Verkehrsdelikte: EU kennt ab 2013 keine Gnade mehr trucker-forum.at/cms/index.php?attachment/7785/
Auch bei geringen Verkehrsverstößen im Ausland müssen sich
Verkehrsteilnehmer künftig auf einen Bußgeldbescheid einstellen, der
ihnen an ihre Heimatadresse zugeschickt wird. Nach Angaben von
EU-Diplomaten haben sich EU-Kommission, Europaparlament und Ministerrat
auf einen Kompromiss zum elektronischen Datenaustausch geeinigt.
Wenn ein Auto in eine Radarfalle gerät und die Polizei das
Kennzeichen kennt, wollen die 27 EU-Staaten den Halter des Fahrzeugs
künftig ausfindig machen und zur Verantwortung ziehen.
Zu schnelles Fahren, Alkohol am Steuer, das Überfahren einer roten Ampel
sowie der nichtangelegte Sicherheitsgurt werden dann in der ganzen EU
verfolgt. Demnächst sollen die Halterdaten auch bei Drogen am Steuer,
Verstößen gegen die Helmpflicht, unbefugtem Benutzen eines Fahrstreifens
(Busspur) oder Handy-Nutzung am Steuer EU-weit ermittelt werden können.
Die Richtlinie könnte frühestens 2013 in Kraft treten.
trucker-forum.at/cms/index.php?attachment/7786/
Wer das Knöllchen in seinem Briefkasten findet und nicht zahlt, hat bei kleinen
Summen laut Diplomaten nicht viel zu fürchten - außer zwei Staaten haben
ein bilaterales Abkommen wie zum Beispiel Deutschland und Österreich.
Bei einem höheren Betrag muss der Autobesitzer in jedem Fall zahlen:
Bereits im vergangenen Jahr hatte Deutschland ein Gesetz beschlossen,
dass Knöllchen aus dem EU-Ausland auch hierzulande eingetrieben werden,
wenn es um mehr als 70 Euro geht.
Das Europaparlament muss dem Kompromiss in der kommenden Woche (7. Juli) noch offiziell zustimmen, dies gilt aber als Formalie.