Beiträge von road01

    Die Firma Meyer Logistik ( Kühllogistik )mit Sitz in Laakirchen sucht:

    Einen Fahrer aus dem Raum Wien für Linienverkehr Maria Lanzendorf-Graz-Maria Saal-Maria Lanzendorf,

    einen Fahrer im Raum St.Pölten für Filialbelieferung, ab St.Pölten

    einen Fahrer im Raum Wörgl für Filialbelieferung ab Wörgl

    sowie einen Fahrer im Raum Vorchdorf als Springer für Filialbelieferung, Linienverkehre und Fernverkehr

    LKW standort ist Vorchdorf.

    Voraussetzungen sind Führerschein C+E und C95,

    Verlässlichkeit, Flexibilität, selbstständige Arbeitsweise, ein einwandfreies äußerliches Erscheinungsbild, korrektes Auftreten,

    Belastbarkeit und ausreichende Deutschkenntnisse

    Bewerbungen per Email an k.bammer@meyer-logistik.com

    MEINE MEINUNG:

    Strecken wo du länger als 2 Wochen benötigst gehören meines erachtens onehin verboten, hier gibt es andere alternativen.
    Diese Regelungen über die hier anfangs gepostet wurde, dienen dazu den Billigfahrern etwas einhalt zu gebieten.

    Charly ich weis Ihr seid damals lange Touren gefahren, aber das war eben DAMALS.

    Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) hat die
    Strafe in einem Arbeits-Prozess gegen einen Spediteur gegenüber der
    Erstbehörde um über 800.000 Euro reduziert, so eine Aussendung am
    Montag. Statt 824.250 muss der Unternehmer nur 4.000 Euro zahlen.

    Der Unternehmer soll bei der Beschäftigung ungarischer
    Lkw-Fahrer im Jahr 2014 gegen das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz
    verstoßen haben. Die zuständige Bezirkshauptmannschaft hatte die hohe
    Strafe verhängt, weil im Zusammenhang mit der Beschäftigung von 1.099
    Personen entgegen den Bestimmungen des aktuellen
    Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes bestimmte Unterlagen nicht am
    Firmensitz zur Kontrolle bereit gehalten worden seien. Für jeden
    einzelnen betroffenen Arbeitnehmer gab es eine Strafe - so kam die hohe
    Summe zustande.

    Antrag auf Streichung des StraferkenntnissesDer
    Unternehmer rief das LVwG an und beantragte die ersatzlose Streichung
    des Straferkenntnisses. Sein Argument: Es sei keine
    Arbeitskräfteüberlassung vorgelegen. Für das Gericht handelte es sich
    bei der Beschäftigung von Lkw-Fahrern des ungarischen
    Tochterunternehmens sehr wohl um eine Arbeitskräfteüberlassung an das
    oberösterreichische Mutterunternehmen.

    Auf den verhandelten
    Sachverhalt sei aber noch nicht das erst seit Jahresbeginn geltende
    Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz, sondern das bis dahin
    geltende Arbeitskräfteüberlassungsgesetz anzuwenden. Dieses sieht
    allerdings unabhängig von der Zahl der überlassenen Personen eine
    einheitliche Geldstrafe zwischen 500 und 5.000 Euro vor. Das Gericht
    reduzierte unter Berücksichtigung der Straferschwerungs- und
    Milderungsgründe auf 4.000 Euro.

    Quelle: http://ooe.orf.at/news/stories/2836356/

    Hier das Inserat zur Nachbesetzung meiner derzeitigen Arbeitsstelle.
    Arbeitsbeginn ist ab sofort möglich.

    Fragen dazu gerne auch per PN an mich.


    Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir ab sofort eine/n

    LKW-Fahrer/in mit ADR

    Ihre Aufgaben:

    Österreichweit Auslieferung mittels LKW von Flüssiggas an unsere Kunden
    Standort: Oberösterreich, Ebensee

    Anforderungen:

    Berufskraftfahrerausbildung, Führerschein Klasse C, Gefahrengutschein
    (ADR) für Tankfahrzeuge, Fahrerkarte, gepflegtes Erscheinungsbild,
    Freude am Umgang mit Kunden. Deutsch in Wort und Schrift sowie
    EDV-Grundkenntnisse unbedingt erforderlich. Selbständiges Arbeiten,
    Einsatzfreude und handwerkliches Geschick bevorzugt.

    Entlohnung:

    Das Mindestentgeld beträgt brutto € 2.000,-- plus Diäten und Auslöse.
    Bereitschaft zur Überzahlung je nach Qualifikation und Berufserfahrung ist gegeben.


    Sie sind interessiert? Dann senden Sie bitte Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen – bevorzugt per Mail - an office@austro-gas.at

    Das hab ich mir bei diesem Artikel auch gedacht.

    Yesssss ich bin schon längere LKW als Gigaliner gefahren !!! :thumbup:

    Ich weis jetzt nicht ob pro Waggon ein LKW steht oder nicht, aber hier könnte ich mir durchaus vorstellen dass
    es wegen der Länge zu problemen kommen kann, aber der Gigaliner ist ja nicht zum Transport per Bahn konzipiert.
    Hier währe denkbar ab Terminal ein Container bzw. Wab auf den Motorwagen und ein Auflieger hinten dran.

    Aufgrund eines Fahrfehlers geriet am Freitag, 24. März 2017, in den
    Morgenstunden ein LKW auf einer abschüssigen Straße in Peiskam in den
    Acker.

    Der Fahrer versuchte rückwärts eine stark verschmutzte, sehr schmale,
    eigentlich nur für landwirtschaftlichen Fahrzeuge gedachte Fahrbahn,
    retour mit einem Sattel- Lkw zu befahren. Dabei versank das Fahrzeug mit
    der rechten Seite im Acker. Da er das Schwerfahrzeug weder zurück bzw.
    nach vorne bewegen konnte, wurde die Feuerwehr Ohlsdorf alarmiert.

    Mit Holzpfosten wurde eine provisorische Straße unter den Reifen
    gebaut. Danach gelang es mit Unterstützung der Seilwinde am
    Rüst-Löschfahrzeug und einer weiteren Seilwinde eines Forsttraktors den
    Lkw, rückwärts herauszuziehen. Im Anschluss wurde der Lkw weiter nach
    oben gezogen, da dies durch die Verschmutzung der Straße nicht
    selbstständig möglich war. Ein zweiter Lkw, welcher ebenfalls schon
    mehrmals probierte die Straße hochzufahren, wurde danach mit dem Traktor
    hochgezogen. Durch die schonende Bergung gab es keinen Sachschaden an
    den Lkw´s. Warum die beiden Lkw´s der Straße nach unten folgten ist
    nicht bekannt, da diese an einen Wald endet.

    Nach 2 Stunden war die Arbeit erledigt und die Einsatzkräfte konnten einrücken.

    Was die beiden geritten hat weis niemand. Am ende der Strasse ist eine 90 Grad Kurve wo ein Schotterweg weitergeht
    links hinter dem Weißen geht es kurz aber steil hoch, also umgedreht kann er dort nicht haben.
    Der Gelb Grüne hatte Ketten montiert, vielleicht wollte er den Weißen heraufziehen ?????
    Blödes unterfangen jedenfalls von beiden.

    20170324-IMG_5750.jpg


    Quelle: https://trucker-forum.at/www.ff-ohlsdorf.at

    Jetzt ist es soweit, mein Bestreben in richtung Fuhrparkleitung, Disposition trägt Früchte.

    Nach einigen Vorstellungsgesprächen, auch in der 2.Runde, und danach Absagen, hab ich heute
    eine fixe Zusage bekommen.

    Werde in Zukunft für die Bereiche Fuhrpark aber auch Disposition ( in Vertretung der Disponentin ) zuständig sein.

    Weiters bin ich aber auch noch zeitweise auf der Strasse anzutreffen um Vorzuladen, kurze Touren selber zu Fahren oder aber Werkstattfahrten.

    näheres gibt es zu einem Späteren Zeitpunkt.

    Dafür gabs 2016 KEINE erhöhung !!!!

    Der neueste Stand ist, dass für Kraftfahrer ein Mindestlohn von 1500Euro Brutto eingeführt wurde.

    Bei der Lohnerhöhung wurde aber wiederum keine Istlohnvereinbarung getroffen !!!!!

    Somit bleiben Löhne die über dem KV liegen unberührt, ausser die Firma gibt diese 2,7% freiwillig weiter.

    Ich sehe das nicht als Sachfrage.

    Die Gesetzeslage ist nun mal so, damit müssen wir leben bzw. uns danach richten.

    Ob es einerseitz richtig ist, andererseits nicht, darüber können wir ewig diskutieren.
    Und das Manu null Ahnung hat würd ich so nicht sagen, es liegt im Auge des betrachters.

    Wenn Du in einen Stau kommst ( so wie Du schreibst ) ist es bitter, der Arbeitstag aber auch eben knapp berechnet ( ich weis, das kommt öfter vor )

    Lenker mit kurzer Kabine, die dürfen nicht mal im LKW schlafen ( wie auch ), also wäre meine persönliche entscheidung, Heimfahren, Ausdruck, ( der Stau ist belegbar, liegt auch bei der Polizei auf )
    dementsprechend längere Tagesruhezeit.

    Egal wie Du zum LKW kommst oder von dort nach Hause, wenn er nicht am Firmenstandplatz steht ist es Arbeitszeit.
    Ich sehe hier aber auch kein Problem, bei den Großen mit den Osteuropäischen Fahrer gehört das rigoros geahndet.
    Dass dabei aber auch heimische Fahrer zum Handkuss kommen, ist meist ein Dispofehler.

    Der Firmenhof ist aber der Dauerhafte Standplatz, und genau das zählt,
    Bei Gartner Z.B. zählt die Anreise vom Standplatz in Ungarn nach Lambach.
    Die "Anreise" vom Heimatort des Lenkers zum Standplatz in Ungarn zählt hingegen nicht.