Mautkosten

  • Schau mal nach im

    Bundesstrassen Mautgesetz !!!

    zb §18


    • Mitwirkung der Mautaufsichtsorgane

      §
      18. (1) Die Mautaufsichtsorgane wirken an der Vollziehung dieses
      Gesetzes durch Überwachung der Einhaltung seiner Vorschriften, durch
      Entgegennahme von Zahlungen gemäß § 19, durch Maßnahmen zur Einleitung
      des Verwaltungsstrafverfahrens, durch Einhebung vorläufiger Sicherheiten
      gemäß § 27 und durch Verhinderung der Fortsetzung der Fahrt gemäß § 28
      mit.
      (2) Zum Zweck der Kontrolle der
      ordnungsgemäßen Entrichtung der Maut und der Durchführung von
      Verkehrserhebungen (wie Verkehrszählungen u. dgl.) sind die
      Mautaufsichtsorgane berechtigt, Kraftfahrzeuglenker durch deutlich
      sichtbare oder hörbare Zeichen zum Anhalten aufzufordern, sie
      anzuhalten, die Identität des Lenkers und des Zulassungsbesitzers
      festzustellen, Nachweise über das Eigengewicht des Fahrzeuges und
      Nachweise, die die Zuordnung von Fahrzeugen zu einer Tarifgruppe gemäß §
      9 Abs. 5 und 6 ermöglichen, zu überprüfen und das Fahrzeug,
      insbesondere das Gerät zur elektronischen Entrichtung der Maut, die
      Anbringung der Vignette, den Fahrtschreiber, den Wegstreckenmesser und
      das Kontrollgerät gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85, ABl. Nr. L 370
      vom 31. Dezember 1985, S. 8, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG)
      Nr. 432/2004, ABl. Nr. L 71 vom 10. März 2004, S. 3, zu überprüfen.
      Kraftfahrzeuglenker haben der Aufforderung zum Anhalten Folge zu
      leisten, an der Identitätsfeststellung mitzuwirken und die Überprüfung
      des Fahrzeuges zu dulden. In Angelegenheiten des Straßenverkehrs
      besonders geschulte Mautaufsichtsorgane sind zu diesen Zwecken nach
      jeweiliger vorheriger Abstimmung mit der für die Handhabung der
      Verkehrspolizei zuständigen Behörde und einsatzbezogener Absprache mit
      der örtlich zuständigen Dienststelle der Bundespolizei berechtigt, die
      aus Gründen der Verkehrssicherheit allenfalls notwendigen
      Verkehrsbeschränkungen (zB Geschwindigkeitstrichter) im Bereich von
      Mautkontrollplätzen anzuordnen und durch Straßenverkehrszeichen
      kundzumachen sowie eine allenfalls notwendige Regelung mit Lichtzeichen
      vorzunehmen. Für die Anwendung dieser Maßnahmen gilt § 44b Abs. 2 bis 4
      Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159.


    :austria:alles verlief nach plan.... nur der plan war scheiße

  • deshalb gibt es ja doch mehrer gesetze und verordnungen sodas der "durchschnittsbürger"
    da nicht mehr mitkommt und somit die berufsparte rechtsanwälte gerechtfertigt ist :laugh:

    nein spass bei seite aber alle die z.b ADR schein haben wissen was ich meine
    denn was inder stvo "sein kann" ist im ADR verboten usw......

    wünsche noch ein schönes grübeln :stars:
    lg
    christian

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    Nur weil ich nicht paranoid bin heißt das noch lange nicht das sie NICHT hinter mir her sind
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  • Maut
    Europaweites Straßenmautsystem kommt später


    [Blockierte Grafik: http://img4.eurotransport.de/Maut-articledetailmobile-c65a8b34-82508.jpg]

    Die EU-Staaten können den Starttermin für das europaweite
    Straßenmautsystem (EETS) nicht halten. Das geht aus einer Mitteilung der
    EU-Kommission hervor. Bis 8. Oktober hätten die EU-Staaten das EETS
    einführen sollen.

    Gründe für die Verzögerung sind etwa eine schleppende
    Zusammenarbeit, unvollständige nationale Vorschriften oder zu geringe
    Investitionen in neue Mautausrüstung. Technische Gründe gäbe es laut
    EU-Kommission nicht. Die Einführung des europaweiten Mautsystems sei
    nicht komplizierter als das europaweite Roaming. Jetzt haben die
    EU-Mitgliedstaaten noch einen Monat Zeit, um für die nationalen
    Vorschriften Rechts- und Regulierungsrahmen zu schaffen. Schaffen sie
    dies nicht, könnte die EU-Kommission Vertragsverletzungsverfahren
    einleiten.

    Mit dem neuen System sollen Lkw-Fahrer und später
    alle Verkehrsteilnehmer mit einem einzigen Gerät und einem einzigen
    Vertrag Mautgebühren bezahlen können. Dabei ist es egal, in welchem
    europäischen Land sie unterwegs sind. Dies System sei billiger und
    umweltfreundlicher, da der Verkehrsfluss beschleunigt und Staus
    vermieden würden.
    Quelle:https://trucker-forum.at/www.eurotransport.de


  • Auch ich würde die Europa-einheitliche Maut begrüßen :!: Wer im Fernverkehr unterwegs ist, hat seine Windschutzscheibe voller Kasteln, und man muss auch laufend kontrollieren, ob nicht eins davon den Geist auggegeben hat. :rolleyes:

    Wird aber, wenn diese überhaupt kommt, noch lange dauern, bei der Einigkeit die zur Zeit herrscht :!:

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