An:
Bundessparten
Landessparten Transport und Verkehr
Landesverkehrspolitische Abteilungen
CC:
Abteilung für Rechtspolitik
Abteilung für Bildungspolitik
Bundessparte Transport und Verkehr
Wiedner Hauptstraße 63 | Postfach 170
1045 Wien
T +43 (0)5 90 900- | F +43 (0)5 90 900-257
E bstv@wko.at
W http://wko.at/verkehr
Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen/Sachbearbeiter Durchwahl Datum
BSTV/Mag. Robert Wunderl/pw 3209 02.01.2013
Neuerungen bei Gefahrguttransporten ab 1. Jänner 2013
ADR 2013 sofort anwendbar und Scheckkartenführerschein für Gefahrgut-Lenker
ADR 2013
Ab 1. Jänner 2013 können erstmals gleichzeitig innerstaatliche und grenzüberschreitende
Gefahrguttransporte auf der Straße, der Schiene und auf der Donau auf die neuen
internationalen Vorschriften von ADR 2013, RID und ADN umgestellt werden. Die dynamische
Übernahme internationaler Vorschriften in nationales Recht, welche die heimische Verladerund
Transportwirtschaft langjährig gefordert hatte, wird damit erstmals Realität. Somit fallen
ab 1. Jänner Doppelgleisigkeiten bei der Kennzeichnung von Beförderungseinheiten und
Versandstücken, Eintragungen in Beförderungspapieren oder Schulungen weg und sowohl
Unternehmen als auch Polizei und Verkehrsbehörden werden entlastet. Die Vorschriften von
ADR 2011 können dennoch bis 30. Juni 2013 angewendet werden.
Mit den Gefahrgutvorschriften (ADR/RID/ADN 2013) ändern sich unter anderem die Pflichten
des Gefahrgutbeauftragten. Schulungen der betroffenen Arbeitnehmer müssen in der
Personalakte vermerkt werden. Die Aufbewahrungsfrist für Dokumente zu Personal-
Unterweisungen wurde mit fünf Jahren festgelegt. Im Beförderungspapier darf statt dem
Ausdruck „UMWELTGEFÄHRDEND“ der Begriff „MEERESSCHADSTOFF/UMWELTGEFÄHRDEND“
verwendet werden, was vor allem Vorteile bei einem Verkehrsträgerwechsel auf die
Schifffahrt hat. Zu Neuerungen kommt es weiters bei den Security-Bestimmungen, der
Kennzeichnung und Bezettelung von Versandstücken und Fahrzeugen sowie den Pflichten für
Absender, die künftig in nachweisbarer Form dem Beförderer alle erforderlichen Angaben und
Informationen übermitteln müssen.
Ab 1. Jänner 2013 bekommt die Europäische Zurrkräftenorm, die als CEN-Norm (European
Committee for Standardisation) erlassen wurde, völkerrechtlichen Status bei
Gefahrguttransporten. Das ADR sieht die Ladungssicherung als erfüllt an, wenn die Ladung
gemäß dieser Norm EN 12195-1:2010 gesichert ist. Das Europäische Übereinkommen für den
Transport gefährlicher Güter ADR hat derzeit 48 Mitgliedstaaten. Einige gefahrgutspezifische
Zusatzanforderungen, die im ADR gesondert angeführt sind wie Stapelverträglichkeit und
Vermeidung einer Beschädigung der Versandstücke müssen natürlich eingehalten werden.
- 2 -
ADR-Scheckkartenführerschein
Ab Jänner 2013 löst ein weißer ADR-Scheckkartenführerschein den bisherigen orangefarbenen papierenen Gefahrgutlenker-Führerschein ab. Künftige Absolventen der Gefahrgut-Führerscheinprüfung erhalten einen sogenannten „Vorläufigen Führerschein“ vom Schulungsveranstalter ausgestellt, der vier Wochen für nationale Transporte gilt.
Die weiße Kunststoffkarte, die mit einem Hologramm als Sicherheitsmerkmal ausgestattet und fünf Jahre gültig ist, ist beim Schulungsveranstalter zu bestellen und wird per Post zugestellt. Ausgegebene (orangefarbene, papierene) ADR-Bescheinigungen können etwa ab Mitte Jänner, sobald der Zugang zum elektronischen Bestellservice (ADR-BBS) möglich ist, umgetauscht werden.
Die Ausstellung der Scheckkartenführerscheine ist bereits ein Vorgriff auf die Mitte des Jahres zu erwartende umfassende Reform der Gefahrgutlenkerausbildung und eine erste Umsetzung der Einrichtung eines GefahrgutlenkerInnen-Registers (GLR).
Unternehmen, die Gefahrgutlenker beschäftigen, mögen sich umgehend mit ihrem Schulungsveranstalter in Verbindung setzen. Die Ausstellung der Karte erfordert eine entsprechende Vorbereitungszeit, weil die internationalen Vorschriften verlangen, dass auf dem neuen Scheckkartenführerschein auch Foto und Unterschrift des Lenkers ersichtlich sein müssen, was vom Schulungsveranstalter zuerst elektronisch aufzubereiten ist.
Für spezielle Fragen steht Ihnen Mag. Robert Wunderl unter der Telefonnummer 050 90 900-3209 oder robert.wunderl@wko.at zur Verfügung.
Freundliche Grüße
Dr. Erik Wolf
Geschäftsführer
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!