Turnierpferdetransport

  • Wer kann mir weiterhelfen. Wenn ich mit einem lkw (3 achser ca 15 t) nur zu reittuniere fahre brauche ich da c95 oder nicht. Genau so das we fahrverbot gilt ja nicht für die pferde. wie schauts mit lenk und ruhezeit aus. das gilt doch nur für gewerblichen transport oder ?

  • Laut Fahrschulbuch sind Reitpferde nicht ausgenommen.

    Auf dieser Seite - WKO - allerdings STEIERMARK!!! , ziemlich weit unten steht unter "Tiertransporte" was über den Transport von Sportpferden. Ist sogar ziemlich neu der Eintrag. Keine Ahnung ob das bei uns auch gilt. vl. weis das wer?

    http://portal.wko.at/wk/format_liste.wk?dstid=2200&parid=18479&ttid=11&opennavid=49528

    2 Mal editiert, zuletzt von Maria (4. März 2012 um 02:53)

  • Hallo Sunnylady!

    Vom WE-Fahrverbot bist du nicht ausgenommen - wie kommst du darauf?

    LKW ab 7,5 t dürfen am WE nicht fahren.
    Ist der LKW vielleicht kein LKW sondern ein "Sonderkraftfahrzeug" (wahrscheinlich wegen der Kabinen für die Pferde)?

    C95 wirst du nicht brauchen, da du ja keinen wirtschaftlichen Zweck verfolgst.

    Tiertransportgesetz gilt auch nicht, da es ebenfalls kein wirtschaftlicher Zweck ist.


    lg

    marbin

  • danke an alle für die Info
    @ marbin das mit dem sonderfahrzeug ist mir nicht eingefallen aber das meinte ich. und wie sind die lenk und ruhezeiten. einhalten ja oder nein (is ja kein gewerblicher transport)

    Einmal editiert, zuletzt von sunnylady (4. März 2012 um 14:24)

  • Ich habe jetzt (glaub ich) alle Ausnahmeregelungen durchforstet (KFG, EG-VO, und L-AVO) ich habe keine Befreiung für dich gefunden.
    Sollte das Sonderkraftfahrzeug mehr als 7,5 t hzl GG (ab da auch für nichtgewerbliche Güter - Pferde sind Güter) haben, dann musst du die Lenk- und Ruhezeiten einhalten!

    lg

  • Auch von mir eine Danke an Marbin.
    Wenn ich auch nicht betroffen bin,ist es für mich interessant.

    Mein größter Reichtum-- sind die Menschen,die mich lieben.
    Mein größter Schatz-- meine Freunde.

  • zuersteinmal danke marbin für die info,
    aber ich kanns nicht mehr genau sagen in einer reportage im TV war mal die Rede das die Lenk -u. Ruhezeiten nur für "NichtSelbständige" gilt,
    also wennst dein eigener Boss mit dem eigenen LKW bist und fährst brauchst die Lenk -u. Ruhezeiten nicht einhalten, kommt mir zwar irgendwie
    seltsam vor aber .... naja möglich ist heute ja (fast) alles.

    danke im voraus :sdanke:

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    Nur weil ich nicht paranoid bin heißt das noch lange nicht das sie NICHT hinter mir her sind
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