Wer kann mir weiterhelfen. Wenn ich mit einem lkw (3 achser ca 15 t) nur zu reittuniere fahre brauche ich da c95 oder nicht. Genau so das we fahrverbot gilt ja nicht für die pferde. wie schauts mit lenk und ruhezeit aus. das gilt doch nur für gewerblichen transport oder ?
Turnierpferdetransport
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Abseits der Vorschriften für den LKW-Verkehr benötigt man noch zusätzlich einen personenbezogenen Befähigungsnachweis gem Art. 17.
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ich sag mal so ich glaub das dass Lkw Fahrverbot auch für Transporte von Reitpferden gilt
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ich sag mal so ich glaub das dass Lkw Fahrverbot auch für Transporte von Reitpferden gilt
Kann i mir ned vorstellen, wenn i mir des auf der Reitanlage Ebelsberg so anschau, de fahren rund um de Uhr 7 Tage de woche
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Laut Fahrschulbuch sind Reitpferde nicht ausgenommen.
Auf dieser Seite - WKO - allerdings STEIERMARK!!! , ziemlich weit unten steht unter "Tiertransporte" was über den Transport von Sportpferden. Ist sogar ziemlich neu der Eintrag. Keine Ahnung ob das bei uns auch gilt. vl. weis das wer?
http://portal.wko.at/wk/format_liste.wk?dstid=2200&parid=18479&ttid=11&opennavid=49528
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sonst könntest mei M.a.f Logistik vielleicht geben die Dir ja auskunft, de haben angeblich auch Sattel.
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Hallo Sunnylady!
Vom WE-Fahrverbot bist du nicht ausgenommen - wie kommst du darauf?
LKW ab 7,5 t dürfen am WE nicht fahren.
Ist der LKW vielleicht kein LKW sondern ein "Sonderkraftfahrzeug" (wahrscheinlich wegen der Kabinen für die Pferde)?C95 wirst du nicht brauchen, da du ja keinen wirtschaftlichen Zweck verfolgst.
Tiertransportgesetz gilt auch nicht, da es ebenfalls kein wirtschaftlicher Zweck ist.
lg
marbin
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danke an alle für die Info
@ marbin das mit dem sonderfahrzeug ist mir nicht eingefallen aber das meinte ich. und wie sind die lenk und ruhezeiten. einhalten ja oder nein (is ja kein gewerblicher transport) -
Ich habe jetzt (glaub ich) alle Ausnahmeregelungen durchforstet (KFG, EG-VO, und L-AVO) ich habe keine Befreiung für dich gefunden.
Sollte das Sonderkraftfahrzeug mehr als 7,5 t hzl GG (ab da auch für nichtgewerbliche Güter - Pferde sind Güter) haben, dann musst du die Lenk- und Ruhezeiten einhalten!lg
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danke marbin für deine info
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Auch von mir eine Danke an Marbin.
Wenn ich auch nicht betroffen bin,ist es für mich interessant. -
zuersteinmal danke marbin für die info,
aber ich kanns nicht mehr genau sagen in einer reportage im TV war mal die Rede das die Lenk -u. Ruhezeiten nur für "NichtSelbständige" gilt,
also wennst dein eigener Boss mit dem eigenen LKW bist und fährst brauchst die Lenk -u. Ruhezeiten nicht einhalten, kommt mir zwar irgendwie
seltsam vor aber .... naja möglich ist heute ja (fast) alles.danke im voraus :sdanke:
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