Sucht gegen Stress
Tabu: Alkohol am Steuer
Überforderte Arbeitnehmer greifen zum Alkohol
Der Gesundheitsreport 2012 der Krankenkasse Barmer GEK beschäftigt sich
unter anderem mit dem Thema Alkoholkonsum und Erwerbstätigkeit. Mit
geschätzten 9,6 Litern reinen Alkohols, so die GEK, konsumiere die
Bevölkerung eine beachtliche Menge. Pro Kopf entspräche dies 102
Flaschen Rotwein - also fast jeden dritten Tag eine Flasche - oder auch
383 Dosen Bier. Bei über 16 % der Personen zwischen 18 und 59 Jahren sei
die Menge des konsumierten Alkohols als „riskant“ einzustufen.
Stress, psychische Belastungen und Leistungsdruck werden von
Erwerbstätigen offenbar zunehmend über Alkohol kompensiert. Doch
dauerhafter riskanter Alkoholkonsum kann zu eingeschränkter
Leistungsfähigkeit, verminderter Wahrnehmung und längeren
Reaktionszeiten führen. Natürlich steigt auch die Unfallgefahr.
Für einen Berufskraftfahrer sollte deshalb das Thema „Trinken und
Arbeiten“ tabu sein. Für Bus- und Gefahrgutfahrer sowie
Führerscheinneulinge bis zum 21. Lebensjahr gilt ohnehin die
0,0-Promille-Grenze. Ab 0,5 Promille ist es jeglichem Verkehrteilnehmer
verboten, ein Fahrzeug zu führen.
Fahruntüchtigkeit liegt bei 1,1 Promille vor, ab diesem Wert wird die
Fahrerlaubnis entzogen. Fahruntüchtigkeit kann, je nach Verhalten des
Fahrzeugführers, aber auch schon bei 0,3 Promille attestiert und der
Führerschein entzogen werden („relative Fahruntüchtigkeit“). Ab 1,6
Promille wird eine MPU angeordnet. Das gilt auch für Fahrradfahrer.
Zu einem großen Problem kann Restalkohol werden. Wer wissen will, wie schnell sich Alkohol abbaut, kann sich u.a. auf den Seiten
oder
http://www.alkohol-lexikon.de/
informieren.
Der TÜV Süd bietet einen Promillerechner als App an: