerst hat er danebengehauen Hisco :053

    Im Prinzip ist es ohnehin egal, hauptsache es ist jetzt klar wie das mit Fährverbindungen und den Zeiten funzt.
    Jetzt hab i wenigstens auch rechtlich den Verordnungsparagraphem, wo schwarz auf weiß drinnen steht, dass ich bis jetzt alles richtig gemacht habe und der Deutsche baden gehn kann :008

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