Alles Gute zum Geburtstag !!
Beiträge von road01
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Die Firma Meyer Logistik ( Kühllogistik )mit Sitz in Laakirchen sucht:
Einen Fahrer aus dem Raum Wien für Linienverkehr Maria Lanzendorf-Graz-Maria Saal-Maria Lanzendorf,
einen Fahrer im Raum St.Pölten für Filialbelieferung, ab St.Pölten
einen Fahrer im Raum Wörgl für Filialbelieferung ab Wörgl
sowie einen Fahrer im Raum Vorchdorf als Springer für Filialbelieferung, Linienverkehre und Fernverkehr
LKW standort ist Vorchdorf.
Voraussetzungen sind Führerschein C+E und C95,
Verlässlichkeit, Flexibilität, selbstständige Arbeitsweise, ein einwandfreies äußerliches Erscheinungsbild, korrektes Auftreten,
Belastbarkeit und ausreichende Deutschkenntnisse
Bewerbungen per Email an k.bammer@meyer-logistik.com
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Hoffentlich frühzeitig erkannt.
Wünsche Dir jedenfalls rasche und vollständige Genesung.
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Alles Gute zum Geburtstag !!!!
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MEINE MEINUNG:
Strecken wo du länger als 2 Wochen benötigst gehören meines erachtens onehin verboten, hier gibt es andere alternativen.
Diese Regelungen über die hier anfangs gepostet wurde, dienen dazu den Billigfahrern etwas einhalt zu gebieten.Charly ich weis Ihr seid damals lange Touren gefahren, aber das war eben DAMALS.
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:bday: Alles Gute zum Geburtstag !!!
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Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) hat die
Strafe in einem Arbeits-Prozess gegen einen Spediteur gegenüber der
Erstbehörde um über 800.000 Euro reduziert, so eine Aussendung am
Montag. Statt 824.250 muss der Unternehmer nur 4.000 Euro zahlen.Der Unternehmer soll bei der Beschäftigung ungarischer
Lkw-Fahrer im Jahr 2014 gegen das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz
verstoßen haben. Die zuständige Bezirkshauptmannschaft hatte die hohe
Strafe verhängt, weil im Zusammenhang mit der Beschäftigung von 1.099
Personen entgegen den Bestimmungen des aktuellen
Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes bestimmte Unterlagen nicht am
Firmensitz zur Kontrolle bereit gehalten worden seien. Für jeden
einzelnen betroffenen Arbeitnehmer gab es eine Strafe - so kam die hohe
Summe zustande.Antrag auf Streichung des StraferkenntnissesDer
Unternehmer rief das LVwG an und beantragte die ersatzlose Streichung
des Straferkenntnisses. Sein Argument: Es sei keine
Arbeitskräfteüberlassung vorgelegen. Für das Gericht handelte es sich
bei der Beschäftigung von Lkw-Fahrern des ungarischen
Tochterunternehmens sehr wohl um eine Arbeitskräfteüberlassung an das
oberösterreichische Mutterunternehmen.Auf den verhandelten
Sachverhalt sei aber noch nicht das erst seit Jahresbeginn geltende
Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz, sondern das bis dahin
geltende Arbeitskräfteüberlassungsgesetz anzuwenden. Dieses sieht
allerdings unabhängig von der Zahl der überlassenen Personen eine
einheitliche Geldstrafe zwischen 500 und 5.000 Euro vor. Das Gericht
reduzierte unter Berücksichtigung der Straferschwerungs- und
Milderungsgründe auf 4.000 Euro. -
3 und 6 definitiv nicht !!!!
3 und 9 ja. -
Nacht 60er ist sch....., gibt aber gottseidank schon etliche Ausnahmen.
Positionswechsel bei Nacht 60er ist kein Proplem, da überholen ab 22:00Uhr ja erlaubt ist.
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Hier das Inserat zur Nachbesetzung meiner derzeitigen Arbeitsstelle.
Arbeitsbeginn ist ab sofort möglich.Fragen dazu gerne auch per PN an mich.
Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir ab sofort eine/n
LKW-Fahrer/in mit ADR
Ihre Aufgaben:
Österreichweit Auslieferung mittels LKW von Flüssiggas an unsere Kunden
Standort: Oberösterreich, EbenseeAnforderungen:
Berufskraftfahrerausbildung, Führerschein Klasse C, Gefahrengutschein
(ADR) für Tankfahrzeuge, Fahrerkarte, gepflegtes Erscheinungsbild,
Freude am Umgang mit Kunden. Deutsch in Wort und Schrift sowie
EDV-Grundkenntnisse unbedingt erforderlich. Selbständiges Arbeiten,
Einsatzfreude und handwerkliches Geschick bevorzugt.Entlohnung:
Das Mindestentgeld beträgt brutto € 2.000,-- plus Diäten und Auslöse.
Bereitschaft zur Überzahlung je nach Qualifikation und Berufserfahrung ist gegeben.Sie sind interessiert? Dann senden Sie bitte Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen – bevorzugt per Mail - an office@austro-gas.at
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Das hab ich mir bei diesem Artikel auch gedacht.
Yesssss ich bin schon längere LKW als Gigaliner gefahren !!!
Ich weis jetzt nicht ob pro Waggon ein LKW steht oder nicht, aber hier könnte ich mir durchaus vorstellen dass
es wegen der Länge zu problemen kommen kann, aber der Gigaliner ist ja nicht zum Transport per Bahn konzipiert.
Hier währe denkbar ab Terminal ein Container bzw. Wab auf den Motorwagen und ein Auflieger hinten dran. -
Aufgrund eines Fahrfehlers geriet am Freitag, 24. März 2017, in den
Morgenstunden ein LKW auf einer abschüssigen Straße in Peiskam in den
Acker.Der Fahrer versuchte rückwärts eine stark verschmutzte, sehr schmale,
eigentlich nur für landwirtschaftlichen Fahrzeuge gedachte Fahrbahn,
retour mit einem Sattel- Lkw zu befahren. Dabei versank das Fahrzeug mit
der rechten Seite im Acker. Da er das Schwerfahrzeug weder zurück bzw.
nach vorne bewegen konnte, wurde die Feuerwehr Ohlsdorf alarmiert.Mit Holzpfosten wurde eine provisorische Straße unter den Reifen
gebaut. Danach gelang es mit Unterstützung der Seilwinde am
Rüst-Löschfahrzeug und einer weiteren Seilwinde eines Forsttraktors den
Lkw, rückwärts herauszuziehen. Im Anschluss wurde der Lkw weiter nach
oben gezogen, da dies durch die Verschmutzung der Straße nicht
selbstständig möglich war. Ein zweiter Lkw, welcher ebenfalls schon
mehrmals probierte die Straße hochzufahren, wurde danach mit dem Traktor
hochgezogen. Durch die schonende Bergung gab es keinen Sachschaden an
den Lkw´s. Warum die beiden Lkw´s der Straße nach unten folgten ist
nicht bekannt, da diese an einen Wald endet.Nach 2 Stunden war die Arbeit erledigt und die Einsatzkräfte konnten einrücken.
Was die beiden geritten hat weis niemand. Am ende der Strasse ist eine 90 Grad Kurve wo ein Schotterweg weitergeht
links hinter dem Weißen geht es kurz aber steil hoch, also umgedreht kann er dort nicht haben.
Der Gelb Grüne hatte Ketten montiert, vielleicht wollte er den Weißen heraufziehen ?????
Blödes unterfangen jedenfalls von beiden. -
Jetzt ist es soweit, mein Bestreben in richtung Fuhrparkleitung, Disposition trägt Früchte.
Nach einigen Vorstellungsgesprächen, auch in der 2.Runde, und danach Absagen, hab ich heute
eine fixe Zusage bekommen.Werde in Zukunft für die Bereiche Fuhrpark aber auch Disposition ( in Vertretung der Disponentin ) zuständig sein.
Weiters bin ich aber auch noch zeitweise auf der Strasse anzutreffen um Vorzuladen, kurze Touren selber zu Fahren oder aber Werkstattfahrten.
näheres gibt es zu einem Späteren Zeitpunkt.
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Dafür gabs 2016 KEINE erhöhung !!!!
Der neueste Stand ist, dass für Kraftfahrer ein Mindestlohn von 1500Euro Brutto eingeführt wurde.
Bei der Lohnerhöhung wurde aber wiederum keine Istlohnvereinbarung getroffen !!!!!
Somit bleiben Löhne die über dem KV liegen unberührt, ausser die Firma gibt diese 2,7% freiwillig weiter.
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:bday: alles Gute zum Geburtstag !!!
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Ich sehe das nicht als Sachfrage.
Die Gesetzeslage ist nun mal so, damit müssen wir leben bzw. uns danach richten.
Ob es einerseitz richtig ist, andererseits nicht, darüber können wir ewig diskutieren.
Und das Manu null Ahnung hat würd ich so nicht sagen, es liegt im Auge des betrachters. -
Dann sind wir wieder bei der Dispo, Dann darf kein Tag über 10/11 Stunden geplant werden.
Ist auch gut zwecks Durchrechnungszeitraum. -
Wenn Du in einen Stau kommst ( so wie Du schreibst ) ist es bitter, der Arbeitstag aber auch eben knapp berechnet ( ich weis, das kommt öfter vor )
Lenker mit kurzer Kabine, die dürfen nicht mal im LKW schlafen ( wie auch ), also wäre meine persönliche entscheidung, Heimfahren, Ausdruck, ( der Stau ist belegbar, liegt auch bei der Polizei auf )
dementsprechend längere Tagesruhezeit. -
Egal wie Du zum LKW kommst oder von dort nach Hause, wenn er nicht am Firmenstandplatz steht ist es Arbeitszeit.
Ich sehe hier aber auch kein Problem, bei den Großen mit den Osteuropäischen Fahrer gehört das rigoros geahndet.
Dass dabei aber auch heimische Fahrer zum Handkuss kommen, ist meist ein Dispofehler. -
Der Firmenhof ist aber der Dauerhafte Standplatz, und genau das zählt,
Bei Gartner Z.B. zählt die Anreise vom Standplatz in Ungarn nach Lambach.
Die "Anreise" vom Heimatort des Lenkers zum Standplatz in Ungarn zählt hingegen nicht.