Hallo :aloa: :austria:
Ich fahre im Zustelldienst und habe daher keine durchgehende Lenkzeit. Wie muss man da genau die Lenkpausen / Ruhepausen einhalten?
Wenn man 10 verschiedene LKW Fahrer fragt kriegt man 10 verschiedene Antworten :mauer: .
Hallo :aloa: :austria:
Ich fahre im Zustelldienst und habe daher keine durchgehende Lenkzeit. Wie muss man da genau die Lenkpausen / Ruhepausen einhalten?
Wenn man 10 verschiedene LKW Fahrer fragt kriegt man 10 verschiedene Antworten :mauer: .
Lenkpause ist nach 4,5 stund. 45 min '---' arbeitsInspektion verlangt nach. Spätestens 6 Stundn arbeits Zeit 30 min
arbeitsInspektion verlangt nach. Spätestens 6 Stundn arbeits Zeit 30 min
korrigiere: 60, 45 davon können aber auch lenkfrei sein
Lenkpause wie schon beschrieben nach maximal 4,5 Stunden
eine mindestens 45 minütige Pause !!!
Kann aufgeteilt werden in einmal mindestens 15 minuten und einmal mindestens 30 minuten !!!
Aber NUR in dieser Reihenfolge !!!!!!! erst 15 dann 30 nicht umgekehrt !!!!!!
Hast Du nach 3 Stunden Fahrzeit Deine Pause voll, dann beginnt ein neuer abschnitt
mit maximal 4,5 Stunden !!!!
Also aufpassen wie Du Dir Deine Pausen aufteilst !!!!!!
sonst könnte es Propleme mit der Einsatzzeit geben !!!!!!
Punkto Arbeitsinspektorat heisst es,
Bei einer Gesamtarbeitszeit länger als 6 Stunden ist eine unbezahlte Pause von 1 Stunde einzuhalten,
welche in blöcken zu je 15 min geteilt werden kann. ( Über den ganzen Tag verteilt )
Also wenn Du Deine Pausen ordentlich einteilst bist Du immer im Plan !!!!
Gefunden im Fahrerhandbuch
http://www.fuhrpark-service.at/Fahrerhandbuch…_Endfassung.pdf
4.5. Ruhepause
Die Tagesarbeitszeit ist spätestens nach 6 Stunden durch eine (unbezahlte) Ruhepause
zu unterbrechen.
Für Lenker von Kraftfahrzeugen beträgt die Ruhepause
•
bei einer Tagesarbeitszeit von 6 bi
s 9 Stunden mindestens 30 Minuten,
•
bei einer Tagesarbeitszeit von mehr als 9 Stunden mindestens 45 Minuten
Der Kollektivvertrag für das Güterbeförde
rungsgewerbe schreibt eine unbezahlte
Ruhepause nach spätestens 6 Stunden im Ausmaß von 1 Stunde vor.
Das Arbeitszeitgesetz regelt, dass die Ruhe
pause in mehrere Teile von mindestens 15
Minuten geteilt werden, wobei der erste Teil na
ch spätestens 6 Stunden einzuhalten ist.
Auch die kollektivvertragliche Ruhepause
von 1 Stunde kann daher in mindestens 15-
Minuten-Abschnitte (z.B. 4x15
oder 1x30 und 2x15 oder 1x45 und 1x15) geteilt werden.
Die Ruhepause oder Ruhepausenteile ka
nn/können mit der Lenkpause oder mit Lenkpausenteilen zusammenfallen.
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