Ladungssicherung in der EU

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    Was für ein Nonsens...wie siehts aus mit Schaumstoff, Dämmmatten, Styropor??
    Gurten tue ich, um den Reibwert der Ladung zu verringern und damit die Ladung nicht kippt/rutscht usw.
    Alles was im Falle eines aprupten Brems/Ausweichmanövers nicht die kinetische Energie aufbauen kann, dass es Plane oder Stirnwand durchschlägt.

    Schaumstoff, Styropor, Dämmmatten, leichte kartonierte Waren .. etc. mit normaler Plane zu fahren ist meines Erachtens eigentlich bedenkenlos :!:
    Aber laut neuer Vorschrift wird eben eine Plane mit Code-XL-Zertifikat verlangt :!:

    Wie streng die Kontrollen dann wirklich sind wird sich ja zeigen, strenger und genauer wie früher einmal, auf jeden Fall :!:
    Meist geht es, so wie bei der Minutenreiterei (Digitacho) nur ums abzocken. :thumbdown:

  • Aber laut neuer Vorschrift wird eben eine Plane mit Code-XL-Zertifikat verlangt :!:

    Zum Glück haben wir nur die deckel Hisco :laugh:
    Aber ernsthaft, für die anderen Kollegen...lt. welcher neuen Vorschrift?Wo steht dass bzw. sollte das zu finden sein?KFG wurde seit Jahren nicht mehr reformiert oder geändert..
    Da könnt ja dann jeder Beamte oder Schulungsleiter daherkommen...

    Gut..Ich muss auch sagen..ich trau den ganzen "Vortragenden" usw. kein Stück...hab jetzt 3 Module hinter mir..was da alles an Blödsinn von dennen erzählt wird, ohne jegliche rechtliche Deckung oder rechtlichen/gesetzlichen Hintergrund ist ein Wahnsinn..Wenn man dann mit § beweißt, dass sie nur Bullshit reden, bekommt man nur noch ausweichende Antworten oder fadenscheinige Ausreden... :nein:

  • Ladungssicherheit


    Regelmäßige Stichproben notwendig



    [Blockierte Grafik: http://img3.eurotransport.de/Ladungssicherung-Thomas-Rosenberger-articledetailmobile-6568e0af-202673.jpg]


    Wer in einem Betrieb für die Einhaltung von
    Ladungssicherungsvorschriften verantwortlich ist, muss regelmäßig und
    unerwartet Stichproben durchführen. Tut er das nicht, begeht er eine
    Ordnungswidrigkeit, sagt das Oberlandesgericht Bamberg (AZ: „ Ss OWi
    659/13).

    Im zugrundeliegenden Fall wurde der Disponent einer Logistikfirma
    von einem Amtsgericht zu einer Geldbuße von 270 Euro verurteilt. Das
    Gericht warf dem Mann vor, seinen Überwachungspflichten mittels Vornahme
    regelmäßiger Stichproben nicht ausreichend nachgekommen zu sein. Der
    Disponent war in der Firma für die Einhaltung der
    Ladungssicherungsvorschriften und deren Überprüfung verantwortlich.

    Gegen die Geldbuße legte der Disponent zwar Rechtsbeschwerde ein, das
    Oberlandesgericht Bamberg bestätigte jedoch das Urteil des Amtsgerichts.
    Nach Ansicht der Richter hatte der Disponent keine ausreichenden
    Vorkehrungen für die Einhaltung der Ladungssicherungsvorschriften
    getroffen. Er hätte vielmehr bei der Auswahl und Schulung der
    Fahrzeugführer die erforderliche Sorgfalt walten lassen müssen. Außerdem
    wäre es wichtig gewesen, die Fahrer mit den notwendigen Weisungen zu
    versehen und sich selbst durch gelegentliche und unerwartete Kontrollen
    davon zu überzeugen, dass die Weisungen auch beachtet werden. Dies sei
    hier jedoch nicht der Fall gewesen.
    http://m.eurotransport.de/news/ladungssi…ig-6507305.html

  • die beiträge auf die ich hier bezug nehmen möchte stammen aus april 2011. Is also scho a zeitl her.

    Mir gehts jetzt net drum da herum zu protzen was ich nicht alles weiß, sondern darum mein wissen bestätigt zu bekommen bzw mir und euch zu helfen etwaige strafen zu verhindern.

    Meines wissens nach ist es so: ladegut darf 1/3 der ladeflächenlänge oder 1/4 der gesamtzuglänge über das fahrzeug hinausstehen. Die sog. Langgutfuhre. Ab 1m überstand muss die überlänge kenntlich gemacht werden mit der langgutfuhrtafel. Rechteckige weiße tafel mit orangem rand.

    Die tafel muss auch in einer bestimmten höhe angebracht werden, die ich aber nicht konkret weiß, weil ichs mir leider nicht gemerkt habe.

    Nur soviel: ich komm kaum soweit hinunter damit weil mein auflieger eine plateau-höhe von 1,5m hat und das maß, wenn ich mich recht entsinne bei max. 90cm liegen darf oder so...

    Die infos stammen unter anderem von meiner chefin, was ja nicht zwangsläufig heißen muss das es stimmt...

  • Ladungssicherung:

    Habe auch oft Blechrollen, einige sogar 25 t Gewicht gefahren, aber immer in Mulde und mit Steher von vorne gesichert, dann mit ausreichend Gurten niedergespannt.
    Aber auch andere schwere Collis wurden immer ausreichend mit Antirutschmatten und Gurte gesichert, sowie Bagger mit mindestens vier Spannketten festgezurrt, aber wenn ich mir heute die Ladungssicherungs - Kontrollen so ansehe, wäre denen meine Sicherung wahrscheinlich auch zu wenig.

    100044887_3976778205729284_5989260310052077568_v.jpg

    Bei diesem hier war´s wie man sieht zu wenig

    100044887_3976778205729284_5989260310052077568_n.jpg

  • wir hatten auch keine rutschmatten, haben Streusplit auf den Boden gestreut, Kiste drauf und mit Stahlseilen fixiert

    später gurten und Metalligel. wurden von so manchen belächelt, bis es dann Gesetz wurde.

    wenn alle etwas auf lasi geachtet hätten, wäre es vermutlich nicht so extrem.

    Warum nach den Sternen greifen, wenn man einen fahren kann.

    Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.

    Die Tochter des Neides ist die Verleumdung.

    • Offizieller Beitrag

    Ladunssicherung: Ein Rolli ganz ohne Folienumhüllung

    Kleiner Schritt und große Wirkung: Terra Naturkost spart mit einem folienfreien Rolli 45 Tonnen Plastik. Der Berliner Naturkosthändler hat die Lösung, mit der sich die Unmengen Stretchfolie ersetzen lässt selbst entwickelt.

    terra-naturkost-stretchfolie-screenshot.jpg

    Besser liefern ohne Folie: Mit zwei Gittertüren sorgt man für die nötige Stabilität in der Frachteinheit, die sonst per Folie hergestellt worden wäre. | Foto: Terra/Screenshot

    Die Rollis des Berliner Großhändlers Terra Naturkost kommen ab August ganz ohne Folien-Umhüllung aus und sparen damit 45 Tonnen Stretchfolie pro Jahr. Die neuen Rollwagen sollen damit nicht nur die Klimabilanz von Terra Naturkost verbessern, sondern steigerten zusätzlich die Arbeitssicherheit: Zwei Gittertüren, die über Scharniere fest mit dem Rolli verbunden sind, werden mit einem textilen Spanngurt gesichert. Die grünen Sicherheitsspanngurte werden mit Metall-Klemmen festgezurrt, ähnlich dem Prinzip bei Rucksäcken. Die neuen Rollis sollen sich trotz der neuen Gittertüren ineinander verschachteln lassen und schaffen damit mehr Platz im Lager, verspricht der Anbieter. Projektleiter Roland Schmalfuß zeigte sich hocherfreut über die Lösung. Der Nachhaltigkeit zuliebe und um Ressourcen zu sparen, habe man die alten Rollis in der letzten Juli-Woche auf einen Schlag umgerüstet.

    Über Terra Naturkost: Bio und regional

    Biologische Lebensmittel aus klimaschonender Herstellung sowie ein fairer Umgang mit den Produzenten sieht der Großhändler als Grundlage des Handelns. Seit 1981 beliefert das Unternehmen von Berlin aus den Naturkostfachhandel und die Gastronomie und führt 15.000 Bio-Produkte unter einem Dach. Die Vernetzung und Sortimentstiefe sieht man als Alleinstellungsmerkmale. Ein Großteil der Waren stammt aus der Region zwischen Ostsee und Lausitz sowie Altmark und Oderbruch und wird tagesfrisch direkt von den Höfen in den Bio-Hotspot Europas befördert.

    quelle: https://transport-online.de/news/ladunssic…lung-73413.html

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    • Offizieller Beitrag

    Ladungssicherung von Papierrollen: Neuauflage der Empfehlung

    Mehr Sicherheit durch einheitliche Vorgaben.

    ladungssicherung-lkw-i-6673-dguv.jpg

    Niederzurren von Papierrollen. Der zusätzliche Einsatz von rutschhemmendem Material und Keilen ist insbesondere bei schweren Lastgütern für eine ausreichende Ladungssicherung erforderlich. (Foto: DGUV/Martin Moritz)

    Der Verband Die Papierindustrie und der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) haben die erstmals im Jahr 2011 erschienene und 2017 überarbeitete Verbändeempfehlung zur Ladungssicherung von Papierrollen neu aufgelegt. Ziel ist die Definition und Beachtung einheitlicher Vorgaben beim Einsatz von Ladungssicherungshilfsmitteln.

    Neu: Thema rutschhemmende Fahrzeugböden

    Aufgrund aktueller technischer Entwicklungen und neuer Rollenformate war eine erneute Anpassung des Anforderungsprofils notwendig geworden. Neben Empfehlungen für den Einsatz von Kantenschutzwinkeln, Antirutschmaterial und Zurrgurten wurden zusätzlich Empfehlungen für den Einsatz von Fahrzeugen mit rutschhemmenden Fahrzeugböden aufgenommen. Die aktuelle dritte Auflage der Verbändeempfehlung mit Stand Dezember 2022 ersetzt die Version aus dem Jahr 2017 und kann in unserem Anhang heruntergeladen werden. Aufgrund des Empfehlungscharakters sind individuelle Vereinbarungen weiterhin möglich.

    Vielzahl an Hilfsmitteln

    Bei der Verladung von Papierrollen kommen die unterschiedlichsten Ladungssicherungshilfsmittel zum Einsatz. Die Vielfalt an Materialien mit teilweise differierenden Eigenschaften und unterschiedlichen Zertifizierungen traf bei den Papierfabriken auf eine teilweise nur eingeschränkte Akzeptanz. Um den jeweiligen Anforderungen der Papierfabriken gerecht zu werden, mussten Transportlogistiker oftmals eine Vielzahl an Hilfsmitteln mitführen. Dies hat zu zusätzlichen Kosten und Verzögerungen bei der Verladung geführt. Vor diesem Hintergrund setzen sich Die Papierindustrie und der BGL für eine einheitliche Nutzung von Ladungssicherungshilfsmitteln ein. Dabei orientiert sich das Anforderungsprofil der Verbändeempfehlung an den einschlägigen technischen Normen und Richtlinien zur Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen (VDI 2700-Grundwerk, -Blatt2, -Blatt 9, -Blatt 14, -Blatt 15 und DIN EN 12195-2).

    quelle: https://transport-online.de/news/ladungssi…lung-78735.html

    Warum nach den Sternen greifen, wenn man einen fahren kann.

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