Frage an MARBIN bezüglich Ladesicherung

  • Zitat von "strubi"

    wieder mal eine super Ladung

     [Blockierte Grafik: http://s11.directupload.net/images/user/090321/temp/phnscug8.jpg]
    da ich dort beladen werde habe ich keine möglichkeit die ladung zu kontrollieren
    ich sehe sie dann immer erst beim abladen
    aber ich finde es wurde kunstvoll gemacht


    Wie ist es bei einer Kontrolle? Ist der Fahrer dann wirklch "unschuldig" wenn er keine Möglichkeit hat zu sichern (kein Zutritt zur Verladehalle, LKW wird verplombt wenn man von der Rampe wegfährt)?

    Nichts bewegt mehr als ein Ziel!

  • Zitat von "MAN-Kapfenberg"

    Wie ist es bei einer Kontrolle? Ist der Fahrer dann wirklch "unschuldig" wenn er keine Möglichkeit hat zu sichern (kein Zutritt zur Verladehalle, LKW wird verplombt wenn man von der Rampe wegfährt)?

    Der Fahrer ist immer mitverantwortlich - die Polizei darf und kann keine Wertungen machen - dass kann nur die Strafbehörde (Jurist).

    So wie das Bild aussieht, dürfte es ein Curtainsider sein, dessen Plane nur als Witterungsschutz dient.
    Ladungssicherung:

    Reibbeiwert geschätzt bei 0,4 µ (Holz/Eisen auf Holzpaletten)
    nach Vorne (80% des Ladungssgewichtes): Formschlüssig = i. O.
    zu den Seiten (50%): nur der Reibbeiwert = Vormerker
    nach hinten (50%): nur der Reibbeiwert = Vormerker

    für den Lenker heißt, dass bei einem Unfall bei dem eine Person verletzt wird - steht er alleine vor dem Richter (vorerst) - sollte er mittels Dokumente beweisen können, dass er bei der Ladung nicht beiwohnen durfte, dann kann ein anderer mitverantwortlich gemacht werden. Frei geht der Lenker nur, wenn er defintiv beweisen kann, dass er aufgrund des Fahrverhaltens des LKW nichts bemerkt hatte - wenn er den leisesten Verdacht schöpft, dass die Ladung verrutscht sein könnte, dann muss er stehenbleiben und die Ladung kontrollieren - wenn nötig mit der Polizei!

    lg

  • Ich bin 6 Monate für TNT Deutschland--England gefahren.
    Bei TNT stellt der Fahrer den Auflieger an die Rampe--wird beladen und verplomt.
    Der Fahrer darf beim laden nicht dabei sein--man kommt nicht mal in das Gebäude--nur bis zur Glaswand wo man die Papiere bekommt.
    Er weiß nicht was er geladen hat und wie die Ladung aussieht -- geschweige den WIE es verladen ist.
    Daselbe gilt auch für England,Holland,Österreich usw.
    Die Plomben werden nur von den Mitarbeitern der TNT angebracht und abgenommen.
    Als Fahrer kann und darf man die Ladung nicht überprüfen.
    Wie ist dann da die Rechtslage wenn mal was passiert?


    Zumindest weiß ich, das der Fahrer nicht belangt wird, wenn sich unter der Ladung Drogen befinden.
    Ich hatte in Arnheim eine Pallette!!! davon unter der Ladung--ganz frech mit TNT verschickt.
    Weil ein Staplerfahrer zufällig die Pallette mit der Gabel beschädigte, wurden die Drogen entdeckt.
    Ich wurde nicht mal befragt--ich habe es beim abholen der Papiere vom Disponenten erfahren.

    Mein größter Reichtum-- sind die Menschen,die mich lieben.
    Mein größter Schatz-- meine Freunde.

  • Mir ist die Problematik bei solchen Ladestellen bekannt, rein rechtlich gesehen schaut es so aus:

    § 101 Abs. 1a KFG:
    Sofern ein von der Person des Lenkers oder des Zulassungsbesitzers verschiedener für die Beladung eines Kraftfahrzeuges oder Anhängers Anordnungsbefugter vorhanden ist, hat dieser unbeschadet der § 102 Abs. 1 und § 103 Abs. 1 dafür zu sorgen, dass Abs. 1 lit. a bis c und e eingehalten wird.

    wichtig ist der Wortlaut unbeschadet der § 102 Abs. 1...:

    § 102 Abs. 1:
    Der Kraftfahrzeuglenker darf ein Kraftfahrzeug erst in Betrieb nehmen, wenn er sich, soweit dies zumutbar ist, davon überzeugt hat, dass das von ihm zu lenkende Kraftfahrzeug und ein mit diesem zu ziehender Anhänger sowie deren Beladung den hiefür in Betracht kommenden Vorschriften entsprechen; die Überprüfung der Wirksamkeit der Vorrichtungen zum Abgeben von akustischen Warnzeichen darf jedoch nur erfolgen, sofern nicht ein Verbot gemäß § 43 Abs. 2 lit. a StVO 1960 besteht. Berufskraftfahrer haben bei Lastkraftwagen, Sattelzugfahrzeugen, Omnibussen oder Anhängern unverzüglich den Zulassungsbesitzer nachweisbar zu verständigen, wenn das Fahrzeug diesen Vorschriften nicht entspricht.

    Nun die alles entscheidende Frage: Ist es dem Lenker zumutbar?

    Im Rechtsmittelverfahren muss der Lenker nun beweisen, dass es ihm nicht zumutbar war!

    Wenn der Absender auch dann noch so fair ist, dass er diese Arbeitsweise vor der Strafbehörde zugibt, dann sollte der Lenker aus der Verantwortung sein.

    ABER:

    § 58 Abs. 2 StVO:
    Stellt der Lenker unterwegs fest, daß der Zustand des Fahrzeuges oder der sich darauf befindlichen Ladung nicht den rechtlichen Vorschriften entspricht, und kann er einen solchen Zustand nicht sofort beheben, so darf er die Fahrt bis zum nächsten Ort, wo der vorschriftswidrige Zustand behoben werden kann, fortsetzen, jedoch nur dann, wenn er die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zur Hintanhaltung einer Gefährdung von Personen oder einer Beschädigung von Sachen trifft.

    Das wäre zum Beispiel, wenn du merkst, dass sich das Fahrzeug in den Kurven komisch verhält, bzw. bei älteren Fahrzeugen, wenn es einseitig geladen ist, oder wenn die Plane stark ausgebeult ist.

    Der Polizei interessieren Firmenplomben nicht! Wir öffnen diese ganz ungeniert. Bestätigung wird dem Lenker natürlich ausgefolgt.

    Ich hoffe, dass diese Praxis bald ein Ende hat und dem Lenker wieder das Vertrauen entgegengebracht wird, das er verdient.

  • DANKE für die Antwort!!!

    Naja Strubi dann kann man nur hoffen das nie was passiert, so wie ich die Leute dort kenne sagen sie sicher du hättest eh was machen können.

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  • Danke für die ausführliche Antwort.

    Ich muß aber fairerweise auch sagen das es beim fahren nie Probleme gegeben hat.
    Ich denke das die schon aufpassen das alles ordentlich verladen wird--aber verrutschen kann trozdem immer was.(Vollbremsung usw.....)

    Was das vertrauen betrifft--da muß ich leider sagen das sich das die Fahrer selbst eingebrockt haben.
    Es waren zuviele die sich "bedient" haben---leider leiden auch die ehrlichen darunter.

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