Hallo,
Weder Tankwart noch Polizei konnte mir weiterhelfen, fand auch nix im netz darüber:
Bitte helft mir:
Wieviel Liter Diesel in Kanister darf ich
a) als Privatperson
b) als Firma
mitführen, welche vorraussetzungen (kein ADR)
Danke
Hallo,
Weder Tankwart noch Polizei konnte mir weiterhelfen, fand auch nix im netz darüber:
Bitte helft mir:
Wieviel Liter Diesel in Kanister darf ich
a) als Privatperson
b) als Firma
mitführen, welche vorraussetzungen (kein ADR)
Danke
hallo
wende dich an ihn http://www.trucker-forum.at/forum/profile.…iewprofile&u=43 er könnte es wissen
Ich bin mir jetzt nicht sicher ob es 1000Liter oder 1000Kg sind!
Aber bei 1000Liter machst du sicher nichts falsch weil 1Liter Diesel ja leichter als ein Kilo ist!
Lg. Daniel
normalerweise müssten es 1.000 Liter sein, da Diesel laut ADR ja bekanntlich mit dem Multiplikator 1 gerechnet wird, als Firma, auf Privatpersonen DARF das ADR nicht angewendet werden!!!!
Warum das so is hat mir aber bis heute nu niemand erklären können
Beförderungen, die von Unternehmen in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit
durchgeführt werden, wie Lieferungen für Baustellen im Hoch- und Tiefbau,
oder im Zusammenhang mit Messungen, Reparatur und Wartungsarbeiten,
in Mengen, die 450 Liter je Verpackung und die Höchstmengen gemäß Unterabschnitt
1.1.3.6 nicht überschreiten. Dabei sind Maßnahmen zu treffen, die
unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern.
Die Freistellungen nach diesem Satz gelten nicht für die Klasse 7.
Beförderungen, die von solchen Unternehmen zu ihrer internen oder externen
Versorgung durchgeführt werden, fallen jedoch nicht unter diese Ausnahmeregelung
Und was ist jetzt die Höchstmenge?
450 Liter je Verpackung....Wieviele Verpackungen kann ich jetzt wirklich
mitnehmen?
Lg. Daniel
Ha das steht nicht so genau drinn eh kloa das man sich ned wirklich auskennt
bei diesem punkt könntet ihr ja krotti fragen der sollte sich auskennen
1000 Liter nicht mehr ohne ADR!!!
Hatte vor kurzen ADR kurs!! :037
Stimmt, bis 1000 Liter ist es kein ADR. 1000 x Faktor 1
Ab 1001 Liter ist es ADR!!!!!!owa i glab das sie bei dem gonzn ADR mist e koana richtig auskennt!!!
Hmmm bei uns in Wien fährt leider eine Polizeistreife umher die extra für Gefahrengut zuständig ist, die haben das sogar am Streifenwagen hinten oben stehen "Gefahrengut Kontrolle" und die sind echt gefährlich :013
Sowieso wennst vorne undhinten am LKW das Orangene Taferl aufmachst bist du fällig, irgenwo fischen sie doch schon aus dem Verkehr und dann wird man genau unter die Lupe genommen. 2 Stunden darf eine ADR Kontrolle maximal dauern.
Hab mich mal wieder ins ADR eingelesen. Also der Reihe nach:
1. Diese ist Gefahrengut der Gefahrenklasse 3 ADR, Verpackungsgruppe III, UN 1202
2. Die Vorschriften des ADR 1.1.3.1 gelten nicht für: Beförderung gefährlicher Güter, die von Privatpersonen durchgeführt werden, sofern diese Güter einzelhandelsgerecht abgepackt sind und für den persönlichen oder häuslichen Gebrauchoder für Freizeit und Sport bestimmt sind, vorausgesetzt, es werden Maßnahmen getroffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern. Gefährliche Güter in Großpackmittel (IBC), Großverpackungen oder Tanks gelten nicht als einzelhandelsgerecht verpackt .
3. Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von flüssigen Kohlenstoffen (Diesel)
Die Vorschriften des ADR 1.1.3.3 gelten nicht für die Beförderung von in Behälterm von Fahrzeugen, mit denen eine Beförderung durchgeführt wird, enthaltener Kraftstoff, der zu deren Antrieb oder zum Betrieb der Einrichtung dient.
Der Kraftstoff darf in befestigten Behältern, die direkt mit dem Fahrzeugmotor und/oder der Einrichtung verbunden und den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, oder in tragbaren Kraftstoffbehälterm wie Kanistern befördert werden.
Der gesamte Fassungsraum der befestigten Behälter darf 1500 Liter je Beförderungseinheit und der Fassungsraum eines auf einem Anhänger befestigten Behälters darf 500 Liter nicht überschreiten.
Je Beförderungseinheit dürfen höchstens 60 Liter in tragbaren Kraftstoffbehältern befördert werden.
Als Firma gilt folgendes:
Freistellungen gemäß ADR 1.1.3.1 c)
Beförderungen, die von Unternehmen in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden, wie Lieferungen für oder Rücklieferungen von Baustellen im Hoch- und Tiefbau oder im Zusammenhang mit Messungen, Reparatur- und Wartungsarbeiten in Mengen, die 450 Liter je Verpackung und die Höchstmenge gemäß Unterabschnitt 1.1.3.6 (= 1000 Liter) nicht überschreitet. Es sind Maßnahmen zu treffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhaltes verhindern. Diese Freistellungen gelten nicht für Klasse 7.
Beförderungen, die von solchen Unternehmen zu ihrer internen oder externen Versorgung durchgeführt werden, fallen nicht unter diese Ausnahmeregelung.
Also kurz zusammengefasst:
Privat max. 60 Liter in Kanister
als Firma max 1000 Liter in max. 450 Liter "Gebinden".
Alles aus meinem ADR Handbuch 2005.....
Nachträglich eine schönes Fest und ein erfolgreiches 2008
Euer Krotti[/i]
ADR Kontrolle genau 90 Minuten!!!und die verpackung darf nur von einem Sachverständiger oda wie der heisst geöffnet werden!!!
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