Fahrverbot Frage

  • Hi.

    Kurz und Knapp:

    Kann ich samstags nach 15 uhr oder auch Sonntags mit einem 7,49to LKW einen Umzug fahren oder nicht? Also falle ich unter das Wochenendfahrverbot?

    Werde aus dem Gesetzestext nicht so ganz schlau.

    Gruss Marcel

    Was nicht umbringt mach Hart

  • Wochenendfahrverbot ab Samstag 15 Uhr AB 7,5t höchst zulässigen Gesamtgewicht

    d.h. wenn dein Lkw ein maximales Gewicht von 7500kg haben darf dann wirds nichts mit Umzug!

    lg
    Pashy

  • hallo,
    ich habe im Juli 2009 den C;E gemacht und gerade in meinem Buch nachgeschaut und da steht das Befahren der Straßen mit LKW,Sattelkraftfahrzeugen und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t ist verboten.
    Es gibt natürlich Ausnahmen wie Bundesheer und Strassenerhalter, Befrörderung von Schlacht oder Stechvieh, Milch oder andere verderblich Lebensmittel etc. und auch Fahrten mit Fahrzeugen nach Schaustellart.

    lg
    Chris37

  • Es wäre kein Österreichisches Gesetz wenn es nicht eine ausnahme gäbe. Bei Sonderfälle, dazu gehört auch ein Umzug, wenn er aus guten Gründen nicht zu verschieben ist, kann man bei der Zuständigen BH eine Ausnahmegenehmigung anfordern.

    Noch ein kleines schlupfloch ist, wenn du innerhalb von 60Km von Firmenstandort des LKW´s wohnhaft wirst, also deine neue Wohnung/Haus ist, kannst du fahren. Man kann innerhalb von 60 KM auch am WE fahren. Zwar nur zum Heimfahren, weiss ja keiner was du machst.

    Ich Persönlich würde aber die Ausnahmegenehmigung bevorzugen. :thumbup:

  • Naja der LKW hat nen ZGG von 7,49 tonnen.

    nen leergewicht von ca 5 tonnen hat er auch, also habe ich das richtig verstanden das ich den Umzug fahren darf weil ich ja die 7,5 tonnen nicht überschreite oder?

    Is voll schwierig...

    Is nur innerhalb von Wien der Umzug und Firmenstandort ist auch Wien.

    Wenn ich ne packung milch auf die Ladefläche stelle is es dann ein Milchtransport? :D

    Was nicht umbringt mach Hart

  • ich kenn ja deinen Grund des Umzuges nicht, aber falls es eventuell eine verflossene ist, kannst du sie ja hinten rein befrachten und dann geht es vielleicht als Stech-oder Schlachtv... durch. :peinlich: :tanz:

    lg
    Chris37

  • Nach allem was ich gelesen habe, darfst Du fahren, da Du ja die 7,5 To nicht überschreitest, pass aber auf, dass Du da wirklich nicht drüber kommst, falls die Rennleitung eine Wiegung anordnet und Du drüber bist, hast dann gleich mehrere Schwere Delikte.

    31.01.2016 Der letzte Tag

  • Vielen Dank für die Antworten. Ich komme sicher nich über die 7,5 to. Gut zu wissen das ich doch noch nen Ausweichtermin am Sonntag habe falls Samstag nich so klappt wie es soll.

    Was nicht umbringt mach Hart

  • Also das mit den 60km höre ich das erste Mal - wo soll das stehen? im Gesetz ebenfalls nicht.
    Die einzige Möglichkeit die ich kenne ist, dass man zu und von Ausnahmefahrten (Milch, Schlacht-Stechvieh, Lebensmittel udgl) auch leer fahren darf.

    Aber wenn es 100 Meter vor der Firma fährt und es wird15 Uhr ist man im strafbaren Bereich.

    die Antwort kommt zwar wahrscheinlich zu spät aber im Gesetz heißt es von mehr als 7,5 tonnen (aber nur ohne Anhänger!! - da schon ab 3,5t).
    Das heißt du kannst beruhigt auch am WE fahren.

    Das Überladen ist zwar strafbar, hat aber mit dem WE-Fahrverbot nichts zu tun.
    Wenn man mit einem 7,5 t LKW 8 t wiegt, dann ändert sich am höchst zulässigem Gesamtgewicht ja nichts, das ist immer noch 7,5 t.

    lg

  • So wo ich das herhabe mit den 60 km ist eine gute Frage, war so in meinem Kopf gespeichert, aber danke für die Aufklärung, habe ich schon wieder eine riesen sch... intus gehabt. :peinlich:

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