Auf Privatfahrten muss eine Fahrerkarte definitiv nicht mitgeführt werden.
Auch muss der Besitzer die Fahrerkarte nur so verwahren, sodass eine mißbräuchliche Verwendung ausgeschlossen ist.
Wenn der Unternehmer zum Beispiel den Spind des Lenkers in der Firma unerlaubterweise öffnet und die Fahrerkarte entnimmt, dann kann der Lenker nichts dafür.
lg