• mal eine Frage zu Thema Tacho auf OUT

    hab jetzt nach dem Urlaub meinen Lkw wieder bei mir stehen und will die Kabine putzen, dazu müßte ich ein paar Autolängen zur Steckdose fahre

    wenn ich auf out stelle gehört da die Karte rein oder kann ich diese heraußen lassen???????? :?::?::?:

    Franz

    Happy wife - happy life

  • Ich stelle ab und zu den Tacho auf OUT und lass da gleich die Karte drinnen. Das mach ich aber nur auf Firmengelände.
    Bis jetz gab es dadurch nie eine Beanstandung bei den Kontrollen.
    Solange es nicht zu oft bzw zu lange vorkommt sagt niemand etwas. Bzw. Bis jetz noch nicht. ;)

  • Bei der Tacho-Einstellung "Out of Scope" muss man die Karte rausnehmen :think: sonst schreibt der Digitacho nämlich Arbeitszeit :!:

    Ist mir passiert, habe auf "Out of Scope" gestellt, bin dann 50 m vorgefahren, und beim Abstellen seh ich: da sind ja die gekreuzten Hämmer :!:

    Gruß Hisco

  • Sollte ja auch eigentlich für Werkstatt Aufenthalte und dergleichen sein. ..diese Einstellung. ...also eben ohne meine Karte drinnen!!!
    Allzu oft sieht das die Polizei aber ned gerne. ..sollte normal nur mit mitgeführter Bestätigung in Anspruch genommen werden ;)

  • out ist nicht für Werkstatt oder ähnliches sondern für hafen- bahn- und terminalbetrieb. zB. Wartezeit mit aufrücken bei rola oder Fähre.

    Die Arbeit läuft nicht davon, während Du dem Kind den Regenbogen zeigst. Aber der Regenbogen wartet nicht ...

    svensk krop dansk arm østrigske hjerne

  • Kann sein...brauch ich nie, aber....

    Wenn die Werkstatt (zB MAN od IVECO...) mit deinem LKW fährt...dann ist OUT OF SCOPE einzustellen!!

    Es sollten keine betriebsfremden Karten gesteckt werden !!

    Das ist dann von der jeweiligen Werkstatt auf einem Ausdruck über eben diese zeit - zu bestätigen mit Stampiglie !!

  • ich bin mir jetzt nicht 100% sicher, aber ich glaube dass mit der werkstattkarte gefahren werden darf...


    edit: darf nicht ...

    Die Arbeit läuft nicht davon, während Du dem Kind den Regenbogen zeigst. Aber der Regenbogen wartet nicht ...

    svensk krop dansk arm østrigske hjerne

  • 7. „Out of Scope“ stellen des Kontrollgerätes
    7.1. Probe- und Überstellungsfahrten
    7.1.1. Problem
    Wie ist bei Werkstättenpersonal vorzugehen, das den Fuhrpark regelmäßig wartet und
    Probefahrten durchführt (Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006) bzw. Fahrzeuge zur
    Vertragswerkstätte überstellt, weil der Umfang der Arbeiten für die eigene Werkstätte zu groß
    ist?
    7.1.2. Lösung
    Bei der Durchführung von Probe- bzw. Überstellungsfahrten besteht aus kraftfahrrechtlicher
    Sicht die Möglichkeit des Umstellens auf „Out of Scope“ (siehe auch Erlass BMVIT-
    179.738/0016-II/ST4/2005).

    asfinag.at

  • Ad. Fahrten, die nicht auf Straßen mit öffentlichem Verkehr erfolgen

    Gem. Artikel 4 lit. a der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 bezeichnet der Ausdruck „Beförderung
    im Straßenverkehr“ jede ganz oder teilweise auf einer öffentlichen Straße durchgeführte Fahrt
    eines zur Personen- oder Güterbeförderung verwendeten leeren oder beladenen Fahrzeuges.

    Aus kraftfahrrechtlicher Sicht muss ein Fahrzeug, das unter den Anwendungsbereich der
    Verordnung (EG) Nr. 561/2006 fällt, welches auf nichtöffentlichen Straßen verwendet wird, das
    eingebaute Kontrollgerät nicht verwenden. Der Lenker kann das Gerät in diesem Fall aus
    kraftfahrrechtlicher Sicht „Out of Scope“ stellen.


    BMVIT - IV/ST4 (Rechtsbereich Kraftfahrwesen und Fahrzeugtechnik)
    Postanschrift: Postfach 201, 1000 Wien
    Büroanschrift: Radetzkystraße 2, 1030 Wien


    https://trucker-forum.at/www.bmvit.gv.at

  • Ich habe anfangs bei Auf- und Abfahrt der Fähre zwecks Pausenunterbrechung auf OUT gestellt, bis mir ein :germany: Kollege erklärte, dass es im Menü "Eingabe Fahrzeug" die Einstellung "Fähre/Zug" gibt, kommt gleich nach OUT :!:

    Auch wenn man kurz am Digitacho eingeschult wurde, treten im Laufe des Fahrbetriebs doch immer wieder Probleme bzw. Unklarheiten auf :!: Wer kann schon alle gesetzlichen Bestimmungen kennen, schließlich sind wir keine Verkehrsjuristen :!: Und wenn man dann von Kollegen hört, wegen welcher Blödheiten sie schon Strafe gezahlt haben, wird einem erst richtig klar, wie umfangreich die gesamte Materie ist :!:

    Auch wenn wir im Forum schon mehrmals die Problematiken des Digitacho durchgekaut haben, stoßen wir dennoch immer noch auf neue Erkenntnisse, und schon so mancher Kollege hat wieder was dazugelernt. :ok:

    Eine gute Tachografenschulung ist eben unumgänglich, doch genau diesen Punkt habe ich bei den Modulen vermisst :!:

  • Welche Tachoschulung? In der Fahrschule lernst wie du die Karte einlegst und "Pause" "Arbeitszeit" "Bereitschaft" "Lenkzeit" einstellst.
    Bei der C95 Prüfung wird dann vom Digi-Tacho absolut gar nix gefragt.

    Life is a highway, I wanna ride it all night long

  • Gesetzt schreibt eine schulung vor. Bei unsefer firma durftest rrst fahren wenn du die schulung hattest, müsste wie der besitz des Führerschein vom unternehmer kontroliert werden.
    villeicht denken die Unternehmer das es jetzt eh schon alle haben, braucht man ja nur einmal machen, bekommt ein zeugnis.
    denke das es dadurch nicht bei dem c95 nicht dabei ist.

    Warum nach den Sternen greifen, wenn man einen fahren kann.

    Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.

    Die Tochter des Neides ist die Verleumdung.

  • Weil wir schon bei dem Thema Out und Fahrzeug bewegen sind hab ich auch eine Frage.
    Bei uns werden alle 2-3 Wochen die Zgm. in Linz gewaschen von einer Fremdfirma.
    Bekomme ich jetzt (rechtlich gesehen) den Lkw irgendwie von Linz nach Asten raus ohne meine Wochenendruhe zu unterbrechen bzw. was mache ich, wenn mein Lkw erst am Samstag nach 15 Uhr "abholbereit" ist?
    Mal davon abgesehen, fahre ich nach Möglichkeit jeden Freitag zur Volvo und wasch meinen Lkw dort zusammen mit einem Kollegen..da wird er wenigstens vernünftig sauber und bekommt die angemessene Pflege, die ein neufahrzeug verdient..Baustellenverker..what else?!..

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