Privat Lkw fahren

  • Kann man eigentlich privat Lkw fahren, auch ohne irgend etwas zu transportieren - einfach so zum Spaß?? Muss ich trotzdem diese blöden Lenkzeit-Protokolle führen, da ich ja nicht gewerblich fahre??

    Wenn ich, sagen wir, ein Lkw ohne Fahrtenschreiber kaufe, muss ich einen einbauen lassen??

    Besten Dank im Voraus! :132

    Grüße

  • was ich weis musst du die aufzeichnungen trotzdem haben

    aber am besten fragst du mal krotti hier aus dem forum

  • ab 3,5 to gesätzliches gesamtgewicht brauchst einen tachograph, egal was du damit machst

    Warum nach den Sternen greifen, wenn man einen fahren kann.

    Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.

    Die Tochter des Neides ist die Verleumdung.

  • Tachoscheiben brauchst Du auf alle Fälle--oder Digi.
    Wenn Du ihn nur für Privatfarten benutzt ,denke ich mal,mußt Du das als solches anmelden.

    Mein größter Reichtum-- sind die Menschen,die mich lieben.
    Mein größter Schatz-- meine Freunde.

  • Zitat von "strubi"


    da muss man aufpassen deutsches recht ist nicht gleich unserem


    Ja, genau.


    Es ist echt blöd, dass man bei reinen Privatfahrten, trotzdem die beschissenen (Sorry, konnte nicht anders! :015) Aufzeichnungen machen muss.

    Besitzt ihr eigentlich eigene Lkws??

    Achja ... besten dank für eure Antworten.

    Grüße

  • Über 3,5 To brauchst ned immer einen Tachographen, der is nur Zur Güter- und Personenbeförderung vorgeschrieben!!!

    Wir haben zwar in den meisten Kränen einen drinn, aber benutzen tut Ihn keiner.

    Bin ja ned blöd und lass mir mit an fetzten Papier nachweisen, dass i wieder mal zu schnell war.

    Grüsse Krani

    31.01.2016 Der letzte Tag

  • Zitat von "kranfred09"

    Über 3,5 To brauchst ned immer einen Tachographen, der is nur Zur Güter- und Personenbeförderung vorgeschrieben!!!


    Aber die Poster vor dir sind da anderer Meinung - jetzt bin ich verwirrt. :026

    Zitat von "kranfred09"


    Wir haben zwar in den meisten Kränen einen drinn, aber benutzen tut Ihn keiner.

    Bin ja ned blöd und lass mir mit an fetzten Papier nachweisen, dass i wieder mal zu schnell war.


    Was machst bei einer Kontrolle?


    Kann man eigentlich einen Lkw bei jeder Kfz-Zulassungsstelle anmelden und versichern lassen??

    Denn vielleicht kaufe ich mir einen gebrauchten Lkw. Was sind eure Ratschläge?

    Danke!

    Grüße

  • Zitat von "kranfred09"

    Über 3,5 To brauchst ned immer einen Tachographen, der is nur Zur Güter- und Personenbeförderung vorgeschrieben!!!

    Wir haben zwar in den meisten Kränen einen drinn, aber benutzen tut Ihn keiner.

    Bin ja ned blöd und lass mir mit an fetzten Papier nachweisen, dass i wieder mal zu schnell war.

    Grüsse Krani

    ja wenn es eine selbstfahrende arbeitsmaschine ist, dann braucht ihn nicht, aber wenn lkw eingetragen ist brauchst ihn, auch privat.

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  • Könnte es nicht sein dass es davon abhängt was im Zulassungsschein steht? Ich bin mir da auch ned sicher.

  • Ich kann mich da an eine erzählung eines Meindl Fahrer`s erinnern, der mir sagte, dass den Ammerer damals beim Trucker Treffen in Schrems ned fahren liesen am Sonntag (mit Auflieger), weil dieser Gewerblich angemeldet war.

    Wäre er privat als Schausteller oder Showtruck angemeldet gewesen, hätte er ungehindert die Heimfahrt antreten können.

    Also würd i sagen: Genau informieren auf der nächsten BH oder dem nächsten BPD.

    31.01.2016 Der letzte Tag

  • [quote="kranfred09"]Über 3,5 To brauchst ned immer einen Tachographen, der is nur Zur Güter- und Personenbeförderung vorgeschrieben!!!

    Richtig Kranfred, der Tachograf ist zur Aufzeichnung der Arbeitszeit im gewerblichen Bereich nötig. Fahr ich ein Wohnmobil über 3,5t oder als Wohnmobil genützte LKW`s oder Busse, brauche ich keinen Tachographen, solange diese nicht gewerblich genützt werden.

  • wenn in zulassungsschein sonderkraftfahrzeug eingetragen ist,
    lkw egal ob privat, gewerblich braucht einen tachograph, das mit den wochenend fahrverbot ist ja unabhängig von tachograph.
    zb für werkverkehr zugelassen dann steht als verwendungsbestimmung für werkverkehr, wenn er privat als lkw angemeldet ist steht da für keinen besonderen verwendungszweck, in der versicherungspolizze steht verwendungszweck privat.
    lg.dacharly

    Warum nach den Sternen greifen, wenn man einen fahren kann.

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  • Privatfahrten müssen erst aufgezeichnet werden, wenn es sich um Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen ab 7,5 t Gesamtmasse handelt! (Beweisfrage!!)
    (VO 561 Artikel 3 lit h: Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung verwendet werden;)

    WE Fahrverbot bezieht sich wieder nur auf die Gesamtmasse ab 7,5 t ist es vorbei, bzw. LKW mit Anhänger wenn einer der beiden mehr als 3,5 t Gesamtgewicht hat.

    Die Verwendungsbestimmung muss für kurzfristige Fahrten nicht umgemeldet werden (aber nur wenn er kurzfristig von gewerblich auf privat verwendet wird nicht umgekehrt!)
    Wenn der LKW im Werkverkehr benutzt wird, dann darf er wiederum auch zu gewerblichen Güterbeförderung verwendet werden. (auch hier in die andere Richtung geht es aber nicht)

    lg

  • Zitat von "marbin"

    Privatfahrten müssen erst aufgezeichnet werden, wenn es sich um Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen ab 7,5 t Gesamtmasse handelt! (Beweisfrage!!)
    (VO 561 Artikel 3 lit h: Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung verwendet werden;)

    WE Fahrverbot bezieht sich wieder nur auf die Gesamtmasse ab 7,5 t ist es vorbei, bzw. LKW mit Anhänger wenn einer der beiden mehr als 3,5 t Gesamtgewicht hat.

    Die Verwendungsbestimmung muss für kurzfristige Fahrten nicht umgemeldet werden (aber nur wenn er kurzfristig von gewerblich auf privat verwendet wird nicht umgekehrt!)
    Wenn der LKW im Werkverkehr benutzt wird, dann darf er wiederum auch zu gewerblichen Güterbeförderung verwendet werden. (auch hier in die andere Richtung geht es aber nicht)

    lg


    Wenn dies immer erst ab ab 7,5 t gilt, dann dürfte ja, wenn ich absattle und und mit ZM einkaufen oder nach Hause fahre, nicht als Unterbrechung der Ruhepause gewertet werden, tun die aber!

    Vor ein paar jahren, wenn ich in Skandinavien oder England übers Wochenende stand, habe ich abgesattelt und bin z.B. in die Stadt, zum Einkaufen oder ans Meer gefahren, hab dies auf den Schaublatt vermerkt und bei Kontrollen, gabs da überhaupt kein Problem.
    Heute wird dies einfach nicht mehr anerkannt. [Blockierte Grafik: http://s10b.directupload.net/images/090310/temp/s7fgemxr.gif]

  • Bei Privatfahrten zählt die Zeit nicht!

    gewerbliche Fahrten ab 3,5 t!!

    Auch für digitale Tachometer - die Verwendungspflicht der Fahrerkarte beginnt bei Privatfahrten erst ab 7,5 t!
    Die sogenannte "Out of Scope" Funktion ist dafür vorgesehen!

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