Habe heute eine interessante Frage im NL-Truckerforum gelesen, und bin auch neugierig. Wenn man z.B. 3 Wochen auf Urlaub ist, kann man ja noch fur Vergehen vor dem Urlaubsantritt bestraft werden (28 Tage). Jetzt fragt man sich dort, ob man auch wenn man im Urlaub ist auch die Fahrerkarte bei sich haben muss. Selber bin ich der Meinung dass ich ihn NICHT dabei haben muss. Bin mir aber auch nicht sicher.
Da kann uns unser Marbin hoffentlich aufklären
Lg
Walter