Urlaub und Fahrerkarte

  • Habe heute eine interessante Frage im NL-Truckerforum gelesen, und bin auch neugierig. Wenn man z.B. 3 Wochen auf Urlaub ist, kann man ja noch fur Vergehen vor dem Urlaubsantritt bestraft werden (28 Tage). Jetzt fragt man sich dort, ob man auch wenn man im Urlaub ist auch die Fahrerkarte bei sich haben muss. Selber bin ich der Meinung dass ich ihn NICHT dabei haben muss. Bin mir aber auch nicht sicher.
    Da kann uns unser Marbin hoffentlich aufklären

    Lg

    Walter

  • Wieso solltest du im Urlaub die FK bei dir haben?
    Weiß ja der Polizist bei ner Verkehrskontrolle nicht was du beruflich machst.
    bzw. was wär n relevanter Grund zur Kontrolle deiner FK im Urlaub?Überschreitung der Lenkzeit mitn PKW??

  • Angeblich ist über die Führerscheinnummer zu sehen ob du eine Fahrekarte hase, ausserdem ist es theoretisch möglich, dass wenn du auf Urlaub bist, jemand anders mit deine Karte LKW fährt und dabei jede Menge Sch... baut. Über Tachonet ist an Hand der FS-nr zu sehen wer eine Digikarte hat. Und wenn es dann noch dicker kommt (theoretisch) können die dir tatsächlich strafen im Urlaub wegen LKW- vergehen. Es lebe die EU! :005 :005 Zugegeben, ist sehr weit hergeholt aber rein theoretisch möglich.

  • die fahrerkarte herborgen oder vergessen ist ne dumme sache
    ich würd meine fahrerkarte nie herborgen

    und sie können ruhig wissen das ich eine habe
    denn wenn ich mit dem pkw unterwegs bin kann er mich für delikte mit dem lkw ned strafen

  • Warum sollte ich bei einem PKW die FK kontrollieren??

    Also der Sinn der Frage stellt sich nicht - wenn mir jemand die Fahrerkarte als Ausweis zeigt, weiß ich jetzt nicht ob ich rechtlich eine Auswertung dieser vornehmen darf, aber ich glaube eher schon.

    Aber das Mitführen der FK ist nur vorgeschriebenen, wenn man einen LKW mit analogem Gerät lenkt und man vorher einen digitalen LKW gelenkt hat. Wenn man einen LKW mit einem digitalen Tacho lenkt, dann reicht ja das Mitführen nicht aus, da muss man sie ja auch verwenden.

    Man sieht aufgrund der Daten alleine (Name, Geburtsdatum) im TACHONET oder wie das heißt, ob jemand sich eine Fahrerkarte gelöst hat oder nicht - den Führerschein brauche ich dazu nicht.
    Aber warum sollte ich eine solche Anfrage starten? (Thema Datenschutz)

    Nur der Verdacht, dass ein anderer in meinem Urlaub mit der FK unterwegs ist reicht da sicherlich nicht aus.

    Aber wenn ich so drüber nachdenke - wenn eine FK ausgewertet wird, kann man natürlich auch im Urlaub gestraft werden - für Übertretungen die vor dem Urlaub aufgezeichnet wurden - dass ist durchaus denkbar - warum auch nicht - die Übertretung ist ja da.

    Fazit: die Fahrerkarte nicht herzeigen - man ist mit dem PKW (oder anderen Fahrzeugen bei denen kein EG-VO Kontrollgerät vorgeschrieben ist) nicht verpfllichtet sie herzuzeigen!

    lg

  • Die FK ist mein persönliches Dokument,genau wie FS oder Pass.
    Wenn ich in den Urlaub gehe,geht die Karte mit und bleibt nicht im Lkw.

    Uns wurde sogar bei der Digi-Schulung geraten,die Karte auch am WE mit nach Hause zu nehmen und nicht im Lkw zu lassen,um Mißbrauch zu verhindern.

    Mein größter Reichtum-- sind die Menschen,die mich lieben.
    Mein größter Schatz-- meine Freunde.

  • Also wenn ich in Urlaub geh, bleibt die Karte sicher nicht im LKW, auch nicht am WE und ich nehme sie auch nicht mit wenn ich privat unterwegs bin oder auf Urlaub.
    Habe die karte aber nicht immer bei mir, ist mit dem ADR-Schein in am extra tascherl..das liegt dann zhause mit dem LKW-Schlüssel.

    Keine Macht den Doofen!

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