Förderung für schwere Elektro-Lkw in Österreich

    • Offizieller Beitrag

    Seit Anfang Februar 2023 steht wieder der E-Mobilitätsbonus für schwere Nutzfahrzeuge zur Verfügung. E-Lkw der Klasse N3 werden mit 72.000 Euro gefördert.

    Der Startschuss für die ENIN-Förderung für emissionsfreie Nutzfahrzeuge wurde bereits mehrfach verschoben. Grund dafür ist angeblich die noch ausständige Gruppenfreistellungsverordnung der EU, wir haben darüber berichtet.

    Zuletzt war ein Beginn der Einreichphase Ende März 2023 im Gespräch. Von der Ausschreibungsphase und dem Warten auf die Förderungszusage bis zur Bestellung und Auslieferung der Lkw ist es dann freilich noch ein langer Weg. Somit ist fraglich, ob im heurigen Jahr überhaupt noch ein schwerer E-Lkw mittels ENIN-Förderung auf die Straße gebracht werden kann.

    Unternehmer, die in Sachen E-Mobilität eine Vorreiterrolle einnehmen wollen und Hersteller, die bereits E-Lkw anbieten, sind über diesen Umstand gleichermaßen unglücklich. Die Importeure machten deshalb den Vorschlag, zwischenzeitlich zur alten E-Mobilitätsförderung zurückzukehren, quasi als Überbrückungslösung. Das Klimaschutzministerium hat diesen Vorschlag aufgegriffen und so sind seit Anfang Februar wieder Registrierungen für den E-Mobilitätsbonus 2023 möglich. Der Kauf von E-Lkw der Klasse N2 wird dabei mit 24.000 Euro und jene der Klasse N3 mit 72.000 Euro gefördert. Die Errichtung von Ladeinfrastruktur ist bis max. 30.000 Euro förderbar, abhängig von der Anschlussleistung und der Unterscheidung in private und öffentliche Ladepunkte.

    Der E-Mobilitätsbonus steht sofort zur Verfügung und ist in der Abwicklung deutlich einfacher, als es bei der künftigen ENIN-Förderung der Fall ist. Die Förderhöhe ist allerdings auch deutlich geringer. Dennoch: die ersten Anträge wurden bereits eingereicht, prinzipiell sollte auch eine parallele Einreichung für beide Programme möglich sein, sobald die ENIN-Förderung da ist. Ausbezahlt kann aber nur eine der beiden Förderungen werden und es empfiehlt sich jedenfalls, das Beratungsangebot der FFG für ENIN in Anspruch zu nehmen und diesen Punkt gegebenenfalls abzuklären. Für die Abwicklung des bereits verfügbaren E-Mobilitätsbonus zuständig ist die KPC, die Einreichung erfolgt über die Website http://www.umweltfoerderung.at/ VOR der Beschaffung des Fahrzeugs.

    quelle: https://traktuell.at/news/foerderun…in-oesterreich/

    Warum nach den Sternen greifen, wenn man einen fahren kann.

    Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.

    Die Tochter des Neides ist die Verleumdung.

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